Münster -
Abofalle bei Sky: Die Verbraucherzentrale Münster warnt vor einem missverständlichen Spar-Angebot des Bezahlsenders. Ein günstiger Neu-Vertrag wird nach einem Jahr 47 Euro teurer – pro Monat.
Von Arndt Zinkant
Mechthild Schneider hat sich geärgert. Das muss die Leiterin der münsterischen Verbraucherzentrale oft - zum Beispiel, wenn Unternehmen ihre Kunden mit missverständlichen Verträgen ködern. Sie schildert den aktuellen Fall eines Sky-Abonnenten, der sich an die Verbraucherschützer gewandt hatte. Ihm war telefonisch ein Vertrag des Bezahlsenders aufgeschwatzt worden, den Mechthild Schneider für missverständlich hält.
„Viele Kunden nutzen Sky nicht wegen des Spielfilmangebots, sondern wegen der Bundesliga“, erklärt die Verbraucherschützerin. So auch im konkreten Fall. Da Sky nicht mehr alle Spiele zeigt, steige aber so mancher aus seinem Abo aus - und habe prompt eine „Nachfass-Werbung“ am Telefon: Ein Jahr lang nur 29,99 Euro statt des Standardpreises 76,99? Da griff der Kunde dann doch zu, dessen „Fußball-Abo“ knapp unter 50 Euro im Monat gekostet hatte.
Der Haken: Wenn die Kündigung nicht fristgerecht zwei Monate vor Ablauf erfolgt, verlängert sich der Vertrag für ein Jahr - und zwar zum Standardpreis von 76,99. Genau diesen „Preis-Switch“ hatte der Kunden aus Münster nicht erkannt.
„Der mündige Verbraucher kann das erkennen“ - so lautete das Statement von Sky. Wirklich? Mechthild Schneider machte die Probe aufs Exempel und fragte herum unter ihren Kollegen - also Leuten, die auf Haken und Ösen in Verträgen besonders achten. Ergebnis: Die Hälfte erkannte es nicht.
Ebenso wie jene verärgerten Sky-Kunden, die sich nun bei den Verbraucherzentralen melden. Mechthild Schneider rät allgemein, es dem Herrn aus Münster gleichzutun; ihm wurden durch Intervention der Verbraucherschützer weitere zwölf Monate zum Sparpreis gewährt.
Die juristische Abteilung in Düsseldorf werde Sky auffordern, das Formular zu ändern und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wenn Sky sich weigert, sei eine Klage möglich.
Quelle: muensterschezeitung
Abofalle bei Sky: Die Verbraucherzentrale Münster warnt vor einem missverständlichen Spar-Angebot des Bezahlsenders. Ein günstiger Neu-Vertrag wird nach einem Jahr 47 Euro teurer – pro Monat.
Von Arndt Zinkant
Mechthild Schneider hat sich geärgert. Das muss die Leiterin der münsterischen Verbraucherzentrale oft - zum Beispiel, wenn Unternehmen ihre Kunden mit missverständlichen Verträgen ködern. Sie schildert den aktuellen Fall eines Sky-Abonnenten, der sich an die Verbraucherschützer gewandt hatte. Ihm war telefonisch ein Vertrag des Bezahlsenders aufgeschwatzt worden, den Mechthild Schneider für missverständlich hält.
„Viele Kunden nutzen Sky nicht wegen des Spielfilmangebots, sondern wegen der Bundesliga“, erklärt die Verbraucherschützerin. So auch im konkreten Fall. Da Sky nicht mehr alle Spiele zeigt, steige aber so mancher aus seinem Abo aus - und habe prompt eine „Nachfass-Werbung“ am Telefon: Ein Jahr lang nur 29,99 Euro statt des Standardpreises 76,99? Da griff der Kunde dann doch zu, dessen „Fußball-Abo“ knapp unter 50 Euro im Monat gekostet hatte.
Der Haken: Wenn die Kündigung nicht fristgerecht zwei Monate vor Ablauf erfolgt, verlängert sich der Vertrag für ein Jahr - und zwar zum Standardpreis von 76,99. Genau diesen „Preis-Switch“ hatte der Kunden aus Münster nicht erkannt.
„Der mündige Verbraucher kann das erkennen“ - so lautete das Statement von Sky. Wirklich? Mechthild Schneider machte die Probe aufs Exempel und fragte herum unter ihren Kollegen - also Leuten, die auf Haken und Ösen in Verträgen besonders achten. Ergebnis: Die Hälfte erkannte es nicht.
Ebenso wie jene verärgerten Sky-Kunden, die sich nun bei den Verbraucherzentralen melden. Mechthild Schneider rät allgemein, es dem Herrn aus Münster gleichzutun; ihm wurden durch Intervention der Verbraucherschützer weitere zwölf Monate zum Sparpreis gewährt.
Die juristische Abteilung in Düsseldorf werde Sky auffordern, das Formular zu ändern und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wenn Sky sich weigert, sei eine Klage möglich.
Quelle: muensterschezeitung