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VMOD gelöst Welcher Vpn für Vavoo und Co?

Ich nutze diesen hier und bin sehr zufrueden.
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Die speichern keine Daten und übermitteln nicht an ermittelnde Behörden so wie zb ghost vpn (agb's und das klein gedruckte lesen )
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Bei mit zeigt er nicht die echte über airvpn,un denLink von dir
 
Dann feuer frei! Aber wie gesagt, eher unnötig.

Gesendet von meinem HUAWEI VNS-L31 mit Tapatalk
 
Es wird immer 2 Lager geben, die einen sind dafür und die anderen dagegen. Recht haben aber alle irgendwie.
Die Frage ist eher, was erwartet man von einem VPN und will man dafür auch was zahlen. :smirk:

Beispiel 1
Ihr plant was schlimmes. Natürlich kann der Geheimdienst den VPN "hacken". Tor hilft euch da genau so wenig.

Beispiel 2
Ihr streamt was über p2p. Natürlich können die Anwälte (zb. Waldorf Frommer ) euch nicht abmahnen.

Daher, jeder sollte sich seine eigene Meinung bilden. :smiley: Ich glaube ein VPN für 5 -10€ im Monat reicht für die meisten.
 
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Dann liest dir mal die PP durch.
Auch die geben an Behörden weiter, wenn sie aufgefordert werden "Your Personal Data is never released to others, unless we are ordered by a court of competent jurisdiction"


Klar wird es immer beide Seiten geben. Wenn jemand einen VPN nutzen möchte, ist es doch ok. Wenn man keinen Nutzen mag, ebenso ok :)
 
über deinen Link hab ich Ghostvpn mal getestet, zeigt mir den Server an, nicht meine Ip, per Rechner ohne VPN die richtige, cool

Edit:
Hab VPN mal auf dem Rechner eingeschaltet, dort zeigt er den Fake Server an, aber die IP6 als deutsche, was ist das denn für ein scheiß, per Handy ging das ohne IP6

Es gibt noch in den Einstellungen IP6 deaktivieren, eigentlich müsste ich das IP4 Protokoll verwenden (alt Anschluss), dann kann ich doch IP6 deaktivieren oder kommt da was spezielles für Windows rein?
 
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Wurde hier schon diskutiert,trotzdem nochmals: VPNs sind "fast" sinnlos!
Absolut vertrauenswürdige Quelle:

 
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Mehr bleibt schon fast nicht zu schreiben....
Auch bei einem VPN Anbieter kann man sich DATO nicht wirklich sicher sein, mitgelockt wird meistens und damit die Daten, wenn es ENG wird, preisgegeben werden.
Ja ich weiß, Versprechen kommt von vielen... auch das Kleingedruckte stimmt da meistens nicht.
Die Realität sieht allerdings etwas anders aus.,,,
Sollte aber eigentlich bekannt sein...

Demnach, VPN fürn ...
Alles nur große Versprechen. An all die, die sich mit VPN sooo sicher fühlen...
Sicher ist, dass Net nicht zu nutzen... :smile: Aber wer kommt damit schon klar,,, :joycat:
Wie war es mit den diversen Plattformen, wo jeder meinte, hier kann ja nichts passieren ?
Augen auf beim Eierkauf. Versprochen wird viel, gehalten allerdings weniger.
 
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vpn bringen idr bei vavoo und kodi nicht viel auch wen die logdaten nicht gespeichert werden
sollten die euch echt beim stream erwischen liegt es zu 90% daran das die die stream server überwachen mit gericht beschluss
den anders darfs du es nicht bevor eine privat person überwacht werden darf muss eine gefährdung der öffendlichkeit vorliegen und diese auch schon fast bewiesen sein gibt ja sowas wie datenschutzt noch

und wen das vorliegt ist stream euer kleinstes problem=) und wär eine zufalls enddeckung die vor gericht nicht verwertbar wär da sie dafür keine befugnis hatten aber wie gesagt wen das obrige vorliegt ist das euer kleinstes problem;)
 
Vielleicht interessant dazu:

Die Privatkopie spielt in dem Zusammenhang juristisch gesehen keine Rolle. Die greift bei offensichtlich rechtswidrigen Quellen nicht. Auch die Tatsache, dass man den Film nach dem Konsum nicht als Datei zur Verfügung hat, ändert nichts an der Strafbarkeit solcher Angebote.

Der Erhalt von Abmahnungen nebst Schadenersatzforderungen von Rechteinhabern sind unwahrscheinlich. Beim reinen Konsum eines Films haben wir den Wert der Kinokarte oder der DVD bzw. der Blu-Ray Disc als Gegenstandswert. Vom Gegenstandswert hängt die Berechnung der Gebühren der Kanzlei ab, die uns abmahnen will. Und natürlich der Rechtsanwälte, die uns im Fall einer Abmahnung vertreten. Bei einem derart geringen Umsatz, den man damit generieren kann, winken die meisten Juristen ab. Bei dem mickrigen Stundenlohn wollen selbst Überzeugungstäter keine Abmahnungen an Schwarzseher verschicken. Wie teuer kann es rein theoretisch werden? Derartige Abmahnungen wurden seit einiger Zeit auf rund 150 Euro für Privatpersonen gedeckelt, dazu kämen pro Film zirka fünf bis zehn Euro Schadenersatz.

Außerdem müsste die Kanzlei bzw. ein IT-Dienstleister, der im Auftrag der Filmstudios ermittelt, erst einmal an Eure IP-Adressen gelangen. Eure IP-Adresse bekommt aber nur der Betreiber des Kinoportals und des Streaming-Hosters zu Gesicht. Beide finanzieren sich über Werbung (bzw. über Premium-Abos) und haben somit kein Interesse an Eurer Verfolgung.

Das Problem mit der Beschaffung der IP-Adresse besteht auch bei der strafrechtlichen Verfolgung der Nutzer solcher illegaler Angebote. Beim Strafrecht reicht die IP-Adresse aber sowieso nicht aus. Dabei muss der Person zweifelsfrei bewiesen werden, dass sie der Täter war. Bei einer Wohngemeinschaft oder einem gemeinschaftlich genutzten Internetanschluss einer Familie kämen als Täter viele unterschiedliche Personen infrage. Beim Zivilrecht (Abmahnungen) ist es sehr schwer, der Haftung aufgrund der sekundären Darlegungslast zu entkommen. Strafrechtlich sieht die Sache aber genau anders herum aus.

Auch wenn weiterhin keine Abmahnwellen befürchtet werden müssen, wollten die Richter des EuGH eine klare Haltung einnehmen und ganz grundsätzlich festlegen, was im Internet erlaubt ist und was nicht. Beim Filmspeler-Urteil fand der Verbraucherschutz wenig Anwendung. Die Richter haben sehr zu Gunsten der Rechteinhaber entschieden. Trotzdem müssen deutsche Gerichte bei eventuellen Verfahren eben dieses Urteil berücksichtigen.

Gefährlich wird es, wenn man aufgrund seiner E-Mail-Adresse identifiziert werden könnte. Manche Serienportale bieten ihren Nutzern eine Registrierung an. Sofern man eingeloggt die Episoden seiner Lieblingsserien schaut, wäre im Fall eines Busts hinterher nachvollziehbar, wer wie viele Werke illegal konsumiert hat.

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