unknown2009
Meister
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- 3. Oktober 2009
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Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir lebt mit seiner Frau und seinem kleinen Kind (unter 1 Jahr) in einer gemeinsamen Wohnung und er ist derzeit Aufstocker, also das Einkommen reicht nicht um den Lebensunterhalt bezahlen zu können.
Jetzt haben sie Wohnungserstausstattung lediglich für die Küche beantragt, (Küche ist nicht vorhanden) alles andere ist vorhanden.
Bewilligt wurden 460 EUR für folgendes:
- gebr. Waschmaschine
- gebr. Herd, Kühlschrank und Spüle
- Kochtöpfe, Bratpfanne, Geschirr und Besteck
Meinem Bekannten erscheint dieser Betrag etwas wenig und er fragt sich, ob das Amt ihn bescheisst, was schon öfter vorgekommen ist, nach Prüfung eines Sozialanwalts oder ob die Bewillgung OK ist.
Danke & Gruß
ein Bekannter von mir lebt mit seiner Frau und seinem kleinen Kind (unter 1 Jahr) in einer gemeinsamen Wohnung und er ist derzeit Aufstocker, also das Einkommen reicht nicht um den Lebensunterhalt bezahlen zu können.
Jetzt haben sie Wohnungserstausstattung lediglich für die Küche beantragt, (Küche ist nicht vorhanden) alles andere ist vorhanden.
Bewilligt wurden 460 EUR für folgendes:
- gebr. Waschmaschine
- gebr. Herd, Kühlschrank und Spüle
- Kochtöpfe, Bratpfanne, Geschirr und Besteck
Meinem Bekannten erscheint dieser Betrag etwas wenig und er fragt sich, ob das Amt ihn bescheisst, was schon öfter vorgekommen ist, nach Prüfung eines Sozialanwalts oder ob die Bewillgung OK ist.
Danke & Gruß