Ist Vodafone das schlechteste Unternehmen Deutschlands? Das zumindest geht aus einer aktuellen Umfrage der Verbraucherzentrale Sachsen hervor. Das Ergebnis ist erschütternd und wird mit einem Negativpreis ausgezeichnet. Die Gründe dafür sind "kaum verwunderlich".
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen ist Vodafone ein Dauerbrenner in der Rechtsberatung. Probleme mit den Verträgen des Anbieters sind für die Berater Alltag, heißt es seitens des Verbraucherschutzes. Der Ärger ist groß und reicht von mangelhaftem Kundenservice über unberechtigte Forderungen bis hin zu Leistungsausfällen und windigen Vermittlern. All das ist nichts Neues. Auch wir berichten immer wieder darüber, wie Vodafone seinen Kunden Verträge unterschiebt. Dafür werden etwa Unterschriften gefälscht. Ob Tote, die Verträge unterzeichnen oder Kunden, dessen Katzen plötzlich eine Komplettversorgung mit Internet, Telefon und TV haben: Vodafone-Mitarbeiter sind sich für keinen Trick zu schade. Das sehen auch die meisten Verbraucher so.
„Vodafone hat den Negativpreis mehr als verdient“
Über 2.700 Verbraucher stimmten vom 1. September bis zu 30. Oktober 2021 auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen ab, welches Unternehmen den Negativpreis Prellbock 2021 erhalten soll. Zur Wahl standen neben Vodafone auch Voxenergie, Primastrom und die Sparkassen Zwickau und Vogtland. Das Ergebnis ist eindeutig und erschütternd: Die Vodafone Deutschland GmbH erhielt mehr als die Hälfte der Stimmen. „Damit hat der Telekommunikationsanbieter mit fast 1.400 Beschwerde-Stimmen den Negativpreis des sächsischen Verbraucherschutzes mehr als verdient“, so der Verbraucherschutz.
Als großes Ärgernis wird in Beschwerden der Kunden der schleppende und mangelhafte Kundenservice angegeben. In einem Beispiel erfolgte bei einem bereits beendeten Vertrag wochenlang keine Rückerstattung an den Verbraucher. Außerdem führte ein untergeschobener Vertrag nach Wochen der Mahnflut hin zum Inkassoverfahren. Zudem sieht die Verbraucherzentrale kritisch, dass Vodafone mit windigen Vermittlern zulasten der Transparenz zusammenarbeitet.
Verbraucherzentrale: Stoppt die Zusammenarbeit mit zwielichtigen Geschäftspartnern
„Es gibt viele Hinweise zu unlauteren Aussagen einiger Vermittler der Vodafone-Verträge, welche viele Kunden zusätzlich in die Bredouille bringen“, so Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Nicht umgesetzte Kündigungen, ungewollte Verträge und zusätzliche Kosten können die Folge sein“, erklärt die Rechtsexpertin. Sie fordert, dass Vodafone die Zusammenarbeit mit zwielichtigen Geschäftspartnern stoppt und Verbrauchern hier mehr Kosten- und Leistungstransparenz sowie Sicherheit ermöglicht.
Die neue Gesetzgebung dürfte die Schummeleien bei Vodafone und all seinen Sub-Unternehmen eindämmen. Denn: Verträge, die die Mindestvertragslaufzeit überschritten haben, verlängern sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr, sondern können monatlich gekündigt werden. Zudem bekommt ab sofort jeder Kunde vor einer Vertragsumstellung eine Vertragszusammenfassung, die er aktiv bestätigen muss. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung, gibt es auch keine Buchung des Produktes. Jemandem einen Vertrag unterzuschieben, ist damit also ausgeschlossen. Zumindest in der Theorie.
Quelle; inside-digital
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Bei der Verbraucherzentrale Sachsen ist Vodafone ein Dauerbrenner in der Rechtsberatung. Probleme mit den Verträgen des Anbieters sind für die Berater Alltag, heißt es seitens des Verbraucherschutzes. Der Ärger ist groß und reicht von mangelhaftem Kundenservice über unberechtigte Forderungen bis hin zu Leistungsausfällen und windigen Vermittlern. All das ist nichts Neues. Auch wir berichten immer wieder darüber, wie Vodafone seinen Kunden Verträge unterschiebt. Dafür werden etwa Unterschriften gefälscht. Ob Tote, die Verträge unterzeichnen oder Kunden, dessen Katzen plötzlich eine Komplettversorgung mit Internet, Telefon und TV haben: Vodafone-Mitarbeiter sind sich für keinen Trick zu schade. Das sehen auch die meisten Verbraucher so.
„Vodafone hat den Negativpreis mehr als verdient“
Über 2.700 Verbraucher stimmten vom 1. September bis zu 30. Oktober 2021 auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen ab, welches Unternehmen den Negativpreis Prellbock 2021 erhalten soll. Zur Wahl standen neben Vodafone auch Voxenergie, Primastrom und die Sparkassen Zwickau und Vogtland. Das Ergebnis ist eindeutig und erschütternd: Die Vodafone Deutschland GmbH erhielt mehr als die Hälfte der Stimmen. „Damit hat der Telekommunikationsanbieter mit fast 1.400 Beschwerde-Stimmen den Negativpreis des sächsischen Verbraucherschutzes mehr als verdient“, so der Verbraucherschutz.
Als großes Ärgernis wird in Beschwerden der Kunden der schleppende und mangelhafte Kundenservice angegeben. In einem Beispiel erfolgte bei einem bereits beendeten Vertrag wochenlang keine Rückerstattung an den Verbraucher. Außerdem führte ein untergeschobener Vertrag nach Wochen der Mahnflut hin zum Inkassoverfahren. Zudem sieht die Verbraucherzentrale kritisch, dass Vodafone mit windigen Vermittlern zulasten der Transparenz zusammenarbeitet.
Verbraucherzentrale: Stoppt die Zusammenarbeit mit zwielichtigen Geschäftspartnern
„Es gibt viele Hinweise zu unlauteren Aussagen einiger Vermittler der Vodafone-Verträge, welche viele Kunden zusätzlich in die Bredouille bringen“, so Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Nicht umgesetzte Kündigungen, ungewollte Verträge und zusätzliche Kosten können die Folge sein“, erklärt die Rechtsexpertin. Sie fordert, dass Vodafone die Zusammenarbeit mit zwielichtigen Geschäftspartnern stoppt und Verbrauchern hier mehr Kosten- und Leistungstransparenz sowie Sicherheit ermöglicht.
Die neue Gesetzgebung dürfte die Schummeleien bei Vodafone und all seinen Sub-Unternehmen eindämmen. Denn: Verträge, die die Mindestvertragslaufzeit überschritten haben, verlängern sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr, sondern können monatlich gekündigt werden. Zudem bekommt ab sofort jeder Kunde vor einer Vertragsumstellung eine Vertragszusammenfassung, die er aktiv bestätigen muss. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung, gibt es auch keine Buchung des Produktes. Jemandem einen Vertrag unterzuschieben, ist damit also ausgeschlossen. Zumindest in der Theorie.
Quelle; inside-digital