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Umrüsten von DVB-C auf S2 mit JESS und FBC

-highwind-

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29. November 2011
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Servus miteinander,

ich habe ein etwas komplexeres Projekt bei dem ich Beratung/Hilfestellung bräuchte.

Situation ist die folgende:
Wir haben ein 3-stöckiges Reihenmittelhaus erworben welches gerade renoviert wird und in circa 6 Wochen bezogen werden soll. Der Vorbesitzer hat sein TV Angebot vom örtlichen Kabelnetzbetreiber (Unitymedia) bezogen, was auch der einzige aktuell im Haus verbaute/verkabelte Anschluss ist. Da Kabelfernsehen für uns aber absolut nicht in Frage kommt (hohe monatliche Kosten, begrenzte Senderauswahl, auf Sat basierende CS-Gruppe), möchte ich auf DVB-S auf- bzw. umrüsten.
Die Montage einer Schüssel auf dem Dach ist was Ausrichtung und Blickfreiheit angeht problemlos möglich, zwei der sechs in Reihe stehenden Häuser haben auch bereits Schüsseln.
Problematischer wird es hingegen mit der Verkabelung innerhalb des Hauses. Vom Spitzboden bis runter in den Keller führt lediglich ein einziges Leerrohr welches auch nicht besonders dick ist... neben dem notwendigen Kupferkabel für den Potentialausgleich der Schüssel passt dort noch ein, maximal zwei zusätzliche Koax Kabel rein, also zu wenig für eine klassische Sternverteilung. Und da die für das Verputzen zuständigen Handwerker auch bereits am werkeln sind (meine bessere Hälfte war da etwas übereifrig mit dem beauftragen und "Startschuss" geben...) ist auch das Unterputz verlegen von neuen Kabeln/Lehrrohren nicht mehr wirklich eine Option.
Daraufhin habe ich angefangen zu recherchieren, was für Möglichkeiten ich habe, wenn ich eine Aufputz Installation vermeiden möchte. Der wohl übliche (und wahrscheinlich auch in meinem Fall sinnvollste) Ansatz scheint das Verbauen einer Unicable Lösung unter Nutzung der vorhandenen Kabel/Anschlüsse zu sein. Während meiner Recherche stieß ich außerdem auf den "Nachfolger" des Unicable Standards, "Unicable 2" bzw. JESS genannt, und weiterhin auf die potentiellen Vorteile, die man mit JESS und FBC Tunern erreichen kann... und ich bin dadurch zugegeben etwas angefixt ;)
Ein 65er OLED ist eh schon geplant, da mein aktueller 42er Panasonic Plasma in dem jetzt deutlich größeren Wohnzimmer ziemlich verloren wäre und in dem Zug würde ich auch gleich die aktuelle STB (ne billige Ariva 102e, die -abgesehen von fehlendem 4k für den neuen TV- auch so schon nicht mehr wirklich den Ansprüchen in Hinblick auf Internet und Streaming genügt und nur noch wegen CS genutzt wird) gegen etwas aktuelles mit FBC Tunter austauschen (wahrscheinlich eine VU+ Uno 4k).


Zu diesem Themenkomplex habe ich nun folgende Fragen:

1) Spricht irgendetwas dagegen das Erdungskabel und das Koax Kabel in dem gleichen (einzigen) Leerrohr parallel in den Keller laufen zu lassen? Kann es dabei zu störenden Interferenzen kommen und/oder ist das in irgendeiner weise kritisch was die geltenden Vorschriften angeht (es geht mir hauptsächlich darum, dass der Versicherungsschutz gewahrt bleibt)?

2) Vorrausgesetzt man möchte eh nur einen Satelliten empfangen und die Anzahl der Teilnehmer/Anschlüsse würde 3-4 niemals überschreiten: spricht irgendetwas dagegen direkt ein Unicable/JESS LNB mit nur einem einzigen Ausgang zu nutzen (z.B. DUR-line II LNB UK 119 oder Inverto IDLU-32UL40-UNBOO-OPP) statt "klassisch" ein konventionelles Quattro-LNB und einen Unicable/JESS Multischalter zu verbauen?

3) Der FBC-Tuner der VU+ Uno 4k kann in Verbindung mit JESS bis zu 8 virtuelle Tuner nutzen. Verstehe ich es richtig, dass diesem Fall eine VU+ Uno 4k auch 8 der Teilnehmer Plätze des JESS LNB / JESS Multischalters benötigen? Oder anders gefragt: Wenn ich im Haus vier VU+ Uno 4k in Bezug auf ihre maximale (virtuelle) Tunerzahl voll ausnutzen wollen würde, bräuchte ich ein JESS LNB / JESS Multischalter für 32 (4 STB x 8 Virtuelle Tuner = 32) Teilnehmer oder reicht einer für 4 Teilnehmer?

