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PC & Internet US-Richter stoppt vorläufig Porno-Abmahnwelle


Erneut hat die US-amerikanische Justiz den Massenabmahnungen vorläufig Einhalt geboten. Richter John Preston Bailey wies im US-Bundesstaat West Virginia fast alle Auskunftsersuchen der Adult Copyright Company ab. Für eine erneute Antragsstellung verlangte er darüber hinaus separate Anträge pro IP-Adresse.



Ken Ford ist als Jurist für die Adult Copyright Company tätig. In deren Namen hat er versucht, mehrere Tausend IP-Adressen abzufragen. Den Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Während man anfangs nur wenige IP-Adressen einreichte, siegte vor wenigen Wochen vermutlich die Gier. Zwei Anträge gingen in West Virginia vor Gericht ein. Mit 7.000 und 9.000 IP-Adressen.

Richter John Preston Bailey musste die Fälle prüfen und hatte offenbar genug. Bis auf das Ersuchen gegen einen einzigen Anschlussinhaber wurden alle weiteren Anträge abgewiesen. Wie Richter Bailey mitteilen ließ, könne Ford gerne gegen all diese Menschen juristisch vorgehen - aber mit jeweils separaten Anträgen. Pro Verfahren wird eine Gebühr von 350 US-Dollar fällig. Um alle Anträge einzureichen müssten Gebühren von etwa 5,6 Millionen US-Dollar (ca. 4,2 Millionen Euro) aufgebracht werden.

Wie Richter Bailey festhielt, sei es einfach nicht rechtens, wenn so viele Beklagte in einem einzigen Verfahren abgegolten würden. Keiner der Beklagten steht mit den anderen Personen in einer Verbindung oder hat mit diesen zusammengearbeitet. Die schlichte Tatsache, dass sie alle dieselbe Tauschbörse genutzt haben, sei für die Massenklage nicht ausreichend. Jeder Beklagte könne eine völlig unterschiedliche Verteidigung vorbringen.

Um die Situation weiter zu erschweren, darf Ken Ford nur noch Verfahren einreichen, die sich gegen Personen im Einzugsgebiet des Gerichts richtet. Zugegebenermaßen ist West Virginia mit 62.755 Quadratkilometern nicht sonderlich klein. Unter den beauskunfteten IP-Adressen befinden sich jedoch auch solche, die zu Anbietern aus völlig anderen Bundesstaaten gehören.

Dem Abmahnwesen wird damit vorerst ein beachtlicher Riegel vorgeschoben. Ob die Adult Copyright Group tatsächlich derart große Gebühren stemmen kann, ist fraglich.

Quelle: Gulli
 
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