Wer einen Vertrag abschließt, sollte immer auch einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. In Fußnotentexten kann sich so manche Kostenfalle verbergen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt kritisiert, dass Kunden immer wieder auf diese Weise Zusatzleistungen untergeschoben werden, die diese nicht bewusst gebucht haben. Konkret schildern die Verbraucherschützer den Fall eines Kunden, der in einem Ladenlokal eines Kabelnetzbetreibers einen digitalen Kabelanschlussvertrag abgeschlossen hatte. Den Namen des Anbieters nennt die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung zwar nicht, beim Blick auf die Details wird aber schnell klar, dass es sich um den Berliner Anbieter Tele Columbus handeln muss.
Kostenpflichtiges Zusatzpaket untergeschoben
Laut der Beratung im Shop des Anbieters soll der Kunde monatlich 16 Euro für das TV-Paket bezahlen zuzüglich einer einmaligen Anschlussgebühr. Als der Kunde später aber die schriftliche Auftragsbestätigung erhielt, findet sich neben der vertraglich vereinbarten Leistung ein weiteres Programmpaket. Das Paket "Extra HD" lässt sich zwei Monate lang gratis nutzen. Im Kleingedruckten wird darauf verwiesen, dass, falls keine Kündigung innerhalb von vier Wochen zum Ende der zweimonatigen Testphase erfolgt, im Anschluss zehn Monate lang eine monatliche Gebühr von 15,99 Euro für das anfängliche Gratis-Paket berechnet wird.
Bewusst wurde dem Kunden dies allerdings erst nach Ablauf der Testphase, als der Provider ihm erstmalig die zusätzlichen Gebühren für dieses Paket in Rechnung stellte. Auf einen Widerspruch antwortete der Kabelnetzbetreiber nach Angaben der Verbraucherschützer lediglich mit dem Hinweis, dass die Frist für eine Kündigung abgelaufen sei.
Verbraucherzentrale kritisiert unzulässige Werbepraxis
Die Verbraucherzentrale Sachsen Anhalt sieht in dem Verhalten des Providers eine "unzulässige Werbepraxis, die mehr als nur kritikwürdig ist". Dem Verbraucher werde ungewollt eine kostenpflichtige Zusatzleistung untergeschoben, "die er in der Folge selbst nur schwer wieder los wird". Eine solche Praxis ist aber kein Einzelfall und findet sich in ähnlicher Weise auch bei manch anderem Anbieter in Form von zeitweise kostenlosen Sicherheits- oder HD-Paketen. Die Verbraucherschützer raten betroffenen Kunden ein solches Verhalten seitens eines Telekommunikationsanbieters nicht einfach hinzunehmen. Denn der Anbieter habe mit der Zusendung der Vertragsbestätigung in der geschilderten Form eine wesentliche Änderung der vertraglichen Abrede gemacht.
Unsere Redaktion hat sich zudem auch einmal einen Online-Bestellvorgang am Beispiel von Tele Columbus angeschaut. Auch dort ergibt sich ein ähnliches Bild. Nach Auswahl des Produkts und der Verfügbarkeitsabfrage werden die Kosten für das TV-Angebot angezeigt. In der tabellarischen Kostenaufstellung findet sich lediglich der Hinweis auf "Extra HD 2 Monate gratis", allerdings ohne Verweis auf die später anfallenden Kosten. Erst nach dem Aufklappen des Fußnotentextes per Mausklick gibt der Kabelnetzbetreiber in Fußnote 4 mitten im Text den Hinweis auf das nach Ablauf des Testzeitraums kostenpflichtige Angebot.
Vermeintliche Gratisleistung: Die zweimonatige kostenlose Testphase von "Extra HD" entpuppt sich später als Kostenfalle. Nur in den Fußnoten wird auf die späteren monatlichen Kosten verwiesen. Screenshots/Montage: onlinekosten.de
Betroffenen gibt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nach eigenen Angaben "die notwendige Unterstützung und Hilfe, um diese untergeschobenen Zusatzleistungen erfolgreich abwehren zu können." Kontaktmöglichkeiten finden sich online auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unter www.vzsa.de/kontakt.
Quelle: onlinekosten
Kostenpflichtiges Zusatzpaket untergeschoben
Laut der Beratung im Shop des Anbieters soll der Kunde monatlich 16 Euro für das TV-Paket bezahlen zuzüglich einer einmaligen Anschlussgebühr. Als der Kunde später aber die schriftliche Auftragsbestätigung erhielt, findet sich neben der vertraglich vereinbarten Leistung ein weiteres Programmpaket. Das Paket "Extra HD" lässt sich zwei Monate lang gratis nutzen. Im Kleingedruckten wird darauf verwiesen, dass, falls keine Kündigung innerhalb von vier Wochen zum Ende der zweimonatigen Testphase erfolgt, im Anschluss zehn Monate lang eine monatliche Gebühr von 15,99 Euro für das anfängliche Gratis-Paket berechnet wird.
Bewusst wurde dem Kunden dies allerdings erst nach Ablauf der Testphase, als der Provider ihm erstmalig die zusätzlichen Gebühren für dieses Paket in Rechnung stellte. Auf einen Widerspruch antwortete der Kabelnetzbetreiber nach Angaben der Verbraucherschützer lediglich mit dem Hinweis, dass die Frist für eine Kündigung abgelaufen sei.
Verbraucherzentrale kritisiert unzulässige Werbepraxis
Die Verbraucherzentrale Sachsen Anhalt sieht in dem Verhalten des Providers eine "unzulässige Werbepraxis, die mehr als nur kritikwürdig ist". Dem Verbraucher werde ungewollt eine kostenpflichtige Zusatzleistung untergeschoben, "die er in der Folge selbst nur schwer wieder los wird". Eine solche Praxis ist aber kein Einzelfall und findet sich in ähnlicher Weise auch bei manch anderem Anbieter in Form von zeitweise kostenlosen Sicherheits- oder HD-Paketen. Die Verbraucherschützer raten betroffenen Kunden ein solches Verhalten seitens eines Telekommunikationsanbieters nicht einfach hinzunehmen. Denn der Anbieter habe mit der Zusendung der Vertragsbestätigung in der geschilderten Form eine wesentliche Änderung der vertraglichen Abrede gemacht.
Unsere Redaktion hat sich zudem auch einmal einen Online-Bestellvorgang am Beispiel von Tele Columbus angeschaut. Auch dort ergibt sich ein ähnliches Bild. Nach Auswahl des Produkts und der Verfügbarkeitsabfrage werden die Kosten für das TV-Angebot angezeigt. In der tabellarischen Kostenaufstellung findet sich lediglich der Hinweis auf "Extra HD 2 Monate gratis", allerdings ohne Verweis auf die später anfallenden Kosten. Erst nach dem Aufklappen des Fußnotentextes per Mausklick gibt der Kabelnetzbetreiber in Fußnote 4 mitten im Text den Hinweis auf das nach Ablauf des Testzeitraums kostenpflichtige Angebot.
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Vermeintliche Gratisleistung: Die zweimonatige kostenlose Testphase von "Extra HD" entpuppt sich später als Kostenfalle. Nur in den Fußnoten wird auf die späteren monatlichen Kosten verwiesen. Screenshots/Montage: onlinekosten.de
Quelle: onlinekosten