Nein, so einfach ist das nicht. Dann muss auch das im Vertrag stehen und im Vorfeld festgelegt worden sein.kannst du eine Verzug in Form einer gekürzten Rechnung
Ich bin auf dem Bau "groß geworden ". Bin gelernter Maler und Lackierer.Erzähle kein Müll wenn du keine Ahnung hast.
Für Sonn- und Feiertage brauchst du ne Sonderregelung, sonst macht dir das Gewerbeamt ruckzuck die Bude dicht, wenn das raus kommt.P.s Du glaubst nicht was ich schon auf Baustellen gesehen habe, wo Handwerker Abends (Sonntags) angetroffen wurden, weil sie diese Verzugsstrafen fürchten um den vereinbarten Termin einzuhalten.
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