AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?
Noch kann man mit Unicam 4.0 und der modbox vom 03.07.2015 freischalten und sowieso EMM blocken mit Linuxreceivern. Ob das sogenannte Pairing 2 wie in GB/Itlaien 2016 zuschlägt und ungepairte V14 ausschließt, weiß noch niemand sicher.
Sky will Nagravision im Herbst wohl abschalten und nur in NDS verschlüsseln, so äußert sich Sky.
Die AGB und Verträge sind jedoch weiterhin widersprüchlich und verpflichten den künden bislang nicht zur Nutzung eines Leihgeräts (Sky-Modul oder Sky-Receiver).
Nach den AGB ist es Aufgabe des Kunden, den Empfangsreceiver zu stellen, er KANN (also freiwillig) auch ein Leihgerät leihen bei Vertragsschluss.
Pairing ist nach 1.4.4 möglich mit dem Receiver des Kunden (laut Kundendaten). Wenn der Kunde ein Gerät nutzt, das mit NDS und V14 klarkommt, aber das Pairing nicht beherrscht, Pech für Sky. Bei Vertragsverlängerung könnte Sky ein Leihgerät zur Bedingung machen, verzichtet aber bislang darauf. Wer heute telefonisch vertrag verlängert, hat die (unwichtigen) AGB nicht im Vertrag und erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der von AGB und Leihgerätepflicht nichts steht.
In AGB wird ein "von Sky zugelassenes" Gerät gefordert, nicht etwa ein zertifiziertes. Was ist ein "zugelassenes Gerät"? Steht nirgendwo, kein Link. Dann kann der Kunde nutzen, was funktioniert. Bei Vertragschluss fragte mich Sky weder nach Modell noch nach Seriennummer, selbst schuld...
Ob das Amtsgericht hier mitgeht, wird derzeit in zwei Verfahren geprüft, ich berichte, wenn Ergebnisse vorliegen. Gefordert wird eine freigeschaltete Sky-Smartcard ohne Leihgerät (ohne Pairing) bis Vertragslaufzeitende 10/2016.