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Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

TV Pirat

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16.01.2014

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Keine einheitliche Regelung für Hartz IV-Gutscheine: Sanktionierte doppelt bestraft

Hartz IV-Betroffene, die einem Termin beim Jobcenter versäumen oder sich weigern, eine bestimmtes Jobangebot anzunehmen, werden von der Behörde mit Sanktionen bestraft. Diese erfolgen in Form von Geldkürzungen. Bei mehrmaligen Verstößen kann sogar eine 100-prozentige Kürzung der Grundsicherung erfolgen. Dann erhalten Betroffene Hartz IV-Gutscheine, mit denen sie bargeldlos im Supermarkt einkaufen können. So jedenfalls die Theorie. Wie eine Hartz IV-Bezieherin aus Braunschweig bitter erfahren musste, sind Supermärkte keinesfalls dazu verpflichtet, die Gutscheine zu akzeptieren.

Bedürftige können von Supermärkten als Kunden abgelehnt werden

Bei Sanktionen und in Notlagen erhalten Hartz IV-Bezieher anstelle von Bargeld Gutscheine, mit denen sie im Supermarkt das Aller nötigste zum Leben einkaufen können. Beim Einlösen der Lebensmittelgutscheine kann es jedoch Probleme an der Supermarktkasse geben, wie jüngst eine junge Mutter erfahren musste. Die Braunschweigerin wollte in einem Discounter mit jenen Gutscheinen bezahlen, die sie zuvor vom Jobcenter erhalten hatte. Doch sowohl die Verkäuferin als auch die Marktleiterin weigerten sich, die Gutscheine statt Bargeld anzunehmen. Ein anderer Kunde kam der Frau schließlich zu Hilfe und übernahm die Kosten für die Lebensmittel. Anderenfalls hätte die Hartz IV-Bezieherin den Supermarkt ohne Lebensmittel verlassen müssen.

Ein schier unglaublicher Fall, so scheint es auf den ersten Blick. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ mitteilte, handelt es sich dabei aber keineswegs um unrechtes Verhalten der Mitarbeiter des Discounters. Einer Sprecherin zufolge seinen die Supermärkte nicht dazu verpflichtet, die Gutscheine als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Vielmehr dürfe jedes Jobcenter selbst entscheiden, mit welchem Lebensmittelgeschäft es Vereinbarungen über die Akzeptanz der Gutscheine treffe. Somit kann es immer wieder passieren, dass Bedürftige als Kunden von Supermärkten abgelehnt werden.

Hartz IV-Gutscheine bedeuten erhöhten Arbeitsaufwand für Supermärkte

In Braunschweig soll der Fall der jungen Mutter jedoch eine Ausnahme sein. „Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen Gutscheine nicht akzeptiert wurden", erläuterte Sprecherin Daniela Kern gegenüber der Nachrichtenagentur. „Welche Supermärkte, Discounter oder Einzelhändler die Gutscheine akzeptieren, verhandeln die Jobcenter vor Ort", bestätigte Ilona Mirtschin von der BA der Nachrichtenagentur. Im Braunschweiger Land sollen aber keine derartigen Vereinbarungen bestehen. „Gutscheine werden in der Regel anerkannt. Bei wenigen Händlern ist die Akzeptanz für die Gutscheine nicht sehr hoch. Diese sind bekannt, und Kundinnen und Kunden werden darauf hingewiesen", informierte die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar.

Warum manche Supermärkte keine Hartz IV-Gutscheine akzeptieren, könnte am erhöhten Arbeitsaufwand liegen, der dieses Zahlungsmittel mit sich bringt. Hans-Joachim Rambow, Geschäftsführer beim Handelsverband Niedersachsen-Bremen, berichtete gegenüber der Nachrichtenagentur, dass detailliert aufgelistet werden müsse, welche Waren mit den Gutscheinen einkauft wurden. Anschließend müssten die Belege beim Jobcenter eingereicht werden.

Angeblich gibt es keine Zahlen darüber, in welcher Höhe und wie häufig Hartz IV-Gutscheine ausgegeben und eingelöst werden. Der BA zufolge fehlen dafür statistischen Daten.

Rumänien und Bulgarien oft Hartz-IV-«Aufstocker»

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Warum die junge Mutter statt der üblichen Geldüberweisungen des Jobcenters nur noch Gutscheine bekommt, kann ich hier nicht lesen!

