vubueffel
Stamm User
- Registriert
- 5. April 2015
- Beiträge
- 1.107
- Reaktionspunkte
- 851
- Punkte
- 273
Hallo zusammen,
hat von Euch schon mal jemand das "Gratisupgrade" als frische Install gemacht? Wenn ja wie sieht es mit der Aktivierung aus?
Was ist dran an der Hardwarebindung? Anscheinend weiß MS da nocht nicht was es will. Was nützt mir ein Gratisupgrade, was ich in einem Jahr, wenn ich mir ein neues Mainboard kaufe, nicht mehr nutzen kann...
Quelle:
hat von Euch schon mal jemand das "Gratisupgrade" als frische Install gemacht? Wenn ja wie sieht es mit der Aktivierung aus?
Was ist dran an der Hardwarebindung? Anscheinend weiß MS da nocht nicht was es will. Was nützt mir ein Gratisupgrade, was ich in einem Jahr, wenn ich mir ein neues Mainboard kaufe, nicht mehr nutzen kann...
[h=1]Windows 10 Lizenzen - Hardware-Bindung oder nicht?[/h] Laut Lizenzbestimmungen ist Windows 10 auf andere Systeme übertragbar, tatsächlich lässt es sich nach einem kostenlosen Upgrade momentan aber bei einer Neu-Installation nicht auf anderen PCs aktivieren. Wir haben mit dem Microsoft-Support darüber gesprochen.
Um möglichst viel Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir nicht nur bei mehreren Upgrade-Vorgängen eigene Erfahrungen gesammelt, sondern auch mit dem Microsoft-Support gesprochen, sowohl in Bezug auf normale Kaufversionen von Windows (Retail-Lizenzen) als auch in Bezug auf bei PCs oder Notebooks vorinstallierten Windows-Versionen (OEM-Lizenzen). Unsere bisherigen Erkenntnisse fassen wir hier zusammen:
Wir sind aber insgesamt trotz Microsofts ungeschickter Kommunikation zu den Themen Aktivierung, Hardware-Bindung und Produkt-Keys davon überzeugt, dass es in Deutschland keine Hardware-Bindung von Windows 10 geben wird, zumal es in den Lizenzbestimmungen unter dem Punkt »4. Übertragung/b. Eigenständige Software« heißt:
»Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört«.
Sprich: Solange die Windows-Lizenz nur auf einem einzigen Gerät genutzt wird, ist es Microsoft weitgehend egal, um welches Gerät es sich dabei handelt. Das kennen wir so auch schon von früheren Windows-Versionen, außerdem lässt sich das aufgrund der Rechtslage in Deutschland auch auf OEM-Lizenzen von Windows übertragen, wie uns der Support-Mitarbeiter ja bestätigt hat. Das spiegelt sich ebenfalls in den Lizenzbestimmungen wieder, hier heißt es nämlich vor dem Eintrag zu der Übertragung von vorinstallierten Windows-Versionen (4b) folgendermaßen:
»Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.«
Warum Microsoft die eigenen Lizenzbestimmung in diesen Punkten aber nicht auch klipp und klar nach außen kommuniziert, ist uns ehrlich gesagt ein Rätsel.
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
ist da, rund um die Themen Aktivierung und Hardware-Bindung gibt es allerdings noch so manches Fragezeichen, was vor allem mit dem kostenlosen Upgrade-Vorgang zusammenhängt.Um möglichst viel Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir nicht nur bei mehreren Upgrade-Vorgängen eigene Erfahrungen gesammelt, sondern auch mit dem Microsoft-Support gesprochen, sowohl in Bezug auf normale Kaufversionen von Windows (Retail-Lizenzen) als auch in Bezug auf bei PCs oder Notebooks vorinstallierten Windows-Versionen (OEM-Lizenzen). Unsere bisherigen Erkenntnisse fassen wir hier zusammen:
- Bei dem kostenlosen Wechsel zu Windows 10 wird der alte Produkt-Key von Windows 7/Windows 8.1 durch einen generischen Produkt-Key ersetzt, der auf »3V66T« endet, was bei uns auf vier verschiedenen Testsystemen so geschehen ist. Das liegt daran, dass die Aktivierung laut Support bei dem Upgrade an eine Hardware-ID statt an einen Produkt-Key geknüpft wird, insofern ist Windows 10 nach dem kostenlosen Upgrade erst mal an die Hardware des jeweiligen Upgrade-Rechners gebunden.
- Die Aktivierung hat bei uns nach dem Upgrade nie direkt geklappt, und zwar auch dann nicht, wenn wir den alten Produkt-Key eingegeben haben, der ja durch die neue Hardware-ID ersetzt wird. Nach einer gewissen Zeit (mal mehr, mal weniger, im Schnitt grob zwei bis drei Stunden) hat sich das Betriebssystem aber automatisch aktiviert, die Server scheinen also manchmal etwas Zeit zu brauchen.
