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Wer vorzeitig 1-Euro-Auktion abbricht, muss zahlen

josef.13

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Wer eine 1-Euro-Auktion vor Ablauf beendet, nur weil kein höheres Gebot einging, kommt damit nicht davon. Laut Bundesgerichtshof ist zuvor ein Kaufvertrag über 1 Euro zustandegekommen, auch wenn das Gerät 8.500 Euro wert war.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem Geschädigten bei vorzeitigem Abbruch einer Internetauktion Schadenersatz zugesprochen. Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2014
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, dass der Kläger Anspruch auf 8.500 Euro hat.

Ein Verkäufer hatte ein Stromaggregat zum Startpreis von 1 Euro bei Ebay angeboten. Zwei Tage später brach der Anbieter die Auktion ab, das höchste Gebot lag zu diesem Zeitpunkt bei 1 Euro. Der Bieter forderte Schadenersatz im Wert des Stromaggregats, das der Verkäufer aber schon an eine andere Person verkauft hatte. "Zwischen dem Kläger als Höchstbietendem und dem Beklagten ist ein Kaufvertrag über das Stromaggregat zum Preis von 1 Euro zustande gekommen", befand der Bundesgerichtshof.

Der Beklagte meinte, er habe aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay die Auktion ohne weiteres abbrechen dürfen, da diese noch länger als zwölf Stunden gelaufen wäre. Doch in den AGB ist festgelegt, dass Nutzer ein Angebot nur vorzeitig beenden können, wenn sie feststellen, dass sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer ohne ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht.

Das Berufungsgericht habe bereits zutreffend festgestellt, dass keiner der in den Ebay-AGB genannten Gründe zur Rücknahme des Angebots vorlag, entschied der Bundesgerichtshof. Ein Angebot könne nicht ohne einen berechtigten Grund zurückgenommen werden. Das gelte auch dann, wenn die Auktion noch zwölf Stunden oder länger laufe.

In einem ähnlichen Streit um ein zurückgezogenes Autoangebot auf Ebay hatte der BGH dem Bieter vor einem Monat
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und ihm einen Schadenersatz von über 5.000 Euro zugesprochen.

Quelle: golem
 
AW: Wer vorzeitig 1-Euro-Auktion abbricht, muss zahlen

wer (aus welchen gründen auch immer) eine auktion vorzeitig abbrechen will sollte vorher unbedingt dafür sorgen, dass ein freund höchstbietender ist damit es zu so einem scheiß nicht kommt.

MfG
 
AW: Wer vorzeitig 1-Euro-Auktion abbricht, muss zahlen

und deswegen verkauf ich nichts mehr bei ebey

erstmal sind das girige arschl....r , die nur am provision interesiert sind , und jetzt wird der armer man noch bestraft weil er seine auktion abrechen will

wie hunch schreibt , besser die 10€ verkauf provision zahlen , aber wenigstens die ware noch haben , und keine klage am hals , ein höchst gebot vom kumpel erledigt es auch schnell , obwohl es auch verboten ist
 
AW: Wer vorzeitig 1-Euro-Auktion abbricht, muss zahlen

Das mit dem Gebot vom Kumpel muss man ja auch erst einmal nachweisen. Aber wie sieht es aus wenn der Verkäufer
in dem Angebot sich ein Vorverkaufsrecht behält ? Ist das dann ok oder darf er das nicht ? Habe diesen Satz nun schon einige male gelesen in EBay.
Gruß
Iceman
 
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