4) Laut diverser Forenbeiträge, die ich gefunden habe, ist die parallele Nutzung von klassischem Unicable zusammen mit Unitymedia (für Internet und Telefon) in den gleichen Kabeln/Dosen möglich, zumindest solange wie die Kabelbetreiber das aktuell genutzte Frequenzspektrum nicht erweitern.
Wie sieht das bei JESS + Unitymedia aus? Könnte ich (die entsprechende Dose vorausgesetzt) JESS und Internet+Telefon von UM über die vorhandene Verkabelung parallel nutzen?

5) Klassisches Unicable mit Cardsharing funktioniert nach eigener Erfahrung aus meiner alten Studentenwohnung relativ problemfrei. Gibt es bekannte Probleme mit CS in Kombination mit JESS?
 
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Viele Fragen
Ich für meinen Teil würde die sternverteilung wählen.
Zur Kabel Verlegung vergiss die leerrohre.
Ich habe mein Haus gedämmt und mit der Dämmung außen die Kabel verlegt.
Deine Kabel werden auch uralte sein.
Also mach alles neu und führe das Kabel außen entlang
 
Das Haus ist BJ. 96, da werden in absehbarer Zeit weder irgendwelche größeren baulichen Maßnahmen (wie z.B. Dämmung) anstehen noch können die Kabel überhaupt schon "uralt" sein.
"Außen" ist genau so wenig sinnvoll möglich wie innen Unterputz... vom optischen Aspekt mal abgesehen (Reihenhäuser wo bei einem dann dutzende Kabel die Wand entlang laufen) sind die zu bestückenden Zimmer auf unterschiedlichen Seiten des Hauses und das durchbohren von Außenwänden finde ich generell suboptimal.

Die einzige Möglichkeit eine Sternverkabelung zu realisieren wäre mit einem relativ großer Aufputz-Kabelkanal durch den innen liegenden Treppenflur.
Das wäre dann aber nicht nur optisch ziemlich unschön (man würde beim betreten des Hauses quasi direkt auf den Kabelkanal gucken) sondern auch noch deutlich teurer... die JESS-Lösung kostet mich (abzüglich der Kosten für Schüssel, Dachsparrenhalter mit Zubehör und Erdungskabel, die man ja in beiden Fällen braucht) im besten Fall ~40€ für das LNB, ~20€ für ein brauchbares 30m Koax Kabel mit Steckern bis runter in den Keller und vielleicht nochmal ~40€ für Splitter und drei bis vier diodenentkoppelte Dosen. Bei einer klassischen Sternverteilung mit Twin-Anschluss in jedem der drei bis vier Zimmer bezahle ich alleine für die Unmegen an parallel laufendem Kabel schon mehr!

Und dann stellt sich halt die Frage "warum denn überhaupt"?... Ist nicht böse gemeint aber "ich würde es so machen" kann ja wohl kaum der objektiv nachvollziehbare Grund sein.
 
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Wie ich sehe willst du mit wenig Aufwand viel Gewinn machen.
Aber, ich lebe in meinem Haus und habe mit wenig Aufwand viel erreicht.
Dies war nur ein Beispiel wie ich es machen würde.
Xxxxxxxxxxx
Und wenn das Haus Baujahr 96 ist dann ist das Kabel mindestens 22 Jahre alt.
Wie gesagt ist mir das egal.
Du wolltest einen Tipp haben und ich habe einen gegeben

Edit by u: Vergreif Dich nicht im ton!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Mindestens! Wenn das Kabel nicht sogar schon da lag bevor das Haus gebaut wurde... :rolleyes:

Denn es wäre ja schließlich undenkbar, dass die Kabel im Haus erst im Nachhinein verlegt wurden, vor allem wenn unter der abgerissenen Tapete eine sichtbar anderer Putz ausschließlich entlang der Kabelbahnen zum Vorschein kommt und man als langjähriger Bewohner dieser Stadt auch weiß, dass das Gebiet in dem das Haus erst im Jahr 2010 von Unitymedia überhaupt erschlossen wurde...