- Nachdem Windows 10 per kostenlosem Upgrade auf einem bestimmten PC aktiviert wurde, ist es Microsoft selbst momentan nicht möglich, die Hardware-Bindung wieder rückgängig zu machen, was laut Support am Fehlen der passenden »Tools« liegt. Das bedeutet auch, dass man Windows 10 nach dem Upgrade zwar auf einem anderen PC als dem Upgrade-Rechner per ISO-Datei neu installieren kann, eine Aktivierung über Microsoft ist dann momentan aber nicht möglich.
- Die beschriebene Form der Hardware-Bindung lässt sich innerhalb eines Monats manuell wieder rückgängig machen, indem man unter »Einstellungen/Update und Sicherheit/Wiederherstellung« zu seinem alten Betriebssystem zurückwechselt.
- Um aus einem Upgrade-berechtigten Windows 7/Windows 8.1, das auf Rechner A installiert ist, ein aktiviertes Windows 10 auf Rechner B zu machen, muss man also erst mit seiner aktuellen Windows 7/Windows 8.1-Lizenz zu diesem Rechner wechseln (also Windows 7/8.1 vom alten PC entfernen und es auf dem neuen PC installieren und mit dem dazugehörigen Produkt-Key aktivieren) und danach den Upgrade-Vorgang starten
- Der Support hat uns versichert, dass Microsoft später in der Lage dazu sein wird, PCs auch ohne den umständlichen Upgrade-Vorgang und nach einer Neu-Installation selbst aktivieren zu können. Wann genau es soweit ist, konnte man uns aber nicht sagen.
- Auf das Thema OEM-Lizenzen angesprochen (also auf Windows-Versionen, die bei Komplett-PCs, Notebooks oder anderen Geräten vorinstalliert mitgeliefert werden) hat man uns bestätigt, dass in Deutschland auch hier bei Windows 10 ein Wechsel des PCs beziehungsweise der Hardware möglich ist. Aktuell muss man dazu wie oben beschrieben erst sein Betriebssystem vom alten PC löschen, es auf dem Wunsch-PC installieren und mit dem Key der OEM-Lizenz aktivieren (wozu vermutlich ein Anruf beim Microsoft-Support erforderlich sein wird) und anschließend den Upgrade-Vorgang starten. Genau wie im Falle der Retail-Lizenzen soll der Wechsel später aber auch per Neu-Installation funktionieren.
- Der Support-Mitarbeiter hat uns vorerst davon abgeraten, nach dem Upgrade zu Windows 10 auf dem gleichen PC eine saubere Neu-Installation durchzuführen. Prinzipiell ist eine Aktivierung dann zwar möglich, da die Hardware-ID ja stimmt, momentan hat allerdings die Aktivierung bei Upgrade-Vorgängen Vorrang vor allen anderen Aktivierungsprozessen.
- Um selbst telefonischen Kontakt zu einem Microsoft-Mitarbeiter zu bekommen, müssen Sie übrigens einfach die Internetverbindung Ihres Windows 10-PCs deaktivieren. Anschließend erscheint unter »Einstellungen/Update und Sicherheit/Aktivierung« eine Schaltfläche zur telefonischen Aktivierung. Zunächst sprechen Sie mit einer Bandansage und müssen eine Installations-ID mit 63 (!) Ziffern eingeben, klappt die Aktivierung aber nicht, werden Sie zu einem Support-Mitarbeiter durchgestellt.
Wir sind aber insgesamt trotz Microsofts ungeschickter Kommunikation zu den Themen Aktivierung, Hardware-Bindung und Produkt-Keys davon überzeugt, dass es in Deutschland keine Hardware-Bindung von Windows 10 geben wird, zumal es in den Lizenzbestimmungen unter dem Punkt »4. Übertragung/b. Eigenständige Software« heißt:
»Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört«.
Sprich: Solange die Windows-Lizenz nur auf einem einzigen Gerät genutzt wird, ist es Microsoft weitgehend egal, um welches Gerät es sich dabei handelt. Das kennen wir so auch schon von früheren Windows-Versionen, außerdem lässt sich das aufgrund der Rechtslage in Deutschland auch auf OEM-Lizenzen von Windows übertragen, wie uns der Support-Mitarbeiter ja bestätigt hat. Das spiegelt sich ebenfalls in den Lizenzbestimmungen wieder, hier heißt es nämlich vor dem Eintrag zu der Übertragung von vorinstallierten Windows-Versionen (4b) folgendermaßen:
»Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.«
Warum Microsoft die eigenen Lizenzbestimmung in diesen Punkten aber nicht auch klipp und klar nach außen kommuniziert, ist uns ehrlich gesagt ein Rätsel.
Quelle:
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.