Das USB Implementers Forum (USB-IF) als Konsortium hinter der Anschlussspezifikation führt mit der Ankunft von USB 4 eine Reihe neuer Logos ein, um den Kauf passender Kabel und Netzteile zu erleichtert. So können Hersteller ihre Kabel künftig mit Logos versehen, die konkrete Übertragungsraten nennen – im Falle von USB 4 also bis zu 40 Gbit/s ("40 Gbps").
Die kryptischen Bezeichnungen wie Hi-Speed (USB 2.0) und SuperSpeed (ab USB 3.0) entfallen damit. Die konkrete Angabe einer Übertragungsrate ist bei USB 4 wichtig, da der Standard mehrere Geschwindigkeitsstufen von 10 bis 40 Gbit/s anbietet. Heißt: USB 4 ist nicht gleich USB 4.
Beispiele für neue USB-Logos.
(Bild: USB-IF)
Kabel und Netzteile mit diesen Logos sind vom USB-IF zertifiziert. Drucken Hersteller solche Kennzeichnungen ohne offizielle Zertifizierung ab, kann das Konsortium rechtlich dagegen vorgehen. Folglich soll es sich künftig um zuverlässige Identifizierungsmerkmale hochwertiger Produkte handeln. Vermerkt ein Hersteller die unterstützte Übertragungsrate oder die Ausgangsleistung hingegen nur in der Produktbeschreibung, sind die Angaben nicht bindend.
Quelle: heise
Die kryptischen Bezeichnungen wie Hi-Speed (USB 2.0) und SuperSpeed (ab USB 3.0) entfallen damit. Die konkrete Angabe einer Übertragungsrate ist bei USB 4 wichtig, da der Standard mehrere Geschwindigkeitsstufen von 10 bis 40 Gbit/s anbietet. Heißt: USB 4 ist nicht gleich USB 4.
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Beispiele für neue USB-Logos.
(Bild: USB-IF)
Schnellladen mit 240 Watt
Erstmals können Hersteller zudem Logos verwenden, die eine Angabe zur Stromübertragung (USB Power Delivery) enthalten. DenDu musst dich
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: die
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sowie die weiter verbreitete mit 60 Watt. Für Angaben zur Wattleistung und der Übertragungsrate gibt es kombinierte Logos. Auf Verpackungen und den Kabeln selbst unterscheiden sich diese gegebenenfalls. Logos zur Ausgangsleistung finden sich künftig zudem auf Netzteilverpackungen wieder – auch hier vorerst mit 240 und 60 Watt.Kabel und Netzteile mit diesen Logos sind vom USB-IF zertifiziert. Drucken Hersteller solche Kennzeichnungen ohne offizielle Zertifizierung ab, kann das Konsortium rechtlich dagegen vorgehen. Folglich soll es sich künftig um zuverlässige Identifizierungsmerkmale hochwertiger Produkte handeln. Vermerkt ein Hersteller die unterstützte Übertragungsrate oder die Ausgangsleistung hingegen nur in der Produktbeschreibung, sind die Angaben nicht bindend.
Quelle: heise