Vodafone verlangte von Altkunden ohne Einzugsermächtigung eine "Selbstzahlerpauschale" in Höhe von 2,50 Euro. Das ist laut EuGH rechtswidrig. Juristischer Erfolg für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Er beanstandete vor deutschen Gerichten, dass der Kabelnetzbetreiber und Internetprovider Vodafone bei Altkunden von Kabel Deutschland, deren Vertrag vor dem 13. Januar 2018 geschlossen wurde, weiterhin eine "Selbstzahlerpauschale" je Zahlung ohne Bankeinzug in Höhe von 2,50 Euro verlangte. Diese Praxis, die auch für...