habe mich mit meinem Versicherungsagenten (Allianz) besprochen, da mich das Thema schon deshalb interessiert, weil ich zum ersten mal auf einen Ganzjahresreifen/Allwetterreifen umsteigen will.
Die Aussage war eindeutig: Wenn der Allwetterreifen den gesetzlichen Vorgaben entspricht, gibt es keine Einschränkung der Versicherungsleistung unabhängig von der Jahreszeit.
Anders sieht es bei Ganzjahresreifen/Allwetterreifen aus, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen (Kennzeichnung M+S Schneeflockensymbol).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung begleicht dann zwar die Schäden der anderen Unfallbeteiligten, die Du verursacht hast. Sie kann anschließend aber Rückforderungen an Dich stellen. Die Höhe der Regressforderungen ist bei der Kfz-Haftpflicht auf 5.000 Euro begrenzt. Der Versicherer hat nach Feststellung der Pflichtverletzung einen Monat Zeit, die Anforderungen an Dich
zu stellen.
Ich bin sicher nicht taub gegenüber Deinen Argumentationen - ich gebe Dir teilweise auch Recht, aber Du suggerierst dem geneigten Leser, dass man mit der Anschaffung eines modernen und zugelassenen Allwetterreifen quasi etwas ungesetzliches unternimmt.