Achtung, Abofalle! Wer sich beim Entertainment-Dienst fuuze.com registriert, kann statt Streaming-Inhalten ein kostenpflichtiges Abo bekommen.
Das Wichtigste in Kürze:
Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden aus 5 verschiedenen Bundesländern über den Anbieter fuuze.com vor. Die betroffenen Verbraucher sind bei dem Entertainment-Dienst des Anbieters CMind BV ungewollt in die Abofalle geraten. Fuuze.com wirbt mit unbegrenztem Streaming von Videos, Musik und Sportinhalten sowie mit einer umfangreichen E-Book-, Games- und Software-Bibliothek. Der Anbieter hat seinen Sitz in den Niederlanden.
Abofalle poppt als neues Fenster auf
Die Betroffenen haben sich das kostenpflichtige Abo auf ganz unterschiedlichen Wegen eingefangen: Während ein Verbraucher gerade eine Online-Umfrage erstellt hat, wollten andere Betroffene eine App oder eine Gebrauchsanweisung aus dem Internet herunterladen. Sprich: Keiner der Verbraucher hat aktiv die Seite fuuze.com besucht.
Trotz unterschiedlicher Ausgangssituation schildern alle betroffenen Verbraucher dieselbe Abzockmasche:
Da die betroffenen Verbraucher gerade mit einem Vorgang – zum Beispiel mit einer Umfrage oder einem Download – beschäftigt sind, ordnen sie diese Aufforderung ihrer ursprünglichen Aktivität zu. Sie glauben, sie müssten ihre Daten eingeben, um fortfahren zu können. Dass sie stattdessen ein Abo beim Entertainment-Dienst-Betreiber CMind BV abschließen – und zu welchen Konditionen – sei für sie nicht ersichtlich gewesen.
Wer jedoch seine Kreditkarten-Daten eingibt, registriert sich hierdurch unbemerkt bei fuuze.com und erhält einen Testzugang für den Streaming-Dienst. Das Hinterhältige: Dieser Testzugang geht automatisch in ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement über – und zwar bereits nach 2 Stunden oder einem Tag.
Kurze Zeit später finden Betroffene dann eine Abbuchung von 49 Euro auf ihrer Kreditkartenabrechnung. Teilweise wird das Geld aber auch sofort, also noch vor Ablauf der 2 bzw. 24. Stunden abgebucht. Abgerechnet wurde dabei über eigene Zahlungsdienstleister wie:
Über die Folgekosten der vermeintlich kostenlosen Mitgliedschaft informiert fuuze.com aber nicht in ausreichender Weise. Ebenso fehlen Informationen zur Laufzeit und Kündigungsfrist.
Anbieter verletzt Informationspflichten
Unserer Auffassung nach verletzt der Betreiber mit diesem Vorgehen die gesetzlichen Informationspflichten. Denn: Eine so kurze Testphase sowie die intransparente Informationen zu einem kostenpflichtigen Abonnement zeigen, dass der Streaming-Dienst versucht, Verbrauchern ein Abo unterzuschieben.
Es ist zudem unklar, ob der Anbieter die angepriesenen Videos, Musik und Sportinhalte auch tatsächlich bereithält. Einige Verbraucher haben uns berichtet, dass sie nach der Registrierung keinen Zugriff auf eine umfangreiche Inhalte-Bibliothek gehabt hätten.
Quelle; verbraucherzentrale
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Marktwächter warnen vor untergeschobenen Abos des Entertainment-Dienstes fuuze.com.
- Wer sich über ein Pop-up-Fenster bei dem Anbieter registriert, gerät nach einem sehr kurzen Testzeitraum in ein kostenpflichtiges Abonnement.
- Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben weitere Webseiten ausfindig gemacht, die vollkommen identisch aussehen und offenbar die gleiche Abzockmasche nutzen.
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Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden aus 5 verschiedenen Bundesländern über den Anbieter fuuze.com vor. Die betroffenen Verbraucher sind bei dem Entertainment-Dienst des Anbieters CMind BV ungewollt in die Abofalle geraten. Fuuze.com wirbt mit unbegrenztem Streaming von Videos, Musik und Sportinhalten sowie mit einer umfangreichen E-Book-, Games- und Software-Bibliothek. Der Anbieter hat seinen Sitz in den Niederlanden.
Abofalle poppt als neues Fenster auf
Die Betroffenen haben sich das kostenpflichtige Abo auf ganz unterschiedlichen Wegen eingefangen: Während ein Verbraucher gerade eine Online-Umfrage erstellt hat, wollten andere Betroffene eine App oder eine Gebrauchsanweisung aus dem Internet herunterladen. Sprich: Keiner der Verbraucher hat aktiv die Seite fuuze.com besucht.
Trotz unterschiedlicher Ausgangssituation schildern alle betroffenen Verbraucher dieselbe Abzockmasche:
- Während des ursprünglichen Vorgangs poppt plötzlich ein neues Fenster auf.
- In dem neuen Fenster werden die Verbraucher aufgefordert, eine kostenlose Mitgliedschaft einzugehen.
- Hierzu sollen sie sich mitsamt ihrer Kreditkartendaten registrieren.
Da die betroffenen Verbraucher gerade mit einem Vorgang – zum Beispiel mit einer Umfrage oder einem Download – beschäftigt sind, ordnen sie diese Aufforderung ihrer ursprünglichen Aktivität zu. Sie glauben, sie müssten ihre Daten eingeben, um fortfahren zu können. Dass sie stattdessen ein Abo beim Entertainment-Dienst-Betreiber CMind BV abschließen – und zu welchen Konditionen – sei für sie nicht ersichtlich gewesen.
Wer jedoch seine Kreditkarten-Daten eingibt, registriert sich hierdurch unbemerkt bei fuuze.com und erhält einen Testzugang für den Streaming-Dienst. Das Hinterhältige: Dieser Testzugang geht automatisch in ein kostenpflichtiges Premium-Abonnement über – und zwar bereits nach 2 Stunden oder einem Tag.
Kurze Zeit später finden Betroffene dann eine Abbuchung von 49 Euro auf ihrer Kreditkartenabrechnung. Teilweise wird das Geld aber auch sofort, also noch vor Ablauf der 2 bzw. 24. Stunden abgebucht. Abgerechnet wurde dabei über eigene Zahlungsdienstleister wie:
- sayopay.com
- cebapay.com
- ginapay.com
- fuzpay.com
- arvopay.com
- eikopay.com
- fusapay.com
- luomedia.eu
Über die Folgekosten der vermeintlich kostenlosen Mitgliedschaft informiert fuuze.com aber nicht in ausreichender Weise. Ebenso fehlen Informationen zur Laufzeit und Kündigungsfrist.
Anbieter verletzt Informationspflichten
Unserer Auffassung nach verletzt der Betreiber mit diesem Vorgehen die gesetzlichen Informationspflichten. Denn: Eine so kurze Testphase sowie die intransparente Informationen zu einem kostenpflichtigen Abonnement zeigen, dass der Streaming-Dienst versucht, Verbrauchern ein Abo unterzuschieben.
Es ist zudem unklar, ob der Anbieter die angepriesenen Videos, Musik und Sportinhalte auch tatsächlich bereithält. Einige Verbraucher haben uns berichtet, dass sie nach der Registrierung keinen Zugriff auf eine umfangreiche Inhalte-Bibliothek gehabt hätten.
Quelle; verbraucherzentrale