fluffi890
Ist gelegentlich hier
AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV
Hallo TV-Pirat,
mmh, das ist schon komisch. Dann muss der Mitarbeiter vor Ort einen kräftigen Fehler gemacht haben.
Wenn Du nun in Rente bist, dann Frage ich mich, wie der ärztliche Dienst auf ein anderes Ergebnis kommen konnte. Eigentlich sind die nämlich verpflichtet sich an das Gutachten des Rentenversicherers ranzuhängen. Dies ist jetzt glaube ich doch auch gesetzlich normiert. Letztentscheider ist der Rentenversicherungsträger. Die ARGE hätte nicht anders entscheiden können / dürfen.
Übrigens habe ich hier auch schwerbehinderte Kollegen. Die würden sich aber nicht automatisch als nicht erwerbsfähig einstufen. Ganz im Gegenteil, die wollen und können arbeiten. Die sind eher sauer, wenn schwerbehindert mit 100% Arbeitsunfähig gleichgesetzt wird.
Gruß
fluffi890
Hallo TV-Pirat,
mmh, das ist schon komisch. Dann muss der Mitarbeiter vor Ort einen kräftigen Fehler gemacht haben.
Wenn Du nun in Rente bist, dann Frage ich mich, wie der ärztliche Dienst auf ein anderes Ergebnis kommen konnte. Eigentlich sind die nämlich verpflichtet sich an das Gutachten des Rentenversicherers ranzuhängen. Dies ist jetzt glaube ich doch auch gesetzlich normiert. Letztentscheider ist der Rentenversicherungsträger. Die ARGE hätte nicht anders entscheiden können / dürfen.
Übrigens habe ich hier auch schwerbehinderte Kollegen. Die würden sich aber nicht automatisch als nicht erwerbsfähig einstufen. Ganz im Gegenteil, die wollen und können arbeiten. Die sind eher sauer, wenn schwerbehindert mit 100% Arbeitsunfähig gleichgesetzt wird.
Gruß
fluffi890