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PC & Internet Uploader zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt

Der 63-jährige Uploader Steve Mather aus Lancashire (Großbritannien) wurde kürzlich zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. Mather hat beim Torrent-Indexer KickAssTorrents als KaraokeRG und Karaokekid über 2.100 urheberrechtlich geschützte Dateien eingestellt. Die Rechteinhaber Digitop und Sunfly Karaoke beziffern den Gesamtwert des entstandenen Schadens auf umgerechnet fast 560.000 Euro.

Die strafrechtliche Verfolgung des Mannes begann aufgrund einer Klage des britischen Dachverbandes BPI (British Phonographic Industry, vergleichbar mit dem deutschen Bundesverband Musikindustrie, BVMI). Deren Mitglied, die Digitop Ltd., hatte die Existenz unzähliger Uploads bei KAT festgestellt, die unter dem Pseudonym KaraokeRG und KaraokeKid eingestellt wurden. Daneben hat der Uploader auch kommerzielle Karaoke-Software öffentlich verfügbar gemacht. Im Februar 2015 führte die BPI via P2P Test-Downloads von acht Musikalben durch. Die beiden Rechteinhaber bestätigten der BPI, dass bei den fraglichen Dateien ihre Urheberrechte verletzt wurden. Der Uploader hatte dummerweise ausgerechnet eine PayPal-Adresse als Spendenoption bekannt gegeben. Darüber konnte man ihn identifizieren.

Uploader mithilfe von PayPal identifiziert
Im Dezember 2015 wurde von Mitarbeitern der Police Intellectual Property Crime Unit (PIPCU), einer Abteilung der Londoner Polizei, eine Durchsuchung durchgeführt. Sie beschlagnahmten einen Laptop, auf dem belastende E-Mails festgestellt wurden. Durch die E-Mails konnte dem Verdächtigen das Einstellen der Lieder und Alben bei KickAssTorrents (KAT) nachgewiesen werden. Außerdem fanden die Ermittler E-Mails über den Empfang von Spenden per PayPal. Der PayPal-Account von KaraokeKid erhielt innerhalb eines halben Jahres umgerechnet 193 Euro, sonderlich spendierfreudig waren die Downloader wohl nicht. Mitte Dezember 2015 haben Mitarbeiter des PIPCU den Verdächtigen verhört, um die Beweisaufnahme abzuschließen.

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Firmen kalkulieren den Schaden zu ihren Gunsten
Hersteller Digitop beziffert seine Verluste auf 485.000 Britische Pfund. Die Summe errechnet sich aus 44.000 illegalen Downloads, die nach Ansicht des Herstellers innerhalb von drei Jahren durchgeführt wurden. Die Kalkulation setzt zum Vorteil des Rechteinhabers voraus, dass jeder einzelne Download mit dem Kauf des Produkts gleichgesetzt werden kann, was so natürlich nicht stimmt. Die Sunfly Karaoke Ltd. beziffert den Schaden aufgrund der illegalen Distribution von vier Musikalben auf fast 30.000 Pfund. Zusammen gerechnet beläuft der Schaden insgesamt auf umgerechnet fast 560.000 Euro.

BPI: Das Internet ist nicht der Wilde Westen!
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Kiaron Whitehead, der leitende Rechtsbeistand des BPI, streicht in seinem Statement hervor, dass das Internet nicht der Wilde Westen sei. Diese Lektion habe der Verurteilte nun lernen müssen. Man habe die Polizei bei ihren Ermittlungen gerne unterstützt. Das Urteil sieht man als Warnung für alle aktiven Uploader an. Niemand von den Musik-Piraten solle glauben, dass man seinen Tätigkeiten unerkannt und ungestraft nachgehen könne, so Whitehead. Die Leute lieben Karaoke, aber die Verantwortlichen dieser Straftaten hätten den Fans regelrecht ihren Spaß an der Sache verdorben.

Quelle; tarnkappe
 
Wann wird eigentlich endlich mal diese Pseudorechnung Downloader = Käufer = Schaden abgeschafft? Schadensersatz kann in Deutschland nur durch tatsächlich entstanden Schaden geltend gemacht werden. Wie ist es überhaupt möglich, dass diese Pseudoberechnungen akzeptiert werden?
 
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