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Handy - Navigation Urteil: Gültigkeitsdauer der mobilen Briefmarke unzulässig

Die Deutsche Post darf die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen, denn das benachteiligt Verbraucher unangemessen.

Kunden müssen für die mobilen Briefmarke per App das gewünschte Porto anfordern und online bezahlen, daraufhin erhalten sie einen mehrstelligen alphanumerischen Code, den sie handschriftlich statt einer Briefmarke rechts oben auf die Postkarte oder den Briefumschlag schreiben müssen. Damit ist die Sendung fertig frankiert.

Aber: Die mobile Briefmarke der Post verfällt schon 14 Tage nach dem Kauf – ohne Erstattung des Kaufpreises. Eine entsprechende Klausel in den AGB der Post des Unternehmens ist unwirksam. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (
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) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

Das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die kurze Gültigkeitsdauer Verbraucher unangemessen benachteiligt. Denn: Ansprüche aus einem Kaufvertrag verjähren laut Gesetz regelmäßig nach drei Jahren. Davon weiche die Klausel der Post in nicht hinnehmbarer Weise ab.

Das Argument der Post, die kurze Gültigkeit sei aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich, bezeichneten die Richter als nicht nachvollziehbar.

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Auch die Missbrauchsgefahr rechtfertige nicht die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke. Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde.

Gegen die Entscheidung des LG Köln hat die Post Berufung beim OLG Köln (3 U 148/22) eingelegt.

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Quelle; mobiflip
 
So eine Briefmarke ist ja im Grunde eine Wertmarke, Information darüber, dass damit eine Dienstleistung für den Wert X gekauft wurde.
Also eine Werte-Information über einen bestimmten Betrag. Erwirbt man diese Werte-Information in Form einer Wertmarke in physischer Form (Briefmarke), dann erhält sie ihren Wert so lange es den Dienstleister mit seiner Dienstleistung gibt, der diese Marke ausgegeben hatte.
Warum sollte das bei einer Werte-Information in digitaler Form anders sein?
Ganz einfach: Weil man es kann. Man kann diese Werte-Information manipulieren oder löschen. Ein Verfallsdatum geben. So kleine Player wie die Deutsche Post erlaubt man das natürlich nicht.

CBDC werden kommen! Das ist im Grunde nicht viel anders. Geld ist Information. Die Werte stehen auf wertlosen Papier gedruckt. Sie werden die Briefmarken, ich meine das Bargeld abschaffen, verbieten. Und wenn die EZB den digitalen Währung ein Verfallsdatum, diesen unsozialen "Geld" verpassen, wer wird dann kommen und sagen: ...ein Verfallsdatum von nur 4 Wochen, wer mehr als noch 300 CBDC auf der EZB Wallet geschrieben stehen hat, verfallen. Damit ist der Mensch unangemessen benachteiligt.(?)
Wer denkt ich spinne, braucht sich nur informieren, was jetzt schon in Afrika und China passiert. Briefmarken werden da das kleinste Problem sein ;)
 
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