Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch eine Einschränkung für das illegale Streamen von Filmen und Serien aus dem Netz festgelegt. Für den Medien-Rechtsanwalt Christian Solmecke kommt das Urteil überraschend.
Luxemburg - Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Mittwoch, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist.
Klage von "Filmspeler"
Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen. Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter "Filmspeler". Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.
Einschätzung von Rechtsanwalt Christian Solmecke
"Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen. Die Abmahnkosten sind seit einiger Zeit auf ca. 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa 5-10 Euro liegen", so der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Quelle; onlinekosten
EuGH: Verkauf von Mediaplayer für illegale Streams verstößt gegen EU-Recht
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstoßen Mediaplayer, mit denen man illegale Steams von Filmen oder Sportübertragungen anschauen kann, gegen das Urheberrecht. Auch im Visier der Copyright-Jäger: Untertitel.
Quelle; heise
Luxemburg - Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Mittwoch, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist.
Klage von "Filmspeler"
Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen. Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter "Filmspeler". Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.
Einschätzung von Rechtsanwalt Christian Solmecke
"Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen. Die Abmahnkosten sind seit einiger Zeit auf ca. 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa 5-10 Euro liegen", so der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Quelle; onlinekosten
EuGH: Verkauf von Mediaplayer für illegale Streams verstößt gegen EU-Recht
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstoßen Mediaplayer, mit denen man illegale Steams von Filmen oder Sportübertragungen anschauen kann, gegen das Urheberrecht. Auch im Visier der Copyright-Jäger: Untertitel.
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