Dass Microsoft zahlreiche Nutzer massiv zu einem Windows 10-Upgrade gedrängt hat, ist noch immer keine abgeschlossene Geschichte. Ein Anwender hat jetzt erfolgreich Schadensersatz für die daraus folgenden Probleme erstritten - und die Entscheidung könnte als Präzedenzfall für weitere Forderungen herangezogen werden.
Die Angelegenheit wurde von der finnischen Schiedsstelle für Verbraucherrechte verhandelt. Dort hatte sich ein Nutzer beschwert, dass sein Notebook Anfang 2016 plötzlich begonnen habe, Windows 10 herunterzuladen. Anschließend sei das Betriebssystem einfach installiert worden, ohne dass er bewusst eine Zustimmung dafür erteilt hätte. Die Folge waren dann Probleme mit seiner genutzten Konfiguration, wie aus Berichten finnischer Medien hervorgeht.
Denn das Notebook, um das sich der Streit hier nun drehte, wurde unter anderem genutzt, um die Videostreams von Überwachungskameras zu empfangen. Statt der Kamerabilder bekam der Verbraucher nach eigenen Angaben aber nur noch lauter Fehlermeldungen angezeigt - und das, obwohl er seinen Rechner erst zwei Jahre zuvor neu gekauft hatte. Diverse Gespräche mit Support-Mitarbeitern Microsofts brachten kein zufriedenstellendes Ergebnis und der Nutzer steckte viel Zeit in die Versuche, Probleme zu lösen, die das unerwünschte Windows 10-Upgrade verursacht hatten.
Forderungen zum Teil berechtigt
Letztlich forderte er Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro vom Redmonder Software-Konzern. Das Unternehmen weigerte sich allerdings erst einmal zu zahlen. Man habe dem Nutzer immerhin hinreichend kostenfreien Support bereitgestellt und sei letztlich auch nicht für die Drittanbieter-Software verantwortlich, mit der die Kamera-Streams empfangen wurden.
Die Verbraucherschutzstelle sah Microsoft zumindest aber zum Teil für die verursachten Probleme verantwortlich. Zwar sah man Forderungen für die Zeit, die der Anwender in die Problemlösung investierte, als nicht gerechtfertigt an. Doch entschied man, dass Microsoft zumindest für die zusätzlichen Ausgaben des Anwenders aufkommen müsse. Das umfasst tausend Euro für die Beschaffung neuer Hardware, die mit Windows 10 zusammenarbeitet, sowie weitere hundert Euro für die damit verbundenen Fahrtkosten.
Quelle; winfuture
Die Angelegenheit wurde von der finnischen Schiedsstelle für Verbraucherrechte verhandelt. Dort hatte sich ein Nutzer beschwert, dass sein Notebook Anfang 2016 plötzlich begonnen habe, Windows 10 herunterzuladen. Anschließend sei das Betriebssystem einfach installiert worden, ohne dass er bewusst eine Zustimmung dafür erteilt hätte. Die Folge waren dann Probleme mit seiner genutzten Konfiguration, wie aus Berichten finnischer Medien hervorgeht.
Denn das Notebook, um das sich der Streit hier nun drehte, wurde unter anderem genutzt, um die Videostreams von Überwachungskameras zu empfangen. Statt der Kamerabilder bekam der Verbraucher nach eigenen Angaben aber nur noch lauter Fehlermeldungen angezeigt - und das, obwohl er seinen Rechner erst zwei Jahre zuvor neu gekauft hatte. Diverse Gespräche mit Support-Mitarbeitern Microsofts brachten kein zufriedenstellendes Ergebnis und der Nutzer steckte viel Zeit in die Versuche, Probleme zu lösen, die das unerwünschte Windows 10-Upgrade verursacht hatten.
Forderungen zum Teil berechtigt
Letztlich forderte er Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro vom Redmonder Software-Konzern. Das Unternehmen weigerte sich allerdings erst einmal zu zahlen. Man habe dem Nutzer immerhin hinreichend kostenfreien Support bereitgestellt und sei letztlich auch nicht für die Drittanbieter-Software verantwortlich, mit der die Kamera-Streams empfangen wurden.
Die Verbraucherschutzstelle sah Microsoft zumindest aber zum Teil für die verursachten Probleme verantwortlich. Zwar sah man Forderungen für die Zeit, die der Anwender in die Problemlösung investierte, als nicht gerechtfertigt an. Doch entschied man, dass Microsoft zumindest für die zusätzlichen Ausgaben des Anwenders aufkommen müsse. Das umfasst tausend Euro für die Beschaffung neuer Hardware, die mit Windows 10 zusammenarbeitet, sowie weitere hundert Euro für die damit verbundenen Fahrtkosten.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; winfuture