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Türksat + Fenster Problem?

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snaxx

Newbie
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25. Juni 2012
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Hallo,

also ich bin noch ziemlich neu mit dem ganzen Satelieten Zeugs, bzw. brauchte ich mich bisher nicht darum kümmen :emoticon-0157-sun:
Also meine Wohnsituation lässt es nicht zu das ich die Sat Anlage auf dem Dach montieren könnte da ich im Erdgeschoss Wohne.
Ich muss die Sat Schüssel also am Fensterbrett befestigen.

Bei eBay habe ich folgendes Angebot gefunden:


Wäre damit wohl der Empfang von Türksat möglich? (Sofern es richtig ausgerichtet ist)
Da ja kein Sat Receiver dabei ist noch die Frage ob ich jeden Digitalen Sat Receiver daran anschließen kann ??

Ich hoffe die Fragen sind nicht zu Dumm gestellt :emoticon-0157-sun:
Und ich bekomme Antworten zu meinen Fragen.

Gruß
 
AW: Türksat + Fenster Problem?

nein kannst du vergessen mindestens 80cm besser 1,0m und den 2a eastbeam nicht unter 1,5m

zusatz: 7°E wäre eine alternative
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Türksat + Fenster Problem?

Hm,
wenn dem wirklich so ist dann habe ich ein Problem.
Denn den Platz für eine solche Antenne habe ich nicht -.-
Bei den 7°E wäre dann Eutelsat?

Da fehlen sann für mich wichtige Sende wie Samanyolu Tv, Yumurcak...
 
AW: Türksat + Fenster Problem?

Samanyolu Tv, Yumurcak...
die laufen auf 7°E im digitürk paket

>Vermieter verweigert Parabolantenne für türkische Programme
Das Thema wurde sogar schonmal vom BVerfG bearbeitet ("Parabolantenne"). Ich empfehle Dir dazu einen Aufsatz in der NJW 1994, 2143."Ausländischen Mietern ist die Anbringung einer geeigneten Parabolantenne zum Empfang von Heimatsendern selbst dann zu gestatten, wenn bereits ein Kabelanschluß oder eine Gemeinschaftsparabolantenne vorhanden ist, wenn nur damit ein vorhandenes Informationsdefizit beseitigt werden kann und kein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz erfolgen muß. (BVerfG NJW 1994, 2143)"
Strittig ist hier, ob ein Informationsdefizit vorhanden ist: Du kannst ja zwei türkische Sender empfangen - damit lässt sich einerseits argumentieren, Du hättest kein Informationsdefizit mehr, weil zwei Sender "reichen", Dich über Politik und Geschehen in dem Land zu informieren (auch, wenn Du gerne mehr Auswahl hättest). Andererseits lässt sich auch argumentieren:
"Ein türkischer Mieter kann nicht ohne weiteres darauf verwiesen werden, daß er bei einem bestehenden Breitbandkabelanschluß bereits einen Heimatsender empfangen könne und eine Parabolantenne daher eine unzulässige Sondernutzung darstelle. Hier ist im Einzelfall das konkrete Informationsbedürfnis des Mieters mit den Interessen des Vermieters abzuwägen. BVerfG, NJW 1994, 2143)" --> Also käme es bei einem Rechtsstreit auf eine konkrete Abwägung an. Will der Mieter eine Zusatzantenne anbringen, so bedarf dies der Zustimmung durch den Vermieter, der seine Zustimmung jedoch nicht ohne triftigen sachbezogenen Grund verweigern darf. (BVerfG, NJW 1994, 1147)Ein "triftiger sachbezogener Grund" ist zum Beispiel das äußere Bild des Hauses, das ggf. durch eine Antenne verschandelt ist.Grundsätzlich gilt folgendes:
Der Vermieter darf den Standort der Antenne bestimmen und verlangen, daß die Antenne fachmännisch angebracht wird. Der Vermieter muß nicht dulden, daß der Mieter die Antenne eigenmächtig anbringt. Die Parabolantenne des Mieters muß dann baurechtlich zulässig, möglichst unauffällig und an einer zum Empfang geeigneten, durch den Vermieter zu bestimmenden Stelle durch einen Fachmann angebracht werden. Außerdem hat der Mieter den Vermieter von sämtlichen Kosten und Haftungsrisiken der Anbringung und Beseitigung und Betrieb der Parabolantenne freizustellen. Neben den oben genannten Voraussetzungen kann dieser Mieter jedoch verpflichtet werden, eine Antennenversicherung abzuschließen sowie für die Kosten der Antennenentfernung bei Mietende Sicherheit zu leisten. Neben den oben genannten Voraussetzungen kann dieser Mieter jedoch verpflichtet werden, eine Antennenversicherung abzuschließen sowie für die Kosten der Antennenentfernung bei Mietende Sicherheit zu leisten.
 
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