Dass Supermärkte, Handelseinrichtungen ganz allgemein, nicht verpflichtet sind, derartige Gutscheine, die keine offiziellen Zahlungsmittel sind, annehmen müssen, ist doch wohl jedem verständlich.
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Diese Gutschein-Regelung ist ja nun wirklich nichts neues. Schon zu Zeiten der Sozialhilfe gab es die sogenannten "Persilscheine".

Diese Regelung erachte ich auch für äußerst sinnvoll. Das Geld kann somit nicht für Alkohol, Handyrechnung oder wer weiß noch für was verwendet werden sondern ist für Dinge des täglichen Bedarfs wie hier Lebensmittel gedacht. Früher gab es das übrigens sogar überwiegend. Es gab die Berechtigungs-Gutscheine für den Kauf einer Waschmaschine, ein Kinderzimmer, Lebensmittel usw.

Natürlich ist es jedem Händler freigestellt dies zu akzeptieren oder nicht da es in der Tat einen höheren Verwaltungsakt nach sich zieht.

Wir hatten uns als Händler damals registrieren lassen und jeder Sozialhilfeempfänger wusste wo er die Scheine einlösen konnte.
Sollte in der heutigen Zeit wieder öfter so gehandhabt werden.

Gruß, woddy
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Zitat: "Dass Supermärkte, Handelseinrichtungen ganz allgemein, nicht verpflichtet sind, derartige Gutscheine, die keine offiziellen Zahlungsmittel sind, annehmen müssen, ist doch wohl jedem verständlich."

Ist mir leider nicht verständlich. Es gab früher auch schon diese Gutscheinpraxis und wurde angenommen. Es sollte doch wohl jeder daran interessiert sein Mißbrauch zu verhindern. Was stört es die Handelseinrichtungen, wenn sie später von den Ämter wieder den Gegenwert der Gutscheine ausbezahlt bekommen, die Kohle ist für sie doch nicht weg. Wo liegt denn da das Problem? Doch wohl eher an der Bequemlichkeit der Supermärkte, die sich dem System nicht unterordnen wollen. Hier gehören Sanktionen gegen die Supermärkte und Handelseinrichtungen her. ;-)

Wer Sanktionen bei Hartz IVler befürwortet, dürfte hier auch keine Einsprüche haben, grins.

Gruß
claus1
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es bedeutet für einen Händler erhöhten Aufwand und auch Geldverlust, wenn er sich das Geld für die Gutscheine nachträglich vom Jobcenter überweisen lassen muss. Gerade Discounter rechnen mit jedem Cent, um überhaupt die in Deutschland niedrigen Lebensmittelpreise bieten zu können.

Klar könnte man die Discounter (zwangs)verstaatlichen und dann könnte man sie auch Sanktionieren.

Die Frage ist doch, wer will was von wem. Der Händler will für ein verkauftes Produkt sofort sein Geld oder er muss Zinsen für die Kreditierung verlangenbzw im Verkaufspreis einkalkulieren. Nur so funktioniert freie Marktwirtschaft.

Im Gegensatz zu den Hartz4-Empfängern ist der Händler nämlich nicht von den Leistungen des Jobcenters abhängig und kann deshalb auch nicht von staatlicher Seite sanktioniert werden. Wenn der Staat dies doch mit seiner Gesetzesmacht versuchen würde, würden die Händler entsprechende Gegenmaßnahmen, wie eben in den Verkaufspreis einkalkulierte Geldverluste, ergreifen.
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Handel und Politik haben sich schon immer verständigt. Wo läge das Problem, wenn der Handel auf den Gutscheinpreis z.b. 1% des Preises als Bearbeitungsgebühr von den Ämtern bekommt? Schon wäre das Thema vom Tisch.

Gruß
claus13
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Es wäre schon an der Arbeitsagentur vorher die Voraussetzungen für die Annahme von Gutscheinen zu schaffen.

Es kann dem Einzelhandel nicht zugemutet werden, die Gutscheine anzunehmen, die gekauften Waren zu kontrollieren, ob auch nur gekauft wurde, was gekauft werden darf, dann punktgenau die ausgegebenen Waren aufzulisten, eventuell nicht verbrauchtes Gutscheinguthaben der Arbeitsagentur zur späteren Auszahlung an den ALG-Bezieher zu melden, all dies schließlich einzureichen und dann monatelang auf das Geld zu warten.

