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PC & Internet Streaming-Portale: Warnung vor Abofallen

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt erneut vor Abofallen. Auf diversen Streaming-Portalen werden Mitschnitte aktueller Kinofilme vermeintlich kostenlos angeboten. Allerdings muss für den Filmgenuss ein teures Abo abgeschlossen werden. Alle Opfer sollen unverzüglich von ihrem 14-tätigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
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Vorsicht beim Besuch von Streaming-Seiten. Abofallen drohen.

Das Interesse an Streaming-Diensten für den Konsum von Musik, TV-Serien und Kinofilmen ist gigantisch. Das wissen auch die Anbieter im Graubereich, die mit den entsprechenden SEO-Maßnahmen ihre Angebote bei der Google-Suche sehr weit oben platzieren. Die Betreiber haben es in erster Linie auf ahnungslose Nutzer abgesehen, die der Verlockung nicht widerstehen können und ein hochpreisiges Abonnement abschließen. „Den Trend machen sich betrügerische Firmen zunutze. Sie bieten aktuelle Kinofilme kostenlos zum Streamen an und locken Verbraucher damit in die Falle„, warnt Tatjana Halm, Leiterin des Rechtsreferats der Verbraucherzentrale Bayern.

Beispielsweise beim Blog FilmeOnlineSchauen.co wird einem vorgegaukelt, dass der Film direkt anfangen würde. Noch vor der ersten Szene wird auf eine Bezahlseite wie cinechest.com, filmzhub.com, flixattic.com, flix247.com, megaflix.net oder 123vidz.com weitergeleitet, um die Zuschauer zur Kasse zu bitten. Eine im Graubereich übliche Vorgehensweise, um Leute abzuzocken. Die Bezahlseiten sehen übrigens alle wie aus einem Guß aus. Dazu kommt: Von den Einnahmen sehen die Filmstudios natürlich keinen Cent.

Bei Kim Dotcoms MegaVideo waren jeweils die ersten 59 Minuten kostenlos. Die Bezahlschranke wurde erst dann aktiviert, wenn der Zuschauer schon voll in den Film eingetaucht war. Die Betreiber hofften, dass unter diesen Voraussetzungen die Bereitschaft der Zuschauer für den Rest des Filmes zu bezahlen, groß war.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich die Streaming-Webseiten sehr genau unter die Lupe nehmen. „Wenn neueste Filme, die momentan im Kino zu sehen sind oder erst in Kürze starten, zum Streamen angeboten werden, kann das nicht legal sein„, so die Rechtsexpertin Halm. Verbraucher, die bereits in die Falle getappt sind, sollten ihr Abonnement umgehend kündigen oder von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Für beinahe alles, wofür die Besucher auf einigen Seiten zur Kasse gebeten werden, gibt es auch durch Werbung finanzierte Anbieter.

Auf Abzocke-Seiten gelangt man aber nicht nur über Suchmaschinen, sondern auch über Banner, die auf anderen Piraten-Seiten geschaltet werden. Auch wird intensiv in der Beschreibung einiger YouTube-Videos für derartige Anbieter geworben. Unzählige minderwertige Videos werden immer wieder nur zu diesem Zweck bei YouTube & Co. hochgeladen. Die juristische Gegenwehr wird den Verbrauchern erschwert, indem die Firmen ihren Sitz in Übersee haben. Manche verfügen lediglich über einen Briefkasten oder die Firmen sind komplett anonym. In den vergangenen Jahren kam es bei Abofallen immer wieder vor, dass die Gebühren gleich mehrfach vom Girokonto des Abonnenten abgebucht wurden.

Unseriöse Anbieter sind uns auch bei den Recherchen für unsere aktuelle Zusammenstellung von Serien- und Film-Streamingseiten aufgefallen. In diesem Fall haben wir auf eine Angabe der URL verzichtet. Glücklicherweise machen Abzocke-Seiten im Vergleich zu den restlichen Anbietern schätzungsweise maximal zehn Prozent aus. Auch der Anteil der Anbieter, die ihre Spy- oder Schadsoftware als angebliche Player-Updates deklarieren, ist mit Ausnahme der Sport-Streamingseiten eher gering.

Wer beim Flash-Update alles richtig machen will, sollte dafür ausschließlich die offizielle Seite von Adobe nutzen. Auch bei allen anderen Updates von Browser-Erweiterungen sollte man nur auf die offiziellen Webseiten der Softwarehersteller (keine Weiterleitung von fremden Seiten!) zurückgreifen.

Quelle; tarnkappe
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist das Problem?
Einfach nicht bezahlen ... wenn man direkt bezahlen soll wird wohl auch der letzte User abbrechen und wenn man später durch Rechnung bezahlen soll o.ä. kann man es getrost ignorieren.
Illegale "Dinge" können doch sowieso nicht eingeklagt werden.
 
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