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Sky Deutschland 27 Klauseln rechtswidrig, österreichisches Gericht zerlegt AGBs von Sky

27 Klauseln rechtswidrig: Gericht zerlegt AGB von Sky Österreich
8. Oktober 2018, 11:31
Kritik an Kündigungsfrist nach Vertragsablauf, Rücksendebestimmungen und anderen Punkten – Pay-TV-Anbieter beruft

Der Pay-TV-Sender Sky hat Ärger vor Gericht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat gegen 29 Vertragsbestimmungen des Anbieters wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Das Handelsgericht Wien hat den Konsumentenschützern nun in erster Instanz weitgehend recht gegeben.
Von den 29 beanstandeten Klauseln befand das Gericht 27 für gesetzeswidrig. Ebenso gab es einer Beanstandung des Telefonverkaufs von Fernsehabos statt.

Telefonabo, Bindefrist, Receiver-Rücksendung

Konkret war Sky davon ausgegangen, dass eine telefonische Zustimmung für den Abschluss eines TV-Pakets ausreichend ist. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass auf diesem Wege geschlossene Vereinbarungen schriftlich vom Kunden bestätigt werden müssen.
Beanstandet wurde zudem die Kündigungsfrist nach Ablauf der Bindefrist für ältere Verträge mit AGB von Ende 2015. Dass bei nicht erfolgter Vertragsauflösung die Laufzeit gleich um zwölf Monate verlängert wird, sieht das Gericht als grobe Benachteiligung an.
Zuletzt hielt man auch die Regelung für die Rücksendung von Smartcard und Receiver für nicht haltbar. Hier sieht Sky vor, dass Kunden diese nach Ende des Vertrages auf eigenes Risiko und Kosten an das Unternehmen zurückschicken oder Schadenersatz leisten müssen.

Urteil nicht rechtskräftig

Die 27 beanstandeten Bestimmungen sind von Sky nach Ansicht des Handelsgerichts Wien nun zu ändern. Der Urteilsspruch ist jedoch nicht rechtskräftig.
Sky hat sich gegenüber dem STANDARD zum Urteil geäußert. Der Anbieter hat Berufung eingelegt und will nun das Urteil der zweiten Instanz abwarten. Inhaltlich wollte man keine Stellung beziehen, betont aber, man "orientiere sich bei (seinen) Handlungen seit jeher an den Erwartungen und Wünschen seiner Kunden". (gpi, 8.10.2018)
Update, 15.50 Uhr: Stellungnahme von Sky eingearbeitet. -

skyvvuw8.jpg

Quelle:
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wow, die Österreicher sind aber verdammt fleißig, Daumen hoch.

Allerdings ist das Urteil noch rechtswirksam und daher gilt es abzuwarten, was in der nächsten Instanz dabei herauskommt.

@realdude

Leider muss ich in Deinem Falle den "schwarzen Peter" Dir zu schieben.

Es sollte doch allgemein bekannt sein, dass man telefonischen Zusagen von Sky nie trauen darf, sondern nur Dingen, welche per Mail bestätigt werden.

Ich handhabe es so, dass ich mir während des Gespräches (mit Wartezeit) die Email zukommen lasse, dadurch habe ich einen schriftlichen Nachweis in der Hand und erspare mir viel Ärger.

Dies hatte ich Anfang des Jahres in einem besonderen Fall wie zuvor geschrieben wiederholt so gehandhabt und schon hing Sky mit dem Ar*** am Fliegenfänger.

Sicherlich hatte die Mitarbeiterin ihre Kompetenzen überschritten, aber ich besaß nach dem Gespräch eine schriftliche Aussage/Zusage und Sky kam aus der Nummer erstmal nicht mehr raus.

Natürlich versuchte Sky mich mit allen Tricks aufs Glatteis zu führen um da wieder rauszukommen, hat aber leider nicht funktioniert :p:D

.
 
Anfang des Jahres war es definitiv so, dass in Österreich kein Gratis Rückversand möglich war.
Mittlerweile gibt es die Möglichkeit sich ein Retourenlabel in einem DPD Depot zu holen - ja richtig HOLEN und nicht ausdrucken und auch nicht aus einem der 1200 Paketshops!
Eine geniale Idee rechtlich die Möglichkeit zu bieten, aufgrund der Entfernung von den Kunden zu den 14 Depots im Land die Kosten zu 90% trotzdem auf die Kunden zu übertragen.
 
Was das "kostenlose" Rücksenden der HW nach Vertragsende betrifft, so solltet ihr mal in eure Kostenübersicht bei der Anschaffung schauen!
Dort findet ihr einen Posten über ca. 12 EUR - das ist für Hin- und Rücksendung der HW.
Insofern ist der "kostenlose" Rücksendeschein" bereits vom Nutzer selbst bezahlt worden...
 
Update: OLG bestätigt: 24 AGB-Klauseln von Sky rechtswidrig


Das Oberlandesgericht Wien zerlegt Vertragspraxis des Pay-TV-Senders. Auch Telefonpraxis bei Vertragsabschluss sei ungültig

Der Pay-TV-Sender Sky steht weiter unter gerichtlichem Druck, die eigene Vertragspraxis mit Kunden zu ändern. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nämlich in einem Gerichtsverfahren das Urteil vom Handeslgericht aus erster Instanz zu einem überwiegenden Teil bestätigt, wonach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky zahlreiche Gesetzesverstöße enthalten. 24 der 29 von der Arbeiterkammer Oberösterreich geklagten Klauseln seien rechtswidrig. In erster Instanz waren 27 als unzulässig erachtet worden.

Zudem erachtet das OLG als unzulässig, dass Sky Vertragsabschlüsse auch nur per Telefon abschließt. Nach dem Gesetz müsste das Unternehmen via Telefon angebahnte Vertragsabschlüsse nämlich nochmals schriftlich bestätigen lassen. Erst dann dürfte das Unternehmen Geld kassieren. Das Urteil ist nichts rechtskräftig. Beide Parteien haben Revision beim Obersten Gerichtshof erhoben.

Sky hat in Österreich rund 400.000 Kunden.

Umkehr bei Sky Mittlerweile, so meldet die Arbeiterkammer, dürfte Sky dieses Vorgehen geändert haben und schickt schriftliche Vertragsformulare an die Kunden. Die AK betont, dass Kunden nicht verpflichtet seien, diese zu unterschreiben. (red, 15.4.2019) - derstandard.at/2000101425568/OLG-bestaetigt-24-AGB-Klauseln-von-Sky-rechtswidrig

Quelle: DerStandard.at

 

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