CKtwo
Ist gelegentlich hier
Wenn dich der Arbeitgeber kündigt, soll es wohl angerechnet werden, da ALG1 ja auch Renteneinzahlung bedeutet.Wie im Osten haben (damals) 65M (Ost) im Monat im ersten Lehrjahr bekommen und da ging noch was für's Internat ab. (Es war üblich, das man als Lehrling im Internat war, wo Theorie und Praktik [was heute die Lehrgänge sind] konzentriert hatte.
Auf die Arbeitsjahre. Weiß aber die genaue Gesetzeslage nicht.
Da gibt es was, da werden die letzen 2 Jahre vor Renteneintritt (wenn man ALG1 bezieht) angerechnet und bei einem anderen Fall nicht.
Werde von meiner Rente mal nicht leben können. Werde dann Terrorist (hab mir überlegt), kommen in den Knast, da ist es warm und trocken.
MfG
Kündigst Du selbst oder machst einen Aufhebungsvertrag, dann wohl nicht.
Nagelt mich aber nicht darauf fest.
Gruß CKtwo