Verbraucherschützer warnen vor Abzocke mit der Telefon-Vorwahl 010040. Der Anbieter der Billig-Vorwahl habe den Preis von unter 2 Cent auf 1,99 Euro pro Minute erhöht, berichteten die Verbraucherzentrale NRW und das Portal "billiger-telefonieren.de" am Dienstag. Die Preiserhöhung um das Hundertfache "halten wir für Wucher", sagte Verbraucherzentrale-Chef Klaus Müller der "Rheinischen Post" (RP). Bereits seit dem 2. Juli soll die "010040 GmbH" den Preis der Billig-Vorwahl ohne Ankündigung derart drastisch heraufgesetzt haben.
Verbraucherschutz rät: Kunden sollten Beschwerde einlegen
Bei den vermutlich Tausenden Nutzern der Call-by-call-Vorwahl treffen nun die Rechnungen mit drastischen Beträgen ein. Müller riet, den Betrag von der Rechnung der Telekom abzuziehen und per Einschreiben bei der 010040 gegen die Forderung Beschwerde einzulegen. Lastschriften sollten entsprechend zurückgebucht und die Telekom in beiden Fällen über den monierten Rechnungsposten informiert werden. Einen Vordruck gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale NRW. Der Anbieter setzt offenbar darauf, dass dies vielen Geschädigten zu mühselig ist. Die "Südwest Presse" hatte bereits in der vergangenen Woche über den Fall berichtet.
Seit dem 1. August dieses Jahres sind Call-by-Call-Provider im Rahmen der TKG-Novelle dazu verpflichtet, vor Beginn eines Gesprächs die dabei anfallenden Gebühren anzusagen. Im Gespräch mit der "RP" sagte Klaus Müller, dass dort allerdings manchmal getrickst werde: zum Beispiel durch undeutliche Aussprache der Ansage.
Quelle: onlinekosten.de
Verbraucherschutz rät: Kunden sollten Beschwerde einlegen
Bei den vermutlich Tausenden Nutzern der Call-by-call-Vorwahl treffen nun die Rechnungen mit drastischen Beträgen ein. Müller riet, den Betrag von der Rechnung der Telekom abzuziehen und per Einschreiben bei der 010040 gegen die Forderung Beschwerde einzulegen. Lastschriften sollten entsprechend zurückgebucht und die Telekom in beiden Fällen über den monierten Rechnungsposten informiert werden. Einen Vordruck gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale NRW. Der Anbieter setzt offenbar darauf, dass dies vielen Geschädigten zu mühselig ist. Die "Südwest Presse" hatte bereits in der vergangenen Woche über den Fall berichtet.
Seit dem 1. August dieses Jahres sind Call-by-Call-Provider im Rahmen der TKG-Novelle dazu verpflichtet, vor Beginn eines Gesprächs die dabei anfallenden Gebühren anzusagen. Im Gespräch mit der "RP" sagte Klaus Müller, dass dort allerdings manchmal getrickst werde: zum Beispiel durch undeutliche Aussprache der Ansage.
Quelle: onlinekosten.de