AW: Strafe für U-Bahn-Schläger
Es gibt ein deutsches Strafrecht und das bestimmt die Strafe. Jugendliche fallen unter das Jugendstrafrecht und da gibt es eine Höchststrafe von 10 Jahren. Und nach § 23 StgB gilt (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat. Die Tat wäre § 212 und da gilt: Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Hier gilt allerdings das Jugendstrafrecht und somit wurde nach den Buchstaben des Gesetzes ein richtiges Urteil gesprochen.
Es ist nicht die Aufgabe der judikativen Gewalt (sprich der Richter), die Gesetze zu erstellen, dass muss die legislative Gewalt, sprich die Regierung übernehmen. Daher ist das Urteil nach dem gegenwärtigen Stand der Gesetze richtig. Alles andere ist rein poplistisches Gefassel und hat einen Richter nicht zu interessieren. Soviel zur rein juristischen Betrachtung des Urteils.
Eine ganz andere Frage ist, ob die Gesetze, insbesondere das Jugendstrafrecht, noch zeitgemäß sind. Dies wäre zu verneinen. Allerdings sind Todesstrafe und Prügelstrafe auch keine Option für eine zivilisierte Gesellschaft. Hier wäre dringend eine breite gesellschaftliche Diskussion angebracht, um das Strafrecht wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und unterschiedliche Straftaten wieder in ein richtiges Verhältnis zueinander zu stellen. Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass Steuerverstösse genauso hart bestraft werden, wie Totschlag etc.