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Vielleicht solltest du mal ganz grundsätzlich an deinem Leseverständnis arbeiten:
Weder wollte ich "einen Tipp", noch "ein Beispiel wie du es machen würdest", noch erging aus meinem Text, dass es mich auch nur im geringsten interessieren würde, wie DU in deinem Haus lebst!
Ich habe 5 Fragen klar formuliert!
5 Fragen auf die du, Xxxxxxxxxx, dass es die Gegebenheiten in meinem Fall einfach nicht zulassen so vorzugehen, nicht mal ansatzweise eingegangen bist, geschweige denn auch nur eine beantwortet hast... o_O

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Xxxxxxxxx
Edit by u: Auch Du kommst bitte wieder runter!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1) Kann ich nicht beantworten. Das muss der Elektriker sagen und auch nicht den notwendigen Blitzschutz vergessen!!!

2) es spricht nichts gegen Unicable, auch nicht die vorhandene Verkabelung, wenn die bisher für Kabel-Internet/Telefon nach heutigen Anforderungen verwendbar war.

3) ja, man braucht dann 32 Unicable-Frequenzen.

4) Es ist damit zu rechnen, dass die Kabelnetzbetreiber den genutzten Frequenzbereich bis in die SAT-ZF Frequenzen erweitern werden. Kabelmodem braucht dann ein eigenes Kabel zum Hausanschluss und Internet/Telefon verteilt man ja eh nicht über die Koaxkabel im Haus.

5) Da gibt es keine speziellen Probleme, außer dass dann entsprechend viele CS-Clients gleichzeitig laufen können/könnten und deshalb Probleme entstehen.

Außerdem, wenn man sich einen neuen TV eh kauft, sind die Internetfähigkeiten des/der Receiver eher von untergeordneter Bedeutung. Das können SmartTVs besser und umfangreicher (z.B. auch Netflix, Amazon usw.).
 
Zu 1. Nein, kabel für den potentialausgleich dürfen auf keinen fall im selben leerrohr liegen. Hier sind abstände vorgeschrieben.
Grundsätzlich dürfen blitzschutz und potentialausgleich nur von fachbetrieben ausgeführt werden. Schau bitte auch hier:
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PS @bubbl und @ highwind: Kommt bitte beide ganz schnell wieder runter! Diesen ton mögen wir hier nicht.
 
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Erstmal danke an euch beide für die Infos


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Das ist erstmal gut zu wissen - meine Frage zielte aber speziell darauf ab ob klassisches Quattro LNB + JESS Multischalter irgendwelche gravierenden Vorteile (mit Ausnahme der Möglichkeit der Erweiterung, die nicht von Nöten sein wird) im Vergleich zu einem reinen JESS LNB ohne Multischalter bringen würde.
Könnte dazu vielleicht noch jemand etwas sagen?

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Ok, also trenne ich die vorhandene Unitymedia Anlage im Keller am besten von der Hausverkabelung (bzw. lasse das von Unitymedia machen? Die Anlage gehört nach meinem Verständnis wohl denen und nicht dem Hauseigentümer?), nutze die vorhandenen Kabel für JESS und schließe -falls wir mal Telefon&Internet von UM nutzen sollten- das Kabelmodem direkt im Keller an.

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Hat zwar jetzt nicht so direkt mit dem Thema zu tun aber das sehe ich um ehrlich zu sein komplett anders:
Selbst aktuelle SmartTVs im hochpreisigen Segment können manche Sachen jetzt schon nicht (Grundig OLEDs z.B. kein Netflix) oder nicht zufriedenstellend (Das Android TV bei Sony OLEDs ist von der Bedienung und der Stabilität... sagen wir mal "stark ausbaufähig").
Wenn dann etwas neues auf den Markt kommt siehts bei vorhandenen Geräten meistens ganz duster aus.
Und in dem Fall tausche ich dann lieber eine 200€ STB (die ich als zusätzliches Gerät für CS eh benötige...) aus als einen 2000€ "High-End"-TV, der alle anderen Anforderung noch voll erfüllt.
Mein aktueller Panasonic Plasma ist z.B. bildqualitativ absolut auf der Höhe (Austausch begründet sich nur durch die fehlende Bilddiagonale im neuen Wohnzimmer), kann aber als inzwischen 6 Jahre altes Gerät im Bereich SmartTV genau gar nichts... durch STB / Android Box kann ich ihn aber trotzdem "zeitgemäß" betreiben.

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Kannst du mir diese Vorschrift bitte einmal konkret mit Quelle zitieren? Ich google mir bereits den halben Tag die Finger wund aber die konkrete Vorschrift (sollte ja in VDE 0855-1 stehen) kann ich schlichtweg nicht finden.

