Sony muss wegen irreführender Werbung bezüglich der Playstation-Vita-Konsole Schadensersatz leisten. Jeder, die PS Vita vor dem 1. Juni 2012 kaufte, erhält entweder 25 Dollar in bar oder einen Gutschein in Höhe von 50 Dollar.
Als die Handheld-Konsole Playstation Vita Anfang 2012 in den USA und Europa auf den Markt kam, wurde damit geworben, dass man mit dem Gerät von überall Playstation-3-Spiele weiterspielen und auch pausieren könne. Da dem aber nicht so war, muss das Unternehmen Sony nun Schadensersatz leisten.
Sony muss wegen irreführender Werbung bezüglich der Playstation Vita Schadensersatz leisten.
Playstation-Vita-Käufer erhalten etwas Geld zurück
Die Federal Trade Commission (FTC) erklärte, dass die Werbung irreführend gewesen sein und den Eindruck entstehen ließ, dass die angepriesene Funktion mit jedem Playstation-3-Spiel funktionieren würde. Das war aber nicht der Fall. Denn das Crossplay-Feature war nur für sehr wenige Spiele verfügbar und funktionierte auch nicht immer einwandfrei. Hinzu kam, dass nirgends in der Werbung erwähnt wurde, dass man eine Playstation 3 und eine Playstation Vita benötigen würde, um das Feature nutzen zu können. Auch die Funktion, mit einer 3G-Netzwerkverbindung jederzeit Multiplayer-Spiele spielen zu können, funktionierte nicht wie angepriesen.
Nun muss Sony allen, die vor dem 1. Juni 2012 eine Playstation Vita gekauft haben, 25 Dollar in bar zurückzahlen oder einen Gutschein in Höhe von 50 Dollar überreichen. Die betroffenen Kunden werden per E-Mail benachrichtigt.
Sony erklärt aber, dass man weiterhin von der Playstation Vita überzeugt sei. Vor allem, wenn man die Handheld-Konsole zusammen mit einer Playstation 4 nutzen würde. Denn gemeinsam mit der Next Gen-Konsole funktioniert das Crossplay-Feature bisher einwandfrei. Da man bei Sony aber immer das Wohl der Kunden im Sinn habe und diesen die bestmögