Der Netzabschluss soll wieder nach dem Glasfasermodem festgelegt werden. Beispiele für Störungen können die Verbände der Bundesnetzagentur jedoch nicht nennen.
In einem Antrag an die Bundesnetzagentur wollen praktisch alle relevanten Verbände der Netzbetreiber in Deutschland die Endgerätefreiheit in Glasfasernetzen wieder aufheben. Gefordert wird von Anga, Buglas, Breko, VKU und VATM, dass "in Passiven Optischen Netzen (PON) der Netzabschluss nach dem ONT und vor einem Router oder ähnlichem zu verorten ist". Wird ein eigenes ONT betrieben, würden Störungen auftreten, wird behauptet.
Die Verbände müssen jedoch zugeben, dass "konkrete Praxisfälle nur schwer zu finden sind. Die beschriebenen und auch realistisch zu befürchtenden Fälle sind nicht etwa deswegen nicht in größeren Mengen aufgetreten, weil die Szenarien an den Haaren herbeigezogen sind. Sie werden lediglich sehr effektiv dadurch verhindert, dass die Netzbetreiber ihren Kunden nur sichere Geräte überlassen und diese (noch) kein Interesse daran zeigen, sich fragwürdige Geräte aus fragwürdigen Quellen zu besorgen". Konkrete Beispiele für Störungen würden als Anlage nachgeliefert.
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag (PDF) veröffentlicht, über den das Branchenmagazin Teltarif zuerst berichtete.
Bundesnetzagentur duldet Rechtsbruch gegen Endgerätefreiheit seit Jahren
Die meisten Anbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT), obwohl seit dem Jahr 2016 die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bundesnetzagentur duldet diesen Rechtsbruch.
Laut Gesetz endet die Zuständigkeit des Anbieters am passiven Netzabschlusspunkt. Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und bei FTTH die Glasfaseranschlussdose. Doch moderne Glasfaserrouter haben dieses Modem bereits integriert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kunden schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät verwenden können, was zudem weniger Energie verbraucht.
Quelle; golem
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In einem Antrag an die Bundesnetzagentur wollen praktisch alle relevanten Verbände der Netzbetreiber in Deutschland die Endgerätefreiheit in Glasfasernetzen wieder aufheben. Gefordert wird von Anga, Buglas, Breko, VKU und VATM, dass "in Passiven Optischen Netzen (PON) der Netzabschluss nach dem ONT und vor einem Router oder ähnlichem zu verorten ist". Wird ein eigenes ONT betrieben, würden Störungen auftreten, wird behauptet.
Die Verbände müssen jedoch zugeben, dass "konkrete Praxisfälle nur schwer zu finden sind. Die beschriebenen und auch realistisch zu befürchtenden Fälle sind nicht etwa deswegen nicht in größeren Mengen aufgetreten, weil die Szenarien an den Haaren herbeigezogen sind. Sie werden lediglich sehr effektiv dadurch verhindert, dass die Netzbetreiber ihren Kunden nur sichere Geräte überlassen und diese (noch) kein Interesse daran zeigen, sich fragwürdige Geräte aus fragwürdigen Quellen zu besorgen". Konkrete Beispiele für Störungen würden als Anlage nachgeliefert.
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag (PDF) veröffentlicht, über den das Branchenmagazin Teltarif zuerst berichtete.
Bundesnetzagentur duldet Rechtsbruch gegen Endgerätefreiheit seit Jahren
Die meisten Anbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT), obwohl seit dem Jahr 2016 die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bundesnetzagentur duldet diesen Rechtsbruch.
Laut Gesetz endet die Zuständigkeit des Anbieters am passiven Netzabschlusspunkt. Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und bei FTTH die Glasfaseranschlussdose. Doch moderne Glasfaserrouter haben dieses Modem bereits integriert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kunden schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät verwenden können, was zudem weniger Energie verbraucht.
Quelle; golem