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Sky Deutschland 27 Klauseln rechtswidrig, österreichisches Gericht zerlegt AGBs von Sky

27 Klauseln rechtswidrig: Gericht zerlegt AGB von Sky Österreich
8. Oktober 2018, 11:31
Kritik an Kündigungsfrist nach Vertragsablauf, Rücksendebestimmungen und anderen Punkten – Pay-TV-Anbieter beruft

Der Pay-TV-Sender Sky hat Ärger vor Gericht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat gegen 29 Vertragsbestimmungen des Anbieters wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Das Handelsgericht Wien hat den Konsumentenschützern nun in erster Instanz weitgehend recht gegeben.
Von den 29 beanstandeten Klauseln befand das Gericht 27 für gesetzeswidrig. Ebenso gab es einer Beanstandung des Telefonverkaufs von Fernsehabos statt.

Telefonabo, Bindefrist, Receiver-Rücksendung

Konkret war Sky davon ausgegangen, dass eine telefonische Zustimmung für den Abschluss eines TV-Pakets ausreichend ist. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass auf diesem Wege geschlossene Vereinbarungen schriftlich vom Kunden bestätigt werden müssen.
Beanstandet wurde zudem die Kündigungsfrist nach Ablauf der Bindefrist für ältere Verträge mit AGB von Ende 2015. Dass bei nicht erfolgter Vertragsauflösung die Laufzeit gleich um zwölf Monate verlängert wird, sieht das Gericht als grobe Benachteiligung an.
Zuletzt hielt man auch die Regelung für die Rücksendung von Smartcard und Receiver für nicht haltbar. Hier sieht Sky vor, dass Kunden diese nach Ende des Vertrages auf eigenes Risiko und Kosten an das Unternehmen zurückschicken oder Schadenersatz leisten müssen.

Urteil nicht rechtskräftig

Die 27 beanstandeten Bestimmungen sind von Sky nach Ansicht des Handelsgerichts Wien nun zu ändern. Der Urteilsspruch ist jedoch nicht rechtskräftig.
Sky hat sich gegenüber dem STANDARD zum Urteil geäußert. Der Anbieter hat Berufung eingelegt und will nun das Urteil der zweiten Instanz abwarten. Inhaltlich wollte man keine Stellung beziehen, betont aber, man "orientiere sich bei (seinen) Handlungen seit jeher an den Erwartungen und Wünschen seiner Kunden". (gpi, 8.10.2018)
Update, 15.50 Uhr: Stellungnahme von Sky eingearbeitet. -

skyvvuw8.jpg

Quelle:
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
27 Klauseln ungültig: Gericht nimmt AGB von Sky komplett auseinander

Österreichische Konsumentenschützer können sich über ein wichtiges und auch ziemlich eindeutiges Urteil freuen: Denn das Handelsgericht Wien hat 27 von 29 angezeigten Vertragsklauseln als nicht zulässig eingestuft. Beanstandet wurden u. a. telefonische Verkäufe von Abos, Kündigungsfristen und Bestimmungen bei der Rücksendung von Receivern.

Es gibt auch in Deutschland immer wieder Fälle, bei denen sich Sky-Kunden über die teilweise ziemlich restriktiven Vertragsbestimmungen ärgern müssen. In Österreich hat sich das Handelsgericht Wien nun mit einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich auseinandergesetzt und hat den Konsumentenschützern der AK in praktisch allen Punkten recht gegeben (via derStandard).

Konsumentenschutz

Denn die AK Oberösterreich hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Klage gegen Sky Österreich beauftragt. Darin beanstandete man 29 Vertragsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sky. In gleich 27 Fällen folgte das Handelsgericht den Argumenten der Konsumentenschützer. Überdies wurde die Geschäftspraxis bei telefonischer Kundenwerbung als unzulässig eingestuft.

In der Pressemitteilung listet die
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folgende Punkte als besonders wichtig auf, das Urteil (
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) ist allerdings noch nicht rechtskräftig:

  • Kündigungsklausel: In älteren Verträgen (AGB vom 5.11.2015) sah Sky vor, dass ein Vertrag nach Ablauf der Mindestbindung lediglich alle zwölf Monate gekündigt werden kann. Das ist nach Ansicht des Handelsgericht Wien gröblich benachteiligend.

  • Rücksendung von Leihreceiver und Smart Card: Laut Sky-AGB müssen Konsumenten einen Leihreceiver oder eine Smart Card binnen 14 Tagen nach Vertragsende auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Tun sie dies nicht ordnungsgemäß, sollen sie Schadenersatz leisten. Auch diese Bestimmungen befand das Gericht für unzulässig.

