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Viele bekommen Hartz IV vor der Arbeitslosigkeit

TV Pirat

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20.11.2012

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Viele sind schon vor der Arbeitslosigkeit Hartz IV Bezieher

Viele Hartz IV Bezieher bekamen schon der Arbeitslosigkeit aufstockende Leistungen, wie das Arbeitsmarktinstitut der Bundesagentur für Arbeit (IAB) berichtet. Demnach erhalten rund 30 Prozent derjenigen, die erwerbslos werden, keine Arbeitslosengeld-I-Leistungen, sondern gleich Hartz IV. Jeder zweite der Betroffenen bezog schon vor der Erwerbslosigkeit Hartz IV. Als sogenannte Aufstocker bekommen sie während der Beschäftigungszeit bereits Grundsicherungsleistungen, da das Gehalt nicht ausreicht, um über das Hartz IV-Niveau zu kommen.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwirken, müssen Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein. Die aktuelle Studie der IAB zeigte, dass bei einer Verlängerung der Rahmenfrist auf drei Jahre etwa 50.000 Menschen mehr ein Anrecht auf das Arbeitslosengeld Eins hätten. „Bei einer Verkürzung der Anwartschaftszeit von zwölf auf vier Monate in der unveränderten Rahmenfrist von zwei Jahren wären es hingegen etwa 250.000 Arbeitslosengeldempfänger mehr“, schreiben die Studienautoren in ihrem Bericht.

Die Aufstocker, die bereits während ihrer Beschäftigung auf Hartz IV angewiesen waren, hätten allerdings wenig davon, wenn durch eine gesetzliche Änderung der bestehenden Fristen der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Arbeitslosengeld vergrößert würde. Ihr Arbeitslosengeld-Anspruch wäre dann so niedrig, dass sie auch diese Leistung mit Hartz IV aufstocken müssten, um davon leben zu können, stellt das IAB in der Studie fest. Besonders häufig betroffen wären Leiharbeiter, die ihren Job verlieren und dann Arbeitslosenunterstützung erhalten. Bei ihnen bekommen mehr als 50 Prozent kein Arbeitslosengeld, sondern Hartz IV. Von diesen war wiederum die Mehrheit bereits als Leiharbeiter auf Hartz IV angewiesen.

Für Betroffene wie Zeitarbeitsnehmer und befristet Beschäftigte „ist die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt mit besonderen Lasten und Risiken verbunden“, erklärt das IAB in ungewohnter Weise kritisch. „Daher läge es durchaus nahe, darüber nachzudenken, ob deren Situation durch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen verbessert werden könnte“. Die Arbeitsmarktforscher resümieren jedoch zum Schluss: „Die Arbeitslosenversicherung kann die soziale Absicherung von Randbelegschaften nur begrenzt gewährleisten“.

Eine unlängst veröffentlichte Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes kam zu dem Ergebnis, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro die Mehrheit der aufstockenden Leistungen verhindern könnte. Weil dann das Gehalt zum Leben ausreichen würde, müssten viele keine zusätzlichen Hartz IV-Leistungen beantragen.

Quelle: gegen-hartz
 
Immer mehr Qualifizierte arbeiten im Niedriglohnsektor

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Immer mehr qualifizierte Vollzeitbeschäftigte in Deutschland arbeiten nach einem Zeitungsbericht für einen Niedriglohn. Im Jahr 2010 zählten demnach rund 2,2 Millionen Vollzeitarbeiter mit Berufsabschluss zu den Geringverdienern.

Das waren knapp 150 000 mehr als im Jahr 1999, schreibt die «Saarbrücker Zeitung» (Mittwoch) unter Berufung auf eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Insgesamt verfüge rund die Hälfte aller Beschäftigten in Niedriglohnbereich über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Nach der auch von der OECD angewendeten Definition sei die Niedriglohnschwelle 2010 in den alten Ländern bei einem Monatsbrutto von 1890 Euro gelegen. In den neuen Bundesländern waren es 1379 Euro. Gemessen daran betrug der Anteil der Niedriglöhner an allen Vollzeitbeschäftigten mit Berufsabschluss im Westen 16,0 Prozent und im Osten 19,2 Prozent.

Die steigende Zahl der Niedriglöhner mit Berufsabschluss passe nicht zu den Klagen vieler Betriebe über Fachkräftemangel, sagte der Arbeitsmarktexperte beim DGB-Bundesvorstand, Wilhelm Adamy, der Zeitung. Vielmehr sei sie ein Indiz dafür, dass die Qualifikationspotenziale nicht zielgenau genutzt oder Ausgebildete nicht qualifikationsgerecht vergütet würden.

Quelle: internetcologne.de
 
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