AW: DISKUSSIONSTHREAD zur aktuellen Sky "änderung".... Teil 8
Diejenigen, die klagen, haben einen Vertrag mit Sky abgeschlossen vor Monaten, ohne Leihgerät. Frage ist, ob man dann im laufenden Vertrag plötzlich ein Leihgerät nutzen muss, ein Leih-Handy oder Leih-Receiver.
Wenn Du meinst, dass der User dazu verpflichtet ist, obwohl die Sky-AGB mir Recht geben, dann ist von Dir kein Argument erkennbar. Niemand soll klagen, der erst noch einen Vertrag abschließen soll. Es geht um schon geschlossene Verträge, die bis 2017 und 2018 noch laufen. Verträge sind einzuhalten.
Welches Argument spricht für Vertragsbruch? Sky bietet ja selbst Verträge an ohne Leihgerät 2013, 2014, 2015 und heute. Selbst schuld. Leihgeräte sind nirgendwo in den AGB in Deutschland Pflicht.
Wer jetzt eine abgeschaltete V14 hat, kann den Sky-Receiver anfordern und klein beigeben, wie crazy empfiehlt. Ich empfehle, das Sky-Modul (oder den Sky-Receiver) nur unter Vorbehalt zu nutzen und für Restlaufzeit sein Recht einzuklagen, mit Verbraucherschutz, mit seinem Anwalt vor Ort, mit Rechtsschutzversicherung. Ich übersende ohne Kosten eine Sammlung wichtiger Unterlagen.
Ansonsten hab ich auch Musterschreiben ohne Kosten vorbereitet für diejenigen, die keine Hilfe sonst vor Ort haben. Selbstverständlich ohne Kosten. Das erste erfolgreiche Urteil gegen Pairing nach meiner Klage liegt vor, Berufung läuft. Eine Kunde/eine Klage reichen aber nicht. Gemeinsam kann man Pairing kippen. Auch der Bundesverband Verbraucherschutz mit Frau Rodden erwarten jetzt Klagen und prüfen dann generelles Eingreifen gegen Sky.
Der Sky-Anwalt ist bisher Dr. Reinke aus München, Kanzlei K&E. Bisher kann er keinen Blumentopf gewinnen und trägt nur Unsinn vor. Von einem PR HD 1000 hatte er noch nie gehört. Daher bisher auch gute Vergleiche für ängstliche Kunden und erster Sieg für Kunden, der es durchzieht. Sky wird einknicken. Nicht veräppeln lassen.
Weitergucken, weiterzahlen und durch Fachleute Vertragslage klären lassen. Kein Stress, einige Zeit warten, dann kommt das Ergebnis.
Crazy lässt sich wohl auch das Handy vorschreiben, aber nicht jeder ist damit einverstanden. Mein Panasonic-Receiver kostete 600 EUR, lief legal mit
Alphacrypt und S02. Da kann Sky nicht einfach den Empfang im laufenden Vertrag unterbinden. Dann Vertragserfüllung mit Kundengerät oder wenigstens ein Sonderkündigungsrecht. Dies muss Sky einräumen.
Bisher gewinnt Sky nicht ein Verfahren, crazy hat null Ahnung.
Einfach mal AGB lesen. "Zertifiziert" oder "zertifizierter Receiver" kommt da nicht vor. Receiver hat der Kunde zu stellen, Vorgaben von Sky gab es bis 2015 keine.