Vodafone hat ein Urteil gegen sein Zero-Rating-Angebot "Vodafone Pass" akzeptiert. Der vzbv zeigt sich zufrieden.
EuGH gegen Vodafone Pass
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Die Deutsche Telekom und Vodafone bieten mit StreamOn und dem Vodafone Pass Optionen an, mit denen Kunden bestimmte Online-Dienste nutzen können, ohne dass dabei das anfallende Datenvolumen berechnet wird. Kunden in Tarifen ohne echte Daten-Flatrate loben die Optionen, weil sie dabei helfen, Surfvolumen zu sparen. Verbraucherschützer mahnen, dass das von Telekom und Vodafone angewendete Zero Rating einen Verstoß gegen die Netzneutralität darstellt.
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren gegen die Vodafone GmbH ein Urteil gefällt. Dabei geht es um die bislang beim Vodafone Pass übliche Regelung, dass das Zero Rating nicht mittels Tethering auf einem anderem Gerät genutzt werden darf. Stattdessen waren die Kunden auf das Smartphone oder Tablet festgelegt, in dem sich die SIM-Karte von Vodafone befindet.
Der vzbv sah in dieser Einschränkung einen Verstoß gegen die Endgerätefreiheit, die in Artikel 3 Absatz 1 TSM-VO geregelt ist. Die Verbraucherschützer klagten zunächst vor dem Landgerät Düsseldorf. Der EuGH hatte schon im September 2021 nach Vorlage durch das Berufungsgericht - dem Oberlandesgericht Düsseldorf - entschieden, dass die Ausgestaltung der Zero Rating Option von Vodafone grundsätzlich gegen Artikel 3 Absatz 1 TSM-VO verstößt.
vzbv: "Gesamten Datenverkehr gleich behandeln"
"Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen den gesamten Datenverkehr ohne Einschränkungen und Diskriminierungen gleich behandeln", so die Verbraucherschützer in einer Presseerklärung. vzbv-Vorstand Klaus Müller kommentiert ferner: "Das EuGH-Urteil gegen den Vodafone Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Der EuGH bestätigt die Position des vzbv, dass ausgewählte Produkte, die ein bestimmtes Konsumverhalten privilegieren, den Internetverkehr einschränken und diskriminieren."
In ihrer jetzigen Form haben Zero-Rating-Produkte wie der Vodafone Pass nach Ansicht der Verbraucherschützer "nichts mit einem freien Internet für alle" zu tun. Der vzbv will nun beobachten, die die vom Urteil betroffenen Telekommunikationsanbieter die Gerichtsentscheidungen umsetzen. Vodafone habe nach der Entscheidung des EuGH den Unterlassungsanspruch des vzbv anerkannt.
In einem Anerkenntnisurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2022 (I-20 U 59/19) wurde Vodafone zur Unterlassung der einschränkenden Tethering-Klausel verurteilt. Das Klageverfahren sei nun abgeschlossen, so der vzbv. Unter der Überschrift "Hotspot-Nutzung" heißt auf der Vodafone-Webseite zumindest derzeit noch wörtlich: "Du kannst den Vodafone Pass über Hotspot nicht mit anderen Geräten teilen."
Quelle; teltarif
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EuGH gegen Vodafone Pass
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Die Deutsche Telekom und Vodafone bieten mit StreamOn und dem Vodafone Pass Optionen an, mit denen Kunden bestimmte Online-Dienste nutzen können, ohne dass dabei das anfallende Datenvolumen berechnet wird. Kunden in Tarifen ohne echte Daten-Flatrate loben die Optionen, weil sie dabei helfen, Surfvolumen zu sparen. Verbraucherschützer mahnen, dass das von Telekom und Vodafone angewendete Zero Rating einen Verstoß gegen die Netzneutralität darstellt.
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren gegen die Vodafone GmbH ein Urteil gefällt. Dabei geht es um die bislang beim Vodafone Pass übliche Regelung, dass das Zero Rating nicht mittels Tethering auf einem anderem Gerät genutzt werden darf. Stattdessen waren die Kunden auf das Smartphone oder Tablet festgelegt, in dem sich die SIM-Karte von Vodafone befindet.
Der vzbv sah in dieser Einschränkung einen Verstoß gegen die Endgerätefreiheit, die in Artikel 3 Absatz 1 TSM-VO geregelt ist. Die Verbraucherschützer klagten zunächst vor dem Landgerät Düsseldorf. Der EuGH hatte schon im September 2021 nach Vorlage durch das Berufungsgericht - dem Oberlandesgericht Düsseldorf - entschieden, dass die Ausgestaltung der Zero Rating Option von Vodafone grundsätzlich gegen Artikel 3 Absatz 1 TSM-VO verstößt.
vzbv: "Gesamten Datenverkehr gleich behandeln"
"Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen den gesamten Datenverkehr ohne Einschränkungen und Diskriminierungen gleich behandeln", so die Verbraucherschützer in einer Presseerklärung. vzbv-Vorstand Klaus Müller kommentiert ferner: "Das EuGH-Urteil gegen den Vodafone Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Der EuGH bestätigt die Position des vzbv, dass ausgewählte Produkte, die ein bestimmtes Konsumverhalten privilegieren, den Internetverkehr einschränken und diskriminieren."
In ihrer jetzigen Form haben Zero-Rating-Produkte wie der Vodafone Pass nach Ansicht der Verbraucherschützer "nichts mit einem freien Internet für alle" zu tun. Der vzbv will nun beobachten, die die vom Urteil betroffenen Telekommunikationsanbieter die Gerichtsentscheidungen umsetzen. Vodafone habe nach der Entscheidung des EuGH den Unterlassungsanspruch des vzbv anerkannt.
In einem Anerkenntnisurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2022 (I-20 U 59/19) wurde Vodafone zur Unterlassung der einschränkenden Tethering-Klausel verurteilt. Das Klageverfahren sei nun abgeschlossen, so der vzbv. Unter der Überschrift "Hotspot-Nutzung" heißt auf der Vodafone-Webseite zumindest derzeit noch wörtlich: "Du kannst den Vodafone Pass über Hotspot nicht mit anderen Geräten teilen."
Quelle; teltarif