Ausgeführt wird das ganze von einem befreundeten Elektriker (der hat die entsprechenden Scheine). Aber da das ganze eben als Freundschaftsdienst in seiner Freizeit passiert möchte ich ihn in Bezug auf Planung und Beschaffung der Komponenten so weit wie möglich entlasten, deswegen die Fragen im Vorfeld.


Und keine Sorge: ich bin "unten" und mag diesen Ton ganz bestimmt auch nicht - nur wenn ich aus heiterem Himmel so bl*d angeblufft werde, dann fahre ich halt auch die Krallen aus.
 
Ein klassischer aufbau mit quattro und ms hat den vorteil, dass im regelfall kein zusätzlicher powerinserter benötigt wird. Die lnb ziehen soviel strom, dass manche recis das nicht schaffen.
Die vorschrift mit den abständen ganz unten in dem verlinkten beitrag erläutert.
 
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Vor der Innenverlegung blitzstromtragfähiger Erdungsleiter insbesondere mit den Antennenleitungen wird in der VDE Schriftenreihe #6 ausdrücklich gewarnt. Gleichwohl hat es der lange Zeit im nationalen Normengremium DKE/K 735 und in Brüssel federführende Autor Loidiller nicht vermocht Trennungsabstände, wie sie für Blitzschutzanlagen und auch Ableitungen getrennter Fangeinrichtungen von Antennen normativ gefordert sind, auch in der Norm für Antennensicherheit einzubauen.

Auch ein 2012 im K 735 gefasster Beschluss, dass Erdungsleiter außen zu verlegen sind, ist bis heute nicht in die Norm eingeflossen.
  1. FAZIT: Wer Erdungsleiter innen als Blitzeinleiter verlegt, handelt wieder Physik und Vernunft, aber - jedenfalls derzeit noch - nicht normwidrig.
  2. FAZIT: Stand der Technik ist Schutz mit getrennter Fangeinrichtung, da auch bei normkonformer Antennenerdung und mit Außenableitung noch Teilblitzströme in die Antennenanlage eindringen und mehr als nur nicht ausgesteckte Endgeräte schädigen können.
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Sachte, siehe oben: Die Einhaltung äquivalenter Trennungsabstände ist überaus sinnvoll aber normativ (leider) nur gegen Blitzschutzanlagen sowie getrennte Fangeinrichtungen und deren Ableitungen gefordert!

Für nicht blitzstromtragfähige PA-Leiter ≤ 6 mm² Cu trifft das Gegenteil zu. Die sind zur Vermeidung induktiver Blitzstromeinkopplungen aus Naheinschlägen möglichst eng mit den Koaxkabeln, somit vorzugsweise auch im gleichen Rohr zu verlegen. Eine Normbestimmung, wonach Erdungsleiter von Antennen sichtbar oder in einem eigenen Rohr verlegt werden mussten, ist schon so lange her, dass ich spontan nicht mehr weiß, wann die abgelöst wurde.

Niemand verweist häufiger als ich darauf, dass Erdung und PA integraler Bestandteil der Elektroanlage sind und für Installationen
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gilt. Das fällt mir erheblich schwerer als @u040201, denn meine Erfahrungen mit konzessionierten Elektrofachkräften, die nur selten vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen können und häufig auch nicht wissen wie Antennenbau nach maßgeblicher
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auszuführen ist, sind leider überwiegend negativ.

DEHN hat einen Blitzplaner, Ausgabe 4, und auch eine neue
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zu PA und Erdung auf Gebäuden ohne Äußeren Blitzschutz herausgebracht, in der noch Flüchtigkeitsfehler stecken, die demnächst beseitigt werden. Wer im WEB stöbert stößt auch auf meine Folien, in denen der Schutz von Antennen mit und ohne Fangstange sowie mit und ohne Blitzschutzsystem dargestellt ist.
 
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Danke für deine Ergänzung

Kannst du mir eventuell noch sagen, ob bei der Bewertung, ob Normen eingehalten wurden (oder eben nicht) immer der "tagesaktuelle Zustand" entscheidend ist oder der Zeitpunkt zum dem die Installation durchgeführt worden ist?
Oder anders formuliert:
Wenn ich jetzt ein Unternehmen beauftrage, welches mir die Anlage in den kommenden Wochen den aktuellen Normen entsprechend installiert, diese Installation aber z.B. im Jahr 2019 nicht mehr konform mit der dann gültigen Norm wäre (da diese ein "Update" erfahren hat), wäre ich bzw. das Unternehmen weiterhin auf der sicheren Seite (weil die zum Zeitpunkt der Installation geltenden Normen berücksichtigt wurden) oder wäre ich bzw. das Unternehmen quasi "eigenverantwortlich" in der Pflicht die Installation nachträglich in so fern zu verändern, dass sie auch der neuen Ausgabe der Norm entspricht?