Andererseits ist das Gutscheinsystem insgesamt meines Erachtens zweifelhaft.
Dieses kommt nämlich ursprünglich tatsächlich aus dem Flüchtlingsrecht: Im Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 ist geregelt, dass die Leistungen für Flüchtlinge auch mit Sachleistungen oder Gutscheinen erfolgen können. Das Ziel dabei war... Abschreckung und wurde inzwischen von vielen Landkreisen, die Sachleistungen oder Gutscheine ausgegeben hatten, wegen schlechter Erfahrungen wieder auf Bargeld umgestellt.

Abschreckung durch Ausgabe von Gutscheinen zu erreichen finde ich wiederum nicht unbedingt fair

Ich wäre also dafür, gänzlich auf Gutscheine zu verzichten und ausschließlich Bargeld auszugeben (nötigenfalls eben eine geringere Summe).
Ein knapp über dem ALG-Satz lebender Mensch muss schließlich auch ohne Gutscheine mit seinem Geld haushalten.

Wenn dann ein absolutes Negativbeispiel das Geld z.B. lieber versäuft, als es in Lebensmittel zu stecken, muss man leider auch mal den Schlussstrich ziehen und sagen: Du hattest Deine Chance.

Gruß

Fisher
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Lebensmittelgutscheine sind Ansicht eine Sauerei, ändern nichts und schränken nur ein. Es gibt keine Restauszahlung, der H4ler muss möglichst genau die Summe erreiche. Wenn es dann noch 50 oder 100 Euro Gutscheine sind, wird es sogar schwer, den Einkauf ohne Auto zu transportieren. Wenn er sich dann nicht drauf verlassen kann, das er einen Markt in der Nähe hat, wie soll er das dann schaffen...
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

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In dem er / sie es erst gar nicht so weit kommen lassen dass sie mit Gutscheinen rummachen müssen.
Es ist ja nicht so das der Hartzer da ganz unschuldig an der Situation ist.

bebe
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Ja genau, eine Antwort auf meine Frage "Warum denn die junge Mutter statt Geldleistungen nur noch Gutscheine bekommt, ist uns TV Pirat noch schuldig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Und die "Entschärfung" hat mir das:

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eingebracht, weil das, was wegeditiert wurde, so:

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gesehen wurde. War aber nicht so gemeint, denn unterstellen tue ich niemanden etwas.Wenn dann schreib ich meine Meinung und da sind auch mal Vermutungen inbegriffen, die aber längst keine Unterstellungen sind bzw. sein sollen.

Aber gut zu wissen, wer mit sowas umgehen kann und wer nicht.

Mir fehlt immer noch die Antwort auf meine Frage.
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

...es muss ein H4ler schon arg das Jobcenter geärgert haben, dass keine Geldleistungen mehr fliessen, sondern nur noch Gutscheine ausgegeben werden...

Ich warte auch noch auf die Begründung, warum die Mutter mit Gutscheinen rummachen muss...



satelli
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Was hat der Grund der Gutscheinsausgabe mit dem Skandal, dass die nicht angenommen wurden zu tun? Es ist total zweitrangig, warum die Frau Gutscheine erhalten hat.
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Ganz genau!
Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Arbeitsvermittler in dieser Sache einen großen Spielraum haben und Missverständnisse oder Fehler fast immer zu Lasten des Leistungsträger geschehen.
Bis man diesen Umstand geklärt hat, ist man leicht schon seit 2 Monaten in solch einer Situation.
Ja, man bekommt eine Nachzahlung aber das entschädigt nicht für die elende und unverschuldete finanzielle Zeit ohne Mittel.

Und genau deshalb ist es in der Tat, eher garnicht wichtig, wieso oder weshalb die Frau die Gutscheine bekommen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

...nächsten soll man dann auch einen Knasti bedauern, weil der arme eingefahren ist.
Es spielt dort wohl auch keine Rolle weswegen?
Desgleichen hier.
Irgendwas muss sie sich doch haben zu schulden haben kommen lassen.
Umsonst wird keinen bestraft!
Aber das scheint ja hier keine Rolle zu spielen, Hauptsache erst mal auf das Amt schimpfen, ohne die Hintergründe zu kennen.
 
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