AW: Vodafone sonderkündigungsrecht?
Erstmal beide Seiten betrachten.
Die Laufzeit der Optionen beträgt einen Monat, ist also relativ schnell kündbar. Die Laufzeit des eigentlichen Festnetz-Hauptvertrages (mindestens 24 Monate) ändert sich nach Ansicht von Vodafone durch die "Preiserhöhung" der Option nicht.
VF sagt also: Klar kannst Du die Türkei-Option kündigen, aus dem Hauptvertrag kommst Du aber nicht raus.
Das Landgericht Hamburg hat in einem ähnlichen Fall aber anders geurteilt (Aktenzeichen 312 O 170/12).
Dessen Entscheidung besagt, dass Telefonanbieter einzelne Zusatzoptionen nicht nachträglich kündigen dürfen.
Bei einer Preiserhöhung einer Tarifoption habe der Verbraucher demzufolge das Recht, auch den Hauptvertrag vorzeitig zu kündigen.
Wenn Du also den kompletten Vertrag kündigen möchtest, wäre es sinnvoll, sich auf das Urteil zu berufen.
Wohlgemerkt: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.
Gruß
Fisher