DVB-T2, du hast nicht einmal Sky in Nutzung, gibst aber permanent Kommentare ab.
Es gibt einen Sky-Vertrag, dazu zählen bei Online-Vertragsschluss auch die AGB, die man ankreuzen muss online.
Darin steht, dass ein Digital-Receiver verwendet werden muss. In 2.1.1 steht, der Kunde muss ihn stellen (oder nach 1.2.2 bei Vertragsschluss ein Leihgerät leihen). Soweit klar, also laut Vertrag muss der Kunde einen Digital-Receiver besorgen und zum Vertrag einbringen, da gehst du sicher mit.
Frage Monate später: Welches Gerät wurde zum Vertrag vereinbart? Sky sagt: "Wissen wir nicht!", muss aber laut BGB alle wesentlichen Vertragsdaten erfassen und dokumentieren (§§ 312d, 246 BGB). Hat Sky rechtswidrig versäumt.
Nachteil des Kunden? Nein. Zum einen ist dies Zustimmung zu jedem AGB-konformen Receiver/Modul, zum anderen hat der Kunde ja nachweislich eine Seriennummer eingegeben online, HD 1000, oder/und dies auch noch Tage später in der Widerrufsfrist als "Ergänzung der Vertragsbestätigung" Sky mitgeteilt.
Und nun muss der fachkundige, faire Richter nach Prüfung der Argumente dies entscheiden. Sky hat Recht? Wohl kaum. In Eutin waren diese Umstände noch nicht so vorgetragen worden, eigener Receiver HD 1000 erst zu spät in das Verfahren eingeführt, daher jetzt alles besser dokumentiert durch Kunden.