  • Telefonisch geschlossene Verträge: Nach dem Gesetz muss ein Unternehmen Verträge über Dienstleistungen, die es telefonisch angebahnt hat, vom Konsumenten nochmals schriftlich bestätigen lassen. Sonst sind sie unwirksam. Sky geht jedoch davon aus, dass diese Gesetzesbestimmung nicht anwendbar ist und hält sie nicht ein. Laut Handelsgericht Wien ist diese Geschäftspraxis von Sky rechtswidrig.

Quelle; winfuture
 
.... wünsche mir auch den Resi auf meine Kosten und Risiko zurückzuschicken....:D
Mal im Ernst: Habe diesen nie gewollt oder verlangt, somit sehe ich es mit Sicherheit nicht ein das mir da Unkosten entstehen. Werde das Gerät zur Abholung bereithalten und damit hat es sich.
 
Zurück senden ist in Deutschland doch eigentlich kostenlos. Retourpapiere kann man sich doch ausdrucken, kostenlos.

Gruß olaf
 
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Im KC unter "Hinweise zur Kündigung" steht aber das die Rücksendung auf Kosten des Kunden erfolgen soll. Nun bleibt die Frage warum das so ist
- Ist es ein Hinweis auf künftige Vorgaben
- Sucht man nur "dumme" die den kostenlosen Retour Ausdruck nicht kennen (bzw. finden)
- Will man sich (mit beiden Möglichkeiten) nur rechtlich besser stellen um bei Beschwerden auf das kostenlose Retouring verweisen zu können (was es zwar gibt, aber kaum einer findet)
- oder ist es wieder wie öfters schon: eine Hand weiß mal wieder nicht was die andere macht.
 
Ich würde mir wünschen das es zu einer Sammelklage gegen SKY kommt und der kriminelle Verein das Geld an die Kunden zurückzahlen muß. Kundenfreundlich des ist der größte Witz den ich in meinem ganzen Leben gehört habe und trotzdem kommt mir kein lachen aus. Betrug im großen Stil nenne ich das.
 
Was bin ich froh wenn die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage endlich da ist, dann hast du und alle anderen mit eurer "Sammelklage" auch endlich mal recht.
 
In Österreich gibt es (auch) eine Arbeiterkammer (Kammer für Arbeiter- und Angestellte) als Vertretung
der Arbeitnehmer - in der Bundesrepublik Deutschland nicht.
D.h. der Verbraucherschutz und die eine daraus resultierende Rechtswahrnehmung ist für den Einzelnen
nahezu unmöglich.
 
Es gibt auch noch eine andere Masche von Sky. Ist der Vertrag gekündigt bietet Sky dem Ex-Kunden den Reciever weiter zubehalten an, für einen Betrag von 2,80 Euro pro Monat. Dreister geht es schon nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit den angeblich per Telefon geschlossenen Verträge geht mir auch auf den Sack, das muss anschließend schriftlich bestätigt werden und nicht nur eine Einseitige fadenscheinige Sache bleiben, mir wurden auch schon Vertragsumstellungen per Telefon unterstellt und mir E-Mails mit Widerrufsbelehrung dazu zugesendet ( von 1&1 ) jedoch kann ich nicht jeden Käse widerrufen den ich gar nicht abgeschlossen habe, das ist nach wie vor hier in Deutschland ein riesen Problem dem die Gerichte und Gesetze hier endlich mal einen Riegel vorschieben müssen, denn so kann es nicht weiter gehen wenn damit hinten herum Schindluder getrieben wird.

Dachte immer Österreich lebt 50 Jahre hinter dem Mond, aber hier muss ich sagen Hut ab für diese richtige Entscheidung hier mal für den Kunden etwas zu tun und selbst dienenden AGBs den gar aus zu machen .
 
Meine letzte Erfahrung mit Sky war, dass telefonisch vereinbart wurde , dass das Zahlungsziel um ein paar Tage verschoben wird. In der Praxis hat man den Vertrag gekündigt und so getan als wäre nie ein Telefonat vorangegangen. Als Krönung wurde dann noch ein Schadenersatz beansprucht für den Rest der Vertragszeit . Trotz Widerspruch und nachgewiesener Protokollierung als auch namentlicher Nennung der verantwortl . Mitarbeiter wurde der Fall schnell an ei Inkasso abgegeben. Diese wollten einer Prüfu g auf rechtmäßigkeit gar nicht erst nachkommen . Daraufhin blieb mir nur um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu bitten um diesem widersprechen zu können und eine Verhandlung zu Lasten SKYs zu erwirken. Seither ist Ruhe ... Aber der Aufwand und das Ärgernis waren unverhältnismäßig groß .
 
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