Wir haben in der Vergangenheit schon häufig über Gesetze und Ideen berichtet und diskutiert, die sich rund um das Verbraucherrecht drehen. Da ist ja glücklicherweise in den letzten Jahren einiges passiert – und es wird auch noch einiges passieren. Seit Ende Januar liegt ein Referentenentwurf vor, der sich „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ nennt.
Es wurde unter anderem beobachtet, das Unternehmen zunehmend bestimmte Vertragsklauseln in ihren AGB verwenden, die die Nutzung von Marktchancen durch die Verbraucher oder die Abtretung ihrer Ansprüche zwecks Geltendmachung durch Dritte unverhältnismäßig erschweren.
Im Entwurf geht es aber auch um die Allgemeine Verkürzung der Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die Vertragsverlängerung. Es geht hier übrigens nicht nur um Handy-Verträge, sondern grundsätzliche Verträge für Dienstleistungen. Zeitungs-Abos, Sportstudio – all diese Dinge sollen auf 12 Monate gedeckelt werden, wird der Vertrag nicht gekündigt, so soll er sich auch nur um maximal 3 Monate verlängern – nicht wie bisher um die typischen 12 Monate.
Natürlich schaltet sich da auch die Verbraucherzentrale ein, hier kommentiert man die einzelnen Punkte des Referentenentwurfes und wirft – aus Konsumentensicht – gute Dinge ein. Zwar sollen die Verbraucher besser vor Kostenfallen geschützt werden, doch damit dies gelingt, müssen laut Verbraucherzentrale noch sechs Forderungen erfüllt werden.
Einer dieser Punkte: Für Telekommunikationsverträge sollte die Erstlaufzeit auf sechs Monate verkürzt werden. Sicherlich werden viele unserer Leser diese Forderung gutheißen. Logisch, bedeutet dies doch, dass man häufiger in „bessere“ Tarife oder zu anderen Anbietern wechseln könnte.
Die Frage ist natürlich: Werden die Angebote weiterhin so „attraktiv“ vorgestellt, wenn der Anbieter damit rechnen muss, dass der Kunde nur ein halbes Jahr die Summe so voll zahlt?
Quelle; caschy
Es wurde unter anderem beobachtet, das Unternehmen zunehmend bestimmte Vertragsklauseln in ihren AGB verwenden, die die Nutzung von Marktchancen durch die Verbraucher oder die Abtretung ihrer Ansprüche zwecks Geltendmachung durch Dritte unverhältnismäßig erschweren.
Im Entwurf geht es aber auch um die Allgemeine Verkürzung der Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die Vertragsverlängerung. Es geht hier übrigens nicht nur um Handy-Verträge, sondern grundsätzliche Verträge für Dienstleistungen. Zeitungs-Abos, Sportstudio – all diese Dinge sollen auf 12 Monate gedeckelt werden, wird der Vertrag nicht gekündigt, so soll er sich auch nur um maximal 3 Monate verlängern – nicht wie bisher um die typischen 12 Monate.
Natürlich schaltet sich da auch die Verbraucherzentrale ein, hier kommentiert man die einzelnen Punkte des Referentenentwurfes und wirft – aus Konsumentensicht – gute Dinge ein. Zwar sollen die Verbraucher besser vor Kostenfallen geschützt werden, doch damit dies gelingt, müssen laut Verbraucherzentrale noch sechs Forderungen erfüllt werden.
Einer dieser Punkte: Für Telekommunikationsverträge sollte die Erstlaufzeit auf sechs Monate verkürzt werden. Sicherlich werden viele unserer Leser diese Forderung gutheißen. Logisch, bedeutet dies doch, dass man häufiger in „bessere“ Tarife oder zu anderen Anbietern wechseln könnte.
Die Frage ist natürlich: Werden die Angebote weiterhin so „attraktiv“ vorgestellt, wenn der Anbieter damit rechnen muss, dass der Kunde nur ein halbes Jahr die Summe so voll zahlt?
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