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Ebay-Verkäufer haftet für zugesicherte Produktangaben

josef.13

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Wer als Privatperson bei Ebay etwas verkauft, schließt meist den Gewährleistungsanspruch des Käufers explizit aus. Doch das ist keineswegs immer zulässig, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat: Privatverkäufer haften durchaus innerhalb bestimmter Grenzen für die verkaufte Ware.

„Verkauf von privat, deshalb keine Garantie und keine Gewährleistung“ liest man fast immer in den Verkaufsangeboten auf Link ist nicht mehr aktiv., wenn der Verkäufer eine Privatperson ist. Der Verkäufer will mit solchen Formulierungen ausschließen, dass der Käufer eine Nachbesserung oder die Rückgabe des Kaufpreises fordert, wenn er einen Mangel entdeckt. Doch so einfach können sich Privatverkäufer auf Ebay nicht drücken.

Wenn ein Privatverkäufer bestimmte Produkteigenschaften in seinem Anzeigentext zusichert, dann müssen diese auch tatsächlich zutreffen. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden
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Der Ebay-Verkäufer haftet also für zugesicherte Produktangaben. Und der gerne verwendete Gewährleistungsausschluss bei Ebay greift nicht immer, wie Rechtsanwalt Harald Büring betont: „Wird ein Artikel als gebrauchsfähig beschrieben, muss er es auch sein.“

In dem konkreten Fall klagte die Käuferin eines „gebrauchten Motorkajütboot nebst Bootsanhänger (Trailer)“. Sie hatte das Boot bei Ebay von einer Privatperson ersteigert. Das Boot war im Verkaufstext als „seetauglich“ beschrieben worden. Bei einer Untersuchung des Bootes nach dem Kauf stellte sich aber heraus, dass das Boot keineswegs auf dem Wasser genutzt werden konnte, weil es aufgrund von Schimmelbefall morsch war. Damit fehlte also eine wesentliche und von der Verkäuferin zugesicherte Eigenschaft.

Der BGH urteilte, dass die Käuferin das Boot entweder reparieren lassen oder zurücknehmen muss. Obwohl sie behauptet hatte, von dem Mangel keine Kenntnis gehabt zu haben. Denn sie hatte eben die Seetauglichkeit zugesichert und diese war nicht gegeben.

Ein Hinweis ist in diesem Fall noch wichtig: Ein Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, er muss eine fehlerhafte Ware also nicht immer sofort zurücknehmen, sondern muss vom Käufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung angeboten bekommen. Erst wenn diese nicht erfolgreich ist, muss die bei Ebay verkaufte Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden.

Quelle: pcwelt.de
 
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