CKtwo
Ist gelegentlich hier
Wenn dich der Arbeitgeber kündigt, soll es wohl angerechnet werden, da ALG1 ja auch Renteneinzahlung bedeutet.Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Kündigst Du selbst oder machst einen Aufhebungsvertrag, dann wohl nicht.
Nagelt mich aber nicht darauf fest.
Gruß CKtwo