Aufgrund von Bauart und Lage des Hauses ist es schlichtweg nicht sinnvoll möglich den Erdungsleiter außen zu verlegen...
Die HES befindet sich im Keller an der Nordwand des Hauses, an Ost- und Westwand grenzen vollständig die jeweiligen Nachbarhäuser und die Schüssel muss aufgrund von Satelitten Positionen an die Südwand bzw. auf die Südseite des Daches.
Bei Außenverlegung müsste ich also mit dem Leiter erst einmal nach oben(!) und über den Dachfirst(!!!) oder ich gehe halt nach innen und verlege den Leiter im Leerrohr in der Ostwand was auch bis auf wenige cm der quasi direkteste Weg ist... zweites scheint mir da doch die deutlich sinnvollere Lösung zu sein.


Ich habe inzwischen auch eine Möglichkeit gefunden die Koax Kabel unter Verwendung der aktuell vorhandenen "Unitymedia Verkabelung" / Leerrohre auf der anderen Seite (Westwand) herunter zu führen.

Anbei eine Skizze mit dem aktuellen Stand der Planung
 

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Sofern nichts anderes einzelvetraglich vereinbart wurde ist immer der zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültige Normenstand geschuldet. In Bestandsanlagen muss grundsätzlich nicht auf neue strengere Normen nachgerüstet werden.

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Es ist sehr wohl möglich, aber eben auch teurer und man will ja sparen ...

Jeder ist für seine Handlungen verantwortlich. Wer sich wie ich als blitzschutzkundiger RFT seit nunmehr 7 Jahren bislang erfolglos darum müht, dass für Erdungsleiter von Antennen die Einhaltung von Trennungsabständen vorgeschrieben wird, kann für das Konzept - noch dazu ohne Kenntnis welche Näherungen örtlich vorliegen - keinen Persilschein auf Unbedenklichkeit ausstellen.

Unter Beachtung der Fakten, dass Direkteinschläge sehr selten sind und eine Innenführung des Erdungsleiters durch das bisherige Leerrohr aktuell nicht untersagt ist, würde ich als Bewohner dieses Gebäudes mit aller Macht für die Beibehaltung vom Kabelanschluss votieren. Einer Lösung mit Installation einer getrennten Fangstange und Außenableitung durch eine vom VDE oder VdB geprüfte Blitzschutzfachkraft, würde ich vorbehaltlich der Rentabilität zustimmen.

Anbei ein Beispielbild, das im Zuge der gerade laufenden Revision der IEC 60728-11 mit einem optischen LNB gefertigt wurde, das geht mit Unicable-LNB vergleichbar.

IEC 60728-11_FDIS_Fo06.jpg
 
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Erneut vielen Dank für die Info, werde mich diesbzgl. dann nochmal den Versicherungsvertrag überprüfen


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Richtig, eben genau deswegen schrieb ich ja auch "ist es schlichtweg nicht sinnvoll möglich" (und nicht "ist es schlichtweg nicht möglich")

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Das ehe ich ähnlich... umso verwunderlicher ist für mich die Anzahl der "Belehrungsversuche" obwohl alles geltenen Gesetzen und Normen entspricht.
Eine subjektive Einschätzung der Unbedenklichkeit war auch nicht erwartet oder gar mit irgendeinem Wort "verlangt"... Mir geht es einzig um Rechtssicherheit in Bezug auf gesetzliche Vorgaben und Wahrung des Versicherungsschutzes, der nun leider Gottes an die nahezu mafiös auswüchsigen Normen der VDE-Lobbyisten gekoppelt ist.

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Unter Beachtung der Fakten, dass...
- ich nicht bereit bin die horenden monatlichen Kosten des örtlichen Kabelanbieters zu bezahlen
- ich mich nicht mit dem stark eingeschränkten Senderangebot im Kabelnetz zufrieden gebe
- ich mit dem geplaten Aufbau gegen keine gesetzliche Regelung verstoße
- ich mit dem geplanten Aufbau darüber hinaus auch nicht gegen Normen verstoße, die den Versicherungsschutz gefährden
- es in Deutschland abertausende SAT-Konstruktionen gibt, die sicherlich wesentlich mehr Grund zur Beanstandung gäben, als der von mir geplante Aufbau
... würde (und werde) ich als Besitzer und Bewohner dieses Gebäudes wie geplant aufbauen und mich wie Millionen anderer Eigenheim Besitzer mit dem "Restrisiko" im untersten Promille Bereich abfinden.

