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PC & Internet DiDW - Betreiber Lucky muss für sechs Jahre ins Gefängnis

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Forderte die Staatsanwaltschaft noch am Mittwoch neun Jahre und fünf Monate Haft für den Betreiber der Darknet-Plattform “Deutschland im Deep Web” (DiDW), den 31-Jährigen Karlsruher Informatikstudent Alexander U., so blieb das Urteil vom Landgericht Karlsruhe mit einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren doch deutlich darunter.

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Das Gericht befand, U. aka Lucky habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob Anklage gegen ihn beim Landgericht Karlsruhe u.a. wegen dem Verdacht der fahrlässigen Tötung in neun Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in fünf Fällen im Zusammenhang mit dem Amoklauf im Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016.

Unter dem Namen „luckyspax“ oder „Lucky“ trat Alexander U. als alleiniger Betreiber der größten, deutschsprachigen Darknet-Plattform „Deutschland im DeepWeb“ auf. Das Forum war seit März 2013 unter der URL germanyhusicaysx.onion des Tor-Netzwerkes erreichbar. DiDW stand primär für einen unkontrollierten Meinungsaustausch, aber sekundär eben auch für einen Handel mit illegalen Gütern. Das fand am 8. Juni 2017 mit der Verhaftung des Betreibers ein Ende, das Portal wurde für immer vom Netz genommen.

Lucky befand sich seit dem 09.08.2018 erneut wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen, dass er in seinem Forum Tausende Geschäfte, angefangen von Waffenhandel, wie auch jenes mit dem Münchner Amokläufer, über Drogenhandel, Handel mit gestohlenen Kreditkartendaten und Falschgeld, ermöglicht haben soll. Zuletzt verfügte der Darknet-Marketplace, als eines der größten Underground-Economy-Foren im deutschsprachigen Raum, über 23.028 registrierte Besucher.

DiDW war auf maximale Abschottung ausgerichtet

Die Staatsanwaltschaft ging bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung davon aus, “dass der Angeschuldigte hätte erkennen können und müssen, dass sich außerhalb des legalen, kontrollierten Waffenmarktes unzuverlässige und labile Personen eine Waffe verschaffen können und dass die Erwerber diese auch zur Tötung oder Verletzung von Menschen – wie in dem Münchner Amoklauf geschehen – nutzen könnte.” Zudem sehen die Ermittler Alexander U. als „alleinigen Administrator“ von „Deutschland im Deep Web“, er habe die Plattform erstellt und „fortlaufend weiterentwickelt“, sie sei auf „größtmögliche Abschottung ausgerichtet“ gewesen. Des weiteren musste sich Lucky wegen dem Vorwurf der Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten, zudem bezogen sich Anklagevorwürfe auf Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Handel mit einer Schusswaffe in 17 Fällen, zum vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in acht Fällen und zum vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer Schusswaffe in neun Fällen. Zur Last gelegt wurden ihm ferner 29 Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie vier Fälle des Erwerbs von Betäubungsmitteln.

Urteil blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft

Das Gericht folgte mit einem wesentlich milderen Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft nicht völlig. Laut Gericht machte sich Alexander U. nicht der Beihilfe an Drogengeschäften schuldig, sondern lediglich der “Werbung” für Drogenschäfte. Zudem wertete das Gericht nur diejenigen Waffengeschäfte aus, bei denen der Nachweis auf Waffenhandel konkret erbracht wurde, wobei die Einträge im Forum ignoriert wurden, für die es keine solchen Beweise gab. Für den Hauptanklagepunkt, der fahrlässigen Tötung in neun und Körperverletzung in fünf Fällen im Zusammenhang mit dem Amoklauf im Münchner Olympia-Einkaufszentrum, legte das Gericht vier Jahre Haft fest und blieb auch darin unter dem von der Staatsanwaltschaft gefordertem Strafmaß von 4 Jahren und 10 Monaten. Der Vorsitzende Richter Holger Radke begründete dies damit, dass die Strafe für den unmittelbaren Waffenlieferanten, dem Waffenhändler Philipp K., auf sieben Jahre festgesetzt wurde, wobei dessen unmittelbare Schuld für die Schüsse am Olympia Einkaufszentrum mit vier Jahren und acht Monaten bewertet wurden: “Wir meinen, dass die Schuld des direkten Verkäufers höher zu bewerten ist”, so Radke.

Abschließend zum Fall meinte Richter Holger Radke zu dem Angeklagten, der Fall wäre nicht frei von Tragik, auf der einen Seite würden Männer mit dem Wissen von Alexander U. “händeringend gesucht”, mit solchen Kenntnissen ließe sich so vieles Sinnvolle anstellen und vielleicht könne er das ja in der Zukunft auch noch nachholen. Andererseits sei es bedauerlich, dass er “so abgekommen” sei. Gemäß der Aussage des Richters habe sich die Justiz bei dem Verfahren “auf juristischem Neuland” bewegt. So wären die “Antworten mit Normen aus der Kaiserzeit” längst überholt und für die neuzeitlichen Anforderungen völlig unzeitgemäß. Immer noch gibt es keinen eigenständigen Straftatbestand für Plattformbetreiber dieser Art. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen.

