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Wie ist das denn eigentlich mit der Abschaltung?

AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Und die NDS-Karten?

Wie sieht es dann aus mit blocken?
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Noch kann man mit Unicam 4.0 und der modbox vom 03.07.2015 freischalten und sowieso EMM blocken mit Linuxreceivern. Ob das sogenannte Pairing 2 wie in GB/Itlaien 2016 zuschlägt und ungepairte V14 ausschließt, weiß noch niemand sicher.

Sky will Nagravision im Herbst wohl abschalten und nur in NDS verschlüsseln, so äußert sich Sky.
Die AGB und Verträge sind jedoch weiterhin widersprüchlich und verpflichten den künden bislang nicht zur Nutzung eines Leihgeräts (Sky-Modul oder Sky-Receiver).
Nach den AGB ist es Aufgabe des Kunden, den Empfangsreceiver zu stellen, er KANN (also freiwillig) auch ein Leihgerät leihen bei Vertragsschluss.
Pairing ist nach 1.4.4 möglich mit dem Receiver des Kunden (laut Kundendaten). Wenn der Kunde ein Gerät nutzt, das mit NDS und V14 klarkommt, aber das Pairing nicht beherrscht, Pech für Sky. Bei Vertragsverlängerung könnte Sky ein Leihgerät zur Bedingung machen, verzichtet aber bislang darauf. Wer heute telefonisch vertrag verlängert, hat die (unwichtigen) AGB nicht im Vertrag und erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der von AGB und Leihgerätepflicht nichts steht.
In AGB wird ein "von Sky zugelassenes" Gerät gefordert, nicht etwa ein zertifiziertes. Was ist ein "zugelassenes Gerät"? Steht nirgendwo, kein Link. Dann kann der Kunde nutzen, was funktioniert. Bei Vertragschluss fragte mich Sky weder nach Modell noch nach Seriennummer, selbst schuld...
Ob das Amtsgericht hier mitgeht, wird derzeit in zwei Verfahren geprüft, ich berichte, wenn Ergebnisse vorliegen. Gefordert wird eine freigeschaltete Sky-Smartcard ohne Leihgerät (ohne Pairing) bis Vertragslaufzeitende 10/2016.
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Das wird alles zusammen auf den 1. Oktober fallen.
Wobei ich nicht denke das an diesen Tag auch gleich Hartes Pairing kommt.
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Also ich hab immer noch die S02 in Betrieb - keine Zwangshardware, keine VXX, nix. Dann muss sich Sky aber mal langsam sputen wenn das was zum 1. Okt. werden soll. Bin wohl auch kaum der einzige dem es so geht ;).
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Wieso sputen. Gewechselt ist innerhalb von 2 Tage. Wenn du nicht willst kündigen sie den Vertrag mit Dir. Da kennen die nix.
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Sky kann nicht außerordentlich laufende bezahlte Verträge kündigen, und das hat Sky bisher auch nicht versucht, nur ordentlich kündigen zum Laufzeitende, bei vielen wäre das Mitte 2017.
Für eine außerordentliche (sofortige) Kündigung müsste es Sky unzumutbar sein, den Vertrag wie vereinbart zu erfüllen. Warum sollte das unzumutbar sein, Neukunden bekommen ja auch eine V14 ohne Leihgerät zugesandt. Sky kann nicht erst Verträge ohne Leihgerät verlängern oder neu abschließen und dann behaupten, es sei plötzlich sofort ein Leihgerät für den Kunden notwendig. Das geht so nicht.
 
Du siehst doch das es geht.
Müssen diese Verschwörungssachen nun neben dem DF auch schon hier ausgetragen werden?

Fakt ist am ende September ist schluss mit Nagra über SAT.

Macht doch mit euren Verschwörungstheorien bitte im DF Forum weiter....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Was sehe ich, dass es geht? Bei wem? Sky sieht kein Recht für eine außerordentliche Kündigung für den Kunden, natürlich auch nicht für sich selbst. Sky schaltet die S02 von Kunden ab, richtig. Aber verlangt weiterhin den Programmbeitrag zu jedem Monatsersten, also keine fristlose Kündigung.

Nagra ist bald Schluss, richtig. Und was wolltest Du uns sonst sagen?? Bin verwirrt.

Wichtig ist nur eine Frage: Muss ich im laufenden Vertrag ohne Leihgerät plötzlich ein Leihgerät nutzen? Darf Sky die V14 verweigern, wenn ich das Leihgerät ablehne? Das ist zu klären.
 
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1. Steht da nur das man bis dann alle Karten getauscht haben will und NICHT das Nagra abgeschaltet wird
2. Betrifft das nur die Schweiz und die dortigen paar tausend Kunden.

Ich wette dagegen.

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Den Unterschied zwischen "Fakt" und deiner einen subjektiven "Meinung" kennst du ?
Ich wette genauso subjektiv dagegen.

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DU postet doch hier Pseudofakten, oder ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Nö im Gegensatz zur euch sind das Fakten.
Die Nagra Abschaltung wurde jetzt schon mehrmals von Sky für den 1.10.15 datiert.

Da brauch sich niemand daran klammern das Nagra noch länger läuft.
Und ab 1.10 kann Hartes Pairing praktisch täglich aktiviert werden.
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Pairing ist in den AGB 1.4.4 geregelt und erfolgt nach Sky-Homepage mit dem in den Kundendaten hinterlegten Receiver. Stand heute ist das laut Sky-Vertrag mein "kundeneigener Receiver", ein Panasonic. Auf sky.de steht bei mir im Kundencenter: "Set-Top-Box: Nein".
Mit welchem Gerät wird meine V14 dann also gepairt? Einfach abschalten geht nicht. Im Oktober 2014 erhielt ich ein Sky-Modul. Ich widersprach der Vertragsänderung. Sky forderte mich schriftlich auf, das Leih-Modul zurückzusenden und ergänzte, dass mein Vertrag wieder zurückgestellt wird auf Stand zuvor.
Also mit welchem Gerät soll ich gepairt werden?
(Ergänzung: Lies mal 1.5.2 der AGB: "Bei einem Verschlüsselungswechsel kann Sky die Smartcards und/oder entliehenen Receiver austauschen." Also nur die entliehenen Receiver darf Sky austauschen bei Verschlüsselungswechsel laut neuen AGB:)
Meine V14 nach wie vor hell, ohne Leihgerät, ohne Blocken. Bleibt auch so bis Laufzeitende.
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Wenn du das wirklich denkst. Das deine Karte solange hell bleibt wie dein Vertrag läuft, dann bist du ein echter Traumtänzer.
Sky nimmt auf Einzelschicksale keine Rücksicht mehr.
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Also was macht Sky deiner Meinung nach? Einfach abschalten ohne Leihgerät beim Kunden, nachdem man dem Kunden zuvor noch 10/2014 sagte, er soll das Leihgerät zurücksenden?
Bisher hat Sky immer den Rückzieher machen müssen, wenn der Anwalt mit Klage drohte oder der Verbraucherschutz anklopfte. Sky wusste, dass man das Leihgerät im laufenden Vertrag nicht aufzwingen kann und schaltete die V14 schnell frei ohne Leihgerät, bevor es zu Gericht ging.
Was ist am 01.10.2015 anders als heute? Gesetze geändert? AGB anders?
Derzeit wird es bei zwei Gerichten diskutiert, da können wir gespannt sein, weil diesmal kein Vergleich und kein Rückzieher von Sky akzeptiert wird.
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

@MarcBush
das haben andere schon gemacht und stehen dann im dunkeln
du musst vor gericht beweissen das du das signal auch richtig empfängst und nicht sky hihihi
 
AW: Wie ist das denn eigentlich mit der Aschaltung?

Was haben andere schon gemacht? Wieso stehen die im Dunkeln? Die sind mit Anwalt zu Sky und stehen im Dunkeln? Quelle?
Was wird hier immer Sky verteidigt? So gut wie jeder, der mit Anwalt oder VZ zu Sky marschierte, bekam die Freischaltung seiner V14 ohne Leihgerät. Ich auch.

Was soll ich beweisen? Ich hab Vertrag: "Nur V14, nutze eigenen Digitalreceiver", Wenn Sky die V14 abschaltet, teste ich die V14 in mehreren Sky-Receivern, wenn sie nirgendwo läuft, ist die defekt oder absichtlich gesperrt. Sky gibt das ja dann zu: "Wenn Sie Leihgerät nutzen, schalten wir die V14 frei!"
Erpressung. Nötigung.
Dann meldet sich der Anwalt und alles ist hell, bisher läuft es so. Warum am 01.10.2015 es anders sein soll, habe ich nicht verstanden.

Sky räumt auch aktuell erneut ein, dass man Neuverträge ohne "zugelassenen" Receiver akzeptiert.
Sky: "Es stimmt, dass es noch möglich war, einen Neuvertrag ohne Leihgerät abzuschließen. Aber auch diese Kunden werden kurzfristig selektiert und mit einem entsprechenden zertifizierten Empfangsgerät ausgestattet." SELEKTIERT!

Was ein zugelassener Receiver aus Sicht von Sky ist, steht nirgendwo in AGB, Bestellmaske oder Auftragsbestätigung. Also rechtlich nirgendwo wirksam notiert.
Im Zweifel für den Verbraucher, sagt das Gesetz, und individuelle Vertragsvereinbarungen gehen AGB vor nach § 305 b BGB.
Warum lässt man solche Verträge derzeit überhaupt noch zu? Sky ist zu dumm für korrekte AGB und Abläufe...
 
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