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Und sobald der Gesetzgeber etwas derartiges für privat genutze Eigenheime dieser Art und Größe als erforderlich ansieht und ein entsprechendes Gesetz erlässt, würde ich dieser Lösung ebenfalls zustimmen und entsprechend aktiv werden.



Als persönliche Anmerkung sei mir dann vielleicht noch folgendes gestattet:
Es ist absolut bemerkenswert mit welcher Regelmäßgikeit in diesem Themenbereich massivste Moralkeulen geschwungen werden und wie schnell Personen einzig und alleine für die nicht-Umsetzung von mitunter fragwürdigen Handlungsempfehlungen(!) einer Privatorganisation(!!!) mehr oder weniger direkt irgendwo zwischen grob fahrlässigem Trottel bis hin zu vorsätzlich kriminell handelndem Charakterschwein eingestuft werden!
Gleichzeitig wird dann aber drei Subforen weiter in trauter Einigkeit darüber diskutiert wie man mit definitv gesetzwidrigem Cardsharing den PayTV Anbietern ein Schnippchen schlagen kann.

Wenn ich eine Analogie bilden wollte wäre es ungefähr so, als ob man in einem Auto Forum fragen würde welche Reifengröße man auf die neuen 19" Felgen des eigenen 3er BWM aufziehen kann und in jeder zweiten Antwort der "Hinweis" käme, dass (bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6mm und einer vom ADAC empfohlenen Mindestprofiltiefe von 2-2,5mm) man mit allem unter 4mm Profiltiefe Millionen von anderen Autofahrern in latente Lebensgefahr bringen würde...

Unter dem Strich reden wir hier (also beim Thema SAT-Erdung) aber von einem Gefährdungspotential im statisch nahezu verschwindend geringen Bereich
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was wohl auch der Grund sein dürfte, dass selbst die sehr penible Gesetzgebung in Deutschland nach über 30 Jahren "SAT-Schüssel" keinerlei Handlungsbedarf sieht.



Das hat jetzt auch absolut nichts mit dir persönlich zu tun (wie gesagt, für die klaren Antworten auf meine Fragen bin ich dir sehr dankbar), aber man liest es wirklich regelmäßig in jedem Forum, egal ob Sat oder Elektronik oder Hausbau, in dieser oder ähnlicher Form und man fragt sich irgendwann einfach nur noch "warum?"...
 
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Nach meinem Rechtsempfinden ist das Hacken von Pay-TV-Programmen verwerflich und deshalb habe ich das als RFT seit DF1- und PREMIERE-Zeiten auch nie selbst genutzt. Wo Sendern wie z. B. dem ORF durch illegalen Empfang kein Schaden entsteht, hält sich meine Empörung in Grenzen.

Den Seitenhieb auf den - genauer die - Privatorganisationen (DIN, VDE, CENELEC, IEC usw.) hättest du dir schenken können, denn noch ist die unvernünftige Innenverlegung von Erdungsleitern mit gefährlichen Näherungen nicht untersagt. Wer als Laie in Foren Know-How saugt, muss ertragen können, dass eigene Vorschläge nicht nur Applaus ernten.

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Die Gesetzgebung sieht in Deutschland auch keinen Anlass für ein generelles Tempolimit und gestattet freie Fahrt für freie Raser, auch ich fahre meistens zu schnell. Im Gegensatz zu den TGL-Vorschriften der Ex-DDR sind Normen nur Anerkannte Regeln der Technik und weitgehend den Ansichten und dem Verantwortungsbewusstsein der Bürger überlassen. Rein zufällig hast du dir eine Statistik ausgesucht, in welcher die Brandursachen eine verschwindend geringe Rolle spielen, die
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vermitteln ein anders Bild, auch wenn Direkteinschläge daran nur mit etwa einem Viertel beteiligt sind.

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Weil im Zeitalter von Geiz-ist-geil und Do-it-yourself fehlende Fachkunde aus dem Internet gesaugt werden muss. Das ist bei dir doch nicht anders und falls im Zuge laienhafter Installation ohne Antennenmessgerät Probleme auftauchen, ist der nächste Thread schon vorprogrammiert.
 
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