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Studium

Fluchtversuch

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Hallo, bin seit 4 jahren krnak und dadurch auch ins ALG II gekommen, habe eine Antrag auf Erwerbsminderungsrente am laufen, geht mittlerweile über das Soialgericht.
Da ich aber nicht in der Lage bin Vollzeit zu arbeiten und daher nicht vermittelbar bin, würde mich interessierne ob ich ein Studium, oder besser gesgat ein Fernstudium aufnehmen darf? Und wer die Kosten übernehmen würde? Bin gerade 42 Jahre jung, und das kann ja noch nicht alles gewesen sein.
Gibt es irgenwelche Anlaufstellen für diese fragen?
 
AW: Studium

Ein Fernstudium kannst Du trotz Erwerbsminderungsrente aufnehmen.

Die gesetzlichen Regelungen der Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente beziehen sich nur auf die bestehende bzw. teilweise oder vollständige beeinträchtigte Erwerbsfähigkeit (vgl. § 43 SGB VI), die festgestellt ist. Ein Studium ist in diesem Sinn nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen.

Das Deutsche Studentenwerk meint weiterhin dazu:


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Gruß

Fisher
 
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