Das Busunternehmen Flixbus hatte von Kunden Gebühren für Zahlungen mit Sofortüberweisung und Paypal verlangt – das Landgericht München hat das untersagt.
Das Fernbusunternehmen Flixbus darf bei Onlinebuchungen aus Sicht des Münchner Landgerichts von den Kunden keine Extragebühr für Zahlungen mit Paypal und Sofortüberweisung verlangen. Ansonsten droht der Firma ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro, heißt es im Urteil des Gerichts vom Donnerstag, das der dpa vorliegt. (Az.: 17 HK O 7439/18)
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Frankfurt, die den Gerichtsentscheid als grundsätzlich und branchenübergreifend für die Nutzung der Zahlungsdienste sieht. Gemäß der im Januar in Kraft getretenen Regeln für Zahlungsmittelentgelte dürfen Händler für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten keine zusätzlichen Gebühren erheben, führt die Wettbewerbszentrale in einer Mitteilung aus.
Kosten nicht mehr auf Kunden abwälzen
Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt, die bargeldlose Zahlungen im Sepa-Zahlungsraum vereinheitlichen soll. Händler schließen für die angebotenen Bezahloptionen in der Regel Verträge mit Dienstleistern ab, die die Transaktionen dann durchführen und auch die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Das Gesetz schob der Praxis einen Riegel vor, die dafür anfallenden Kosten einfach auf die Kunden abzuwälzen.
Seither sind vor allem Gebühren für die Zahloptionen mit Kreditkarten wie Visa oder Mastercard verboten, also "für die Nutzung einer Sepa-Basislastschrift, einer Sepa-Firmenlastschrift, einer Sepa-Überweisung oder einer Zahlungskarte", wie es im Gesetz heißt. Unklar war bislang noch, ob der entsprechende Gesetzespassus auch Zahlungen über Paypal abdeckt, erläutert die Wettbewerbszentrale. Bei den über Sofortüberweisung ausgelösten Sepa-Überweisungen sei dies bereits einhellige Meinung gewesen.
Flixbus: Bezahloptionen jetzt kostenfrei
Flixbus hatte deshalb argumentiert, dass es sich bei der Zahlungsart mit Paypal nicht um eine Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift im Sinne des gesetzlichen Verbots handele. "Es erfolge Zahlung von Paypal-Konto zu Paypal-Konto", gibt das Gericht das Argument wieder. Firmensprecherin Sabrina Winter wies zudem auf eine Beschlussempfehlung des Gesetzgebers hin. Darin nennt er Paypal explizit als Ausnahme, auf die man das Verbot nicht ausweiten wolle.
Flixbus hatte seinen Kunden die Möglichkeit geboten, Buchungen mit Paypal und Sofortüberweisung zu begleichen, und dafür eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Fahrpreis abhing. Darauf hatte die Wettbewerbszentrale im Mai des Jahres Unterlassungsklage gegen Flixbus eingereicht. Flixbus betonte auf Anfrage, dass inzwischen sämtliche angebotene Bezahloptionen kostenfrei sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob eine der Parteien Berufung einlegt, blieb am Donnerstag zunächst offen. Die Wettbewerbszentrale sammelt in diesem Zusammenhang Beschwerden und ist schon in weiteren Fällen aktiv geworden. So reichte sie auch Klage gegen die niederländische Versandapotheke Apons ein, die ebenfalls Gebühren für die Paypal-Zahloption verlangte – das Verfahren endete mit einer Unterlassungserklärung der Apotheke.
Quelle; heise
Das Fernbusunternehmen Flixbus darf bei Onlinebuchungen aus Sicht des Münchner Landgerichts von den Kunden keine Extragebühr für Zahlungen mit Paypal und Sofortüberweisung verlangen. Ansonsten droht der Firma ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro, heißt es im Urteil des Gerichts vom Donnerstag, das der dpa vorliegt. (Az.: 17 HK O 7439/18)
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Frankfurt, die den Gerichtsentscheid als grundsätzlich und branchenübergreifend für die Nutzung der Zahlungsdienste sieht. Gemäß der im Januar in Kraft getretenen Regeln für Zahlungsmittelentgelte dürfen Händler für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten keine zusätzlichen Gebühren erheben, führt die Wettbewerbszentrale in einer Mitteilung aus.
Kosten nicht mehr auf Kunden abwälzen
Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt, die bargeldlose Zahlungen im Sepa-Zahlungsraum vereinheitlichen soll. Händler schließen für die angebotenen Bezahloptionen in der Regel Verträge mit Dienstleistern ab, die die Transaktionen dann durchführen und auch die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Das Gesetz schob der Praxis einen Riegel vor, die dafür anfallenden Kosten einfach auf die Kunden abzuwälzen.
Seither sind vor allem Gebühren für die Zahloptionen mit Kreditkarten wie Visa oder Mastercard verboten, also "für die Nutzung einer Sepa-Basislastschrift, einer Sepa-Firmenlastschrift, einer Sepa-Überweisung oder einer Zahlungskarte", wie es im Gesetz heißt. Unklar war bislang noch, ob der entsprechende Gesetzespassus auch Zahlungen über Paypal abdeckt, erläutert die Wettbewerbszentrale. Bei den über Sofortüberweisung ausgelösten Sepa-Überweisungen sei dies bereits einhellige Meinung gewesen.
Flixbus: Bezahloptionen jetzt kostenfrei
Flixbus hatte deshalb argumentiert, dass es sich bei der Zahlungsart mit Paypal nicht um eine Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift im Sinne des gesetzlichen Verbots handele. "Es erfolge Zahlung von Paypal-Konto zu Paypal-Konto", gibt das Gericht das Argument wieder. Firmensprecherin Sabrina Winter wies zudem auf eine Beschlussempfehlung des Gesetzgebers hin. Darin nennt er Paypal explizit als Ausnahme, auf die man das Verbot nicht ausweiten wolle.
Flixbus hatte seinen Kunden die Möglichkeit geboten, Buchungen mit Paypal und Sofortüberweisung zu begleichen, und dafür eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Fahrpreis abhing. Darauf hatte die Wettbewerbszentrale im Mai des Jahres Unterlassungsklage gegen Flixbus eingereicht. Flixbus betonte auf Anfrage, dass inzwischen sämtliche angebotene Bezahloptionen kostenfrei sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob eine der Parteien Berufung einlegt, blieb am Donnerstag zunächst offen. Die Wettbewerbszentrale sammelt in diesem Zusammenhang Beschwerden und ist schon in weiteren Fällen aktiv geworden. So reichte sie auch Klage gegen die niederländische Versandapotheke Apons ein, die ebenfalls Gebühren für die Paypal-Zahloption verlangte – das Verfahren endete mit einer Unterlassungserklärung der Apotheke.
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Quelle; heise