Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden – das hat sich bereits in das kollektive Gedächtnis eingebrannt. Dass eine allzu lose Zunge aber auch auf der weltweiten Datenautobahn ein teures Nachspiel haben kann, unterstreicht nun ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Heidelberg (Aktenzeichen: 27 C 234/12). Nach Angaben des Heidelberger Rechtsanwaltes Sebastian Dosch wurde eine Auszubildende zu 2.500 Euro Schadensersatz verurteilt, weil sie auf Facebook über ihren Arbeitgeber gelästert und diesen dabei geschmäht hatte.
Außergewöhnlich hohes Schmerzensgeld
Zwar seien die Äußerungen nicht öffentlich gefallen und nur für Facebook-Freunde sichtbar gewesen, der Beleidigte habe allerdings trotzdem davon erfahren und auf die Zahlung von Schmerzensgeld geklagt. Die Richter gaben seinem Ansinnen statt. In ihrer Begründung verwiesen sie Dosch zufolge darauf, dass auch der vermeintlich geschützte Bereich des Sozialen Netzwerks allgemein zugänglich sei.
Nicht bekannt ist der genaue Wortlaut der Beleidigung, da das Urteil bislang nicht veröffentlicht wurde. Auch ist unklar, ob die Verurteilte in Berufung gehen wird. Dosch vermutet, dass es sich um einen vergleichsweise schweren verbalen Ausfall gehandelt haben muss. Nur in solchen Fällen sei überhaupt mit Ausgleichszahlungen zu rechnen. Auch hätte das Amtsgericht die Summe außergewöhnlich hoch angesetzt. Selbst bei groben Beschimpfungen seien Klägern in früheren Prozessen deutlich niedrigere Schmerzensgelder zugesprochen worden, so der Rechtsanwalt.
Quelle: onlinekosten.de
Außergewöhnlich hohes Schmerzensgeld
Zwar seien die Äußerungen nicht öffentlich gefallen und nur für Facebook-Freunde sichtbar gewesen, der Beleidigte habe allerdings trotzdem davon erfahren und auf die Zahlung von Schmerzensgeld geklagt. Die Richter gaben seinem Ansinnen statt. In ihrer Begründung verwiesen sie Dosch zufolge darauf, dass auch der vermeintlich geschützte Bereich des Sozialen Netzwerks allgemein zugänglich sei.
Nicht bekannt ist der genaue Wortlaut der Beleidigung, da das Urteil bislang nicht veröffentlicht wurde. Auch ist unklar, ob die Verurteilte in Berufung gehen wird. Dosch vermutet, dass es sich um einen vergleichsweise schweren verbalen Ausfall gehandelt haben muss. Nur in solchen Fällen sei überhaupt mit Ausgleichszahlungen zu rechnen. Auch hätte das Amtsgericht die Summe außergewöhnlich hoch angesetzt. Selbst bei groben Beschimpfungen seien Klägern in früheren Prozessen deutlich niedrigere Schmerzensgelder zugesprochen worden, so der Rechtsanwalt.
Quelle: onlinekosten.de