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PC & Internet VPN-Anbieter müssen keine Vorratsdaten speichern


Die Bundesnetzagentur weiß manchmal selbst nicht genau, welche Telekommunikationsprovider Vorratsdaten speichern müssen. Für bestimmte Anbieter gelten die Anforderungen jedoch nicht.



Die Bundesnetzagentur hat Probleme bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eingeräumt. Es sei "in der Praxis oft schwierig zu bestimmen", welche Speicherkriterien für bestimmte Anbieter gelten würden, teilte ein Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde auf Anfrage von Golem.de mit. Dabei müsse festgestellt werden, welche Dienste ein Unternehmen genau erbringe. Der VPN-Provider Traceless.me hatte in einem Interview mit Golem.de beklagt, dass die Bundesnetzagentur bislang nicht habe mitteilen können, ob das Unternehmen die Verkehrsdaten seiner Kunden speichern müsse.

Nach Angaben des Sprechers ist in solchen Fällen entscheidend, "ob es sich um ein reines VPN-Angebot handelt oder ob der Anbieter zusätzlich - gegebenenfalls 'nebenbei' oder nur für einen Teil seiner Kunden - öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste erbringt". Im Falle eines reinen VPN-Angebotes ohne Internetzugangsdienst bestehe keine Speicherpflicht. Werde hingegen ein Internetzugang bereitgestellt, müssten die Verkehrsdaten der Kunden gespeichert werden. Traceless.me plant wegen der Vorratsdatenspeicherung die Verlegung des Firmensitzes in ein anderes Land.

Anfragen können sich in die Länge ziehen

Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte, soll Firmen kein Nachteil entstehen, wenn eine Anfrage zur Speicherpflicht nicht rechtzeitig beantwortet werde. Die Behörde sei bestrebt, "solche Anfragen möglichst zeitnah und umfassend zu beantworten". Die Beantwortung von Anfragen könne jedoch länger dauern, wenn diese in technischer Hinsicht detailliert ausfielen oder es Rückfragen gebe.

Ein genauer Termin für die Veröffentlichung des Anforderungskatalogs (PDF) für Provider steht nach Angaben des Sprechers noch nicht fest. Die Frist endet am 31. Dezember dieses Jahres. Zunächst hatte es aus der Behörde geheißen, das inzwischen von der EU gebilligte Papier werde am 9. November veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur will zudem in Kürze weitere Informationen zum Anforderungskatalog auf ihrer Website veröffentlichen.

Speicherpflicht ab Juli 2017

SPD und Union hatten die neue Vorratsdatenspeicherung im Oktober 2015 beschlossen. Das Gesetz war Ende 2015 in Kraft getreten. Anschließend hatte die Bundesnetzagentur zwölf Monate Zeit, zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragten den Anforderungskatalog nach Paragraf 113f des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu erstellen.

Spätestens von Mitte 2017 an müssen Provider die Anforderungen erfüllen. Von diesem Zeitpunkt an werden Telekommunikationsdaten für zehn Wochen gespeichert, Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen lang. Messengerdaten und E-Mails sind von der Überwachung ausgenommen.

Quelle: Golem
 
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