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Handy - Navigation Telefonanbieter: Beim Wechsel gibt's zahlreiche Probleme

Berlin Bei der Bundesnetzagentur häufen sich Tausende Beschwerden über Probleme beim Telefonanbieterwechsel. Allein im ersten Halbjahr 2013 hätten mehr als 4000 Verbraucher bei der Bundesnetzagentur Unterbrechungen des Telefonsignals gemeldet. Sie seien im Rahmen eines Anbieterwechsels nicht mehr erreichbar gewesen. Genau das darf seit Mai 2012 aber nicht mehr passieren.

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Wenn das Telefon nach einem Anbieterwechsel länger als einen Tag kein Signal erhält, sollte man sich bei der Bundesnetzagentur melden. (Foto: dpa (dpa))

Die Bundesnetzagentur hat sich im Zeitraum vom 01.06.2012 bis zum 30.06.2013 in insgesamt 4048 Einzelfällen für Verbraucher gegenüber den betroffenen Anbietern für eine kurzfristige Beseitigung einer aufgrund eines Anbieterwechsels eingetretenen Versorgungsunterbrechung eingesetzt", heißt es in der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage von Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn. Das Schreiben liegt unserer Berliner Redaktion vor.

Bußgeldverfahren eingeleitet
Laut Bundesregierung hat die Bundesnetzagentur inzwischen gegen drei Telekommunikationsanbieter Bußgeldverfahren eingeleitet. Den Unternehmen drohen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 100 000 Euro.

Hintergrund ist das neue Telekommunikationsgesetz, das seit Mai 2012 gilt: Bei Vertragskündigungen muss der bisherige Telefonanbieter nun seinen Kunden solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind. Etwaige Versorgungsunterbrechungen dürfen laut Gesetz nicht länger als einen Kalendertag andauern.

Netzagentur mit "Samthandschuhen"
Grünen-Expertin Höhn verlangt ein entschiedeneres Eingreifen der Netzagentur. "Es gibt immer noch so viele Beschwerden, weil die Bundesnetzagentur nicht richtig bei den Anbietern durchgreift und Bußgelder auf breiter Front verhängt", so Höhn im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. Die Netzagentur habe "noch die Samthandschuhe an".

Die Kunden müssten das ausbaden. "Es gibt ganz klar auch technische Probleme, die sind aber lösbar. Die beteiligten Telefonfirmen sind hier aber oft nicht die schnellsten, weil ihnen keiner im Nacken sitzt", so die Grünen-Politikerin weiter.

Technische Schwierigkeiten
Die Bundesnetzagentur bestätigte unserer Berliner Redaktion, dass es bei den Telefonanbietern weiterhin technische Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Anbieterwechseln gebe. "Wenn ein Kunde seinen Festnetz-Anbieter wechseln will, müssen die Anbieter miteinander kommunizieren - da das elektronische Verfahren dafür noch nicht eingeführt ist, müssen die Daten manuell ausgetauscht werden. Dabei gibt es manchmal Probleme", so ein Sprecher der Bundesnetzagentur.

Er forderte die Verbraucher auf, Probleme sofort zu melden: "Wenn Versorgungsunterbrechungen bei einem Anbieterwechsel länger als einen Tag dauern, sollten sich die Kunden sofort an uns wenden." Die Netzagentur setzte sich dann bei den Unternehmen für "eine zügige Lösung" des Problems ein.

Kein Kommentar zu den Unternehmen
Die laufenden Bußgeldverfahren wollte die Netzagentur nicht näher kommentieren.

Quelle: ruhrnachrichten
 
Gericht deckelt Kosten für Rufnummern-Mitnahme

Das Landgericht Köln hat der Willkür bei der Erhebung von Gebühren für die Mitnahme von Festnetz-Rufnummern zu einem anderen Anbieter mit einem aktuellen Urteil einen Riegel vorgeschoben.

Die Klage hatte das Berliner Telekommunikationsunternehmen Easybell gegen einen Konkurrenten geführt. Dieser hatte einem neuen Kunden, der mit zehn Rufnummern zu Easybell wechseln wollte, pro Rufnummer 29,99 Euro Portierungsgebühren angekündigt, also insgesamt 299,90 Euro. Der Kunde verzichtete daraufhin teilweise auf die Rufnummernmitnahme, teilte das Unternehmen mit.

Die Firma bewertete dies so, dass der Wettbewerber versuche, mit hohen Kosten Kunden von einem Wechsel abzuhalten. Dadurch würde der Wettbewerb behindert. Im Festnetzbereich sind die maximalen Kosten für Portierungen bislang nicht reguliert, allerdings gilt der Grundsatz, dass mit den Gebühren im Grunde nur die tatsächlich entstehenden Kosten beglichen werden sollen.

Der Easybell-Rechtsanwalt André Queling von der Kanzlei Grosse Gottschick + Partner fand es daher vor allem zweifelhaft, dass die Gebühr für jede Rufnummer gesondert berechnet werden sollte. "Portierungen mehrerer Rufnummern eines Kunden werden in einem technischen Vorgang abgewickelt. Daher und aufgrund der marktüblichen Preise konnte der Kunde die Preisliste so interpretieren, dass das Leistungsentgelt nur einmal fällig wird", erklärte er.

Das Kölner Landgericht schloss sich dieser Auffassung im Wesentlichen an und auch der Wettbewerber lenkte daraufhin ein. Er muss nun ohnehin damit rechnen, dass das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro verhängt, wenn das Geschäftsgebaren nicht entsprechend des Urteils abgeändert wird.

Easybell-Chef Andreas Bahr kündigte an, auf Grundlage des Urteils notfalls auch gegen andere Konkurrenten vorzugehen, die hier versuchen, den Wechsel von Kunden zu erschweren. "Wünschenswert wäre jedoch, wenn der Gesetzgeber eine Obergrenze für die Portierungskosten von Festnetznummern - ähnlich wie beim Mobilfunk - festlegen würde", sagte er.
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Quelle: winfuture
 
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