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Telefonverträge und Willenserklärungen

Daroxx

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Hallo Leute,

ich bin mit meinem Latein am Ende und weiß auch nicht so recht weiter. Ich bzw. meine Eltern haben ein, eher kleines, Problem.
Folgendes beschäftigt mich seit mehreren Tagen.

Im Jahr 2012 soll mein Vater angeblich am Telefon (Fa. Mobilcom-Debitel) eine Handyversicherung für das damals erworbene Gerät, abgeschlossen haben. Der Vertrag wurde bewerkstelligt durch die Fa. EWP (european warranty partner), welche eine Tochterfirma der Wertgarantie ist.
Hierbei wurde wohl eine 1/4jährliche Abbuchung von 8€ ausgemacht (wohl gemessen am Wert des Gerätes). Die ganze Sache ist meinen Eltern erst diesen März aufgefallen (kann passieren bei 4 Abbuchungen jährlich).
Jedenfalls habe ich das erstmal in die Hand genommen und alles bei der Fa. EWP gekündigt. Soweit so gut.
Jedoch habe ich ein Schreiben, an Mobilcom-Debitel, aufgesetzt, mit der Bitte um Aushändigung der Sprachaufzeichnung. Nach ca. 4 Wochen ohne Rückmeldung habe ich mich mit denen in Verbindung gesetzt und die meinten, dass diese Aufzeichnungen nur 90 Tage gespeichert werden und ich solle mich an EWP wenden, da die ja "den" Vertrag "machen", da MB-D nur der Vermittler ist.
EWP weißt natürlich jegliche Schuld von sich und sagt das MB-D deren Vertragspartner ist.

Hin wie her, klar verstehe ich das es jetzt sicherlich ein bisschen spät für Regressansprüche ist (Auszahlung der bisher getätigten Beiträge), aber es brennt mir doch trotzdem unter den Fingern zu erfahren, wie es sich mit Willenserklärungen bei Telefonverträgen verhält (von der Fa. EWP wird nur eine Police versendet, ohne Einschreiben, die keinerlei Unterschrift bedarf).

Wie lange müssen diese gespeichert werden?
Was passiert nach diesen 90 Tagen, wenn genau das passiert was meinen Eltern hier passiert ist?

Wenn ich meine Eltern, insbesondere meinen Vater, nicht genau kennen würde, würde ich hierfür keine weitere Zeit aufbringen, aber da mein Vater ein extrem kritischer Mensch ist und nix und niemandem vertraut, den er nicht persönlich kennt, brennt es mir einfach unter den Nägeln, wie dieses Gespräch damals verlaufen ist.

Kann mir da jemand nen Tipp geben, wie und was ich, bei der länge des Vertrages und gezahlten Beiträgen (per Lastschrift), für Chancen habe, dass das alles eventuell zurückgezahlt wird, bzw. wir überhaupt ein Anrecht auf diesen Gesprächsmitschnitt haben?

Dank im Voraus.

Falls mehr Infos benötigt werden, einfach fragen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Telefonverträge und Willenserklärungen

Hi

Habe letztens was in einer Sendung gesehen, da ging es um eine ältere Frau, die auch ein Abo abgeschlossen haben soll.

Der Sohn wollte dann die Vertragsbestätigung sehen, was die Firma nicht vorweisen konnte.

Das ARgument der Firma: LEider leider wurde gerade die Bestätigung gelöscht......

Der Richter sagte dann, dass, solange der Vertrag besteht, auch die Einwilligung vorzeigbar sein muss.

Alles sinngemäss, denke aber , dass Du gute Karten hast, Geld zurückzubekommen
 
AW: Telefonverträge und Willenserklärungen

Es ist ja nicht die "Riesensumme". Ich würde (bin kein Anwalt) (wie Du richtig gehandelt hast) kündigen und die Einzugsermächtigung entziehen. Dann sind Die von der EWP im Zugzwang.

MfG
 
AW: Telefonverträge und Willenserklärungen

OK, es ist etwas lange her, Dein Vater hat "brav" bezahlt, aber wenn es Dir ums Generelle geht:

die meinten, dass diese Aufzeichnungen nur 90 Tage gespeichert werden

Das wundert mich doch sehr: Mitschnitte derartiger Akquise-Anrufe sind generell nicht gestattet, es sei denn, sie werden vorher angekündigt und der Angerufene stimmt ausdrücklich zu (das war auch 2012 bereits so).

Zum Vertragspartner: Dieser ist auf dem zugesandten Vertrag zumeist links unten unter dem Punkt "Postanschrift" verzeichnet (unabhängig von wem das Schreiben versandt wurde).

Allerdings benennt mobilcom-debitel auf seiner Website EWP ausdrücklich als Vertragspartner:

Und zum Schluss: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Diebstahl Ihrer Smartphone Versicherung. Den Vertragspartner EWP der mobilcom debitel Handyversicherung erreichen Sie unter der Hotline 0511 54359378.

Generell liegt die Beweislast des zustande gekommenen Vertrages eindeutig beim Vertragspartner und nicht bei Deinem Vater.

Da dieser allerdings klaglos alles bezahlt hat, könnte man von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen, was ein Rechtsanwalt, den Du brauchen wirst, um eventuell die komplette Summe zurück zu erhalten, allerdings besser beantworten kann.

Gruß

Fisher
 
AW: Telefonverträge und Willenserklärungen

Schau mal hier bitte:

Der Verkäufer hätte Deinen Vater schriftlich über das Zustandekommen eines Vertrages mit entsprechender Widerrufsbelehrung informieren müssen.
 
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