DiDW 2 schon wieder offline

Zwar ist nun Lucky verurteilt, das Original-Forum DiDW vom Netz genommen, dafür gab es schon mit “DiDW 2” eine Neuauflage. Einige von Luckys Moderatoren hatten zwischenzeitlich für Ersatz gesorgt. Sie beschlossen, die Lücke zu füllen, die mit der Schließung von DiDW entstanden war. Erst kürzlich führten wir mit mehreren Betreibern ein Community-Interview. Doch auch “DiDW 2” ist schon wieder offline. Wir hörten, dass sich mehrere Mitglieder des Teams momentan um eine eigene Alternative bemühen.

Quelle: Tarnkappe
 
ZIT Gießen - Wie Oberstaatsanwalt Andreas May arbeitet

Oberstaatsanwalt Andreas May ist als Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), mit Sitz in Gießen, verantwortlich für die Ermittlungstätigkeiten im Darknet. Gemeinsam mit einem achtköpfigen Team verfolgen sie Straftäter, zwei davon decken Cybercrime-Verbrechen auf. Dem Handelsblatt gewährte May einen spannenden Einblick in seinen Berufsalltag.

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Zu Beginn ihrer Tätigkeit, vor vier Jahren, haben sie nur “Unbedarfte gefangen”, verrät May. Dabei setzen sie auf die Fehler, die die Kriminellen begehen. Als verdeckte Ermittler versuchten sie zunächst, mit eigenen Waffenankäufen ins Spiel zu kommen und die ersten Erfolge ließen nicht lange auf sich warten. Mit einigen Verkäufern trafen sie sich zur Übergabe der Ware, bei anderen konnten sie Fingerabdrücke auf den Päckchen sicherstellen.

Im Falle des Münchner Attentäters half ihnen eine Trackingnummer des Postdienstleisters DHL weiter. Immerhin sind der ZIT auf diese Weise 50 Waffenhändler aus dem Darknet ins Netz gegangen. May betont: „Der Ermittlungsaufwand ist enorm und viel größer als in der realen Welt.“ Sobald eine Plattform vom Netz genommen ist, steht ein neuer Marktplatz bereits in den Startlöchern.

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Szene hat sich professionalisiert

Der Oberstaatsanwalt Andreas May beklagt, dass sich die Ermittlungen zunehmend schwieriger gestalten, weil sich die Szene immer mehr professionalisieren würde. Das Darknet wäre wegen seiner Verschlüsselungstechnologien nur schwer zu knacken. Sie müssten schon in “Old-school-Manier” wie Testkäufer oder Interessenten agieren, um dann Schwachstellen auszunutzen oder die Täter von der virtuellen Welt in die reale Welt zu locken. Allerdings klappt dieses Vorgehen bei Kinderpornografie nicht so gut. Zudem behindere die deutsche Gesetzgebung die Arbeit der Ermittler. In Deutschland sind Lockangebote, wie mit Kinderpornografie, die in den USA erlaubt sind, verboten. Auch dürfen in den USA Ermittler illegale Plattformen übernehmen, sie als Honeypot weiterbetreiben und auf diese Weise Verdächtige enttarnen. Ausländische Behörden können so mehr Erfolge verzeichnen als hierzulande. May allerdings ist es gewohnt, “Dinge nicht zu dürfen. Technisch geht immer mehr, als rechtlich erlaubt ist.“

DiDW: Ermittler des ZIT folgten der Spur des Geldes

Auch mit dem Fall der Darknet-Plattform “Deutschland im Deep Web” (DiDW) zur Ergreifung des Betreibers Lucky war Andreas May betraut. Es war die Plattform, die es dem Münchner Amokläufer 2016 ermöglichte, die Tatwaffe zu kaufen, mit der er am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschoss. Es gelang seinem Team vor anderthalb Jahren, Lucky zu identifizieren, indem sie der Spur des Geldes folgten: Für die Aufrechterhaltung seines Forums bat Lucky um Spenden in Form von Bitcoin (BTC). Der Düsseldorfer Steuerrechtsprofessor Joerg Andres hat gegenüber der Presse schon mehrfach ausgeführt, dass man die Blockchain des BTC eigentlich wie eine Art “riesige Steuer-CD” betrachten muss. Jede noch so alte Transaktion ist im Nachhinein perfekt nachvollziehbar, weil öffentlich einsehbar.

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May meinte dazu: „Wir hatten auch ein Stück weit Glück, als wir Lucky gefunden haben.“ Am vergangenen Mittwoch fällte das Landgericht Karlsruhe das Urteil in dem Fall und schickte Lucky aka Alexander U. für sechs Jahre ins Gefängnis. Mit dem Urteil wurde juristisches Neuland betreten, denn hier haftet zum ersten Mal ein Forenbetreiber für ein Verbrechen, das sein Forum erst ermöglicht bzw. begünstigt hat.

P.S.: Wir haben mit den Betreibern vom Nachfolgeforum DiDW Zwei ein Interview durchgeführt, nachdem wir gemeinsam mit unseren Lesern alle Fragen zusammengetragen haben. Leider ist DiDW Zwei nicht mehr online, an einem Comeback arbeitet man aber derzeit. Korrektur: Das neue Forum ist schon unter der Adresse
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erreichbar.

Quelle: Tarnkappe
 
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