Einmal mehr ein Zitat aus dem Kleinhuis Leitfaden "Äußerer und Innerer Blitzschutz" von 1994 (!):
11. Erdung von Antennenanlagen schrieb:
Äußerer Blitzschutz ist schon sooo lange nur noch zusammen mit Inneren Bitzschutz zulässig, dass sich auch Elektriker-Veteranen von der gewohnten Verkürzung von
Blitzschutz auf Blitzschutzanlagen lösen sollten.
Blitzschutz ist nach offizieller Definition seit Jahrzehnten ein Oberbegriff für
ALLE Schutzmaßnahmen. Zudem verweist die für Antennensicherheit maßgebliche IEC 60628-11 so häufig auf die Blitzschutznormenreihe IEC 62305, dass man auch auf Gebäuden ohne LPS die Antennenerdungen dem Äußeren und den Potenzialausgleich dem Inneren Blitzschutz sachlich zuordnen kann.
Wenn wie gezeichnet über dem Balkon noch ein Vollgeschoß ist, muss der Mindestabstand von 2 m zwischen Dachrinne und Oberkante Sat.-Antenne eingehalten sein. Wenn jedoch der Reflektorabstand wie angegeben 1 m beträgt, wird der max. zulässige Wandabstand von 1,5 m mit dem LNB-Arm vermutlich überschritten und dann wäre die Antenne mit min. 16 mm² Cu und Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern mit einem normkonformen Erder UND der HES zu verbinden. Als Lösung bietet es sich an die Antenne mittels eines nach unten ragenden Auslegers seitlich am ersten Rohr und optisch unauffälliger auch tiefer zu montieren.
In dieser Woche tagt das für Antennensicherheit zuständige Normengremium und wird endlich die überfällige Revision der nationalen DIN VDE 0855-300:2008-08 für Funksende-/empfangsantennen angehen. Dabei wird auch darüber zu befinden sein, ob die 1971 völlig willkürlich und ohne wissenschaftlichen Beweis festgelegten Maße für angebliche sichere Fassadenbereiche in dieser Norm den Ansprüchen an Anerkannte Regeln der Technik erfüllen oder ob nur noch die LPZ 0
B nach Blitzkugel- und Schutzwinkelverfahren als nachweislich geschützt anzusehen ist.