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Stiftung Warentest: Wer bei eBay diesen Satz vergisst, haftet 2 Jahre

Ob das alte Handy, ein Kellerfund oder aussortierte Möbel: Wer Sachen bei eBay verkauft, kann den einen oder anderen Euro dazu verdienen. Der Verkauf kann aber auch viel Ärger bereiten, wie die Stiftung Warentest zeigt. Ein Fehler und du haftest 2 Jahre lang - auch für gebrauchte Dinge.

Woran viele meist nicht denken: Wer seine alten Sachen bei eBay verkauft, kann sich schnell Ärger einhandeln. Auch Privatverkäufer haften für Mängel. Auch dann, wenn sie diese weder kannten noch erkennen konnten. Zwar hat der Käufer kein Recht auf Umtausch oder Rücknahme. Machst du bei einer eBay-Auktion aber einen Fehler, bist du zwei Jahre haftbar. Damit nichts schiefgeht, geben die Rechtsexperten der Stiftung Warentest einen Tipp.

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Stiftung Warentest warnt

„Wer etwas verkauft, muss dafür einstehen, dass die Ware der Beschreibung entspricht“, so die Stiftung Warentest. „Sie muss so gut sein, wie es ein Käufer erwarten darf.“ Deshalb solltest du beim Verkauf von Gegenständen bei eBay die Haftung für versteckte und unbekannte Mängel ausschließen. Lässt sich der Käufer trotz dieser Klausel auf das eBay-Angebot ein, haftest du nur noch dann, wenn du Mängel oder Schäden wissentlich verschwiegen hast. „Wichtig sind beim Haftungsausschluss die richtigen Formulierungen, sonst sind sie nicht gültig“, sagt die Stiftung Warentest in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“.

Bei eBay verkaufen: Darauf solltest du achten

Die Experten empfehlen: Wenn Du beim Verkauf gebrauchter Sachen bei eBay nicht für Mängel haften willst, musst du die Sachmangelhaftung ausschließen. Das machst du mit dem folgenden Satz: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“ Zudem raten die Experten der Stiftung Warentest, in der eBay-Artikelbeschreibung diesen Satz zu ergänzen mit: „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.“

Doch Obacht: Vielen Verkäufern bei eBay ist nicht klar, dass das, was sie in die Artikelbeschreibung schreiben, auch stimmen muss. Ist das nicht der Fall, haftest du selbst dann, wenn du die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast. Dabei gilt jedoch auch: Typische Gebrauchsspuren sind vollkommen in Ordnung. Zumindest, wenn du bei eBay gebrauchte Gegenstände nicht als neu oder neuwertig anbietest.

Quelle; inside-digital
 
Soll doch mal einer kommen, und Garantie für die gebrauchte Fritz!Box 7430, die ich letztens verkauft habe.:ROFLMAO::ROFLMAO:
Denn zeige ich gelassen meinen Mittelfinger.
 
gibts noch leute die sich durch ebey abzoken lasen und verkaufen da noch etwas ??

die verkaufs gebühren sind doch total übertriben , und jetzt soll noch jemand Garantie übernehmen für gebrauchte sachen weil er den text falsch formuliert hat ??

ah wie gut das ich da nichts verkaufe
 
Da kann ja Ebay nichts dafür.

So ist die Gesetzeslage.

Gruß

Gesendet von meinem SM-T970 mit Tapatalk
 
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Also ich Verkaufe und Kaufe regelmäßig bei Ebay. Mit den Verkaufsgebühren das stimmt so nicht ganz. Ebay hat ständig Angebote wo man nur ein paar Euros an Gebühren zahlt.
Und diesen gewissen Satz unter dem Angebot zu schreiben ist nicht so schwer.
 
Man kann es , man muß sich aber nicht alles gefallen lassen

Man kann ebey zum Kauf nutzen , zum Verkauf gibt's schon lange andere Wege

Gesendet von meinem Power mit Tapatalk
 
Ich nehme eBay auch nur zum Kaufen her. Ich kann mich überhaupt nicht mehr erinnern, wann ich dort zuletzt was verkauft habe. Das dürfte mittlerweile bestimmt schon über 10 Jahre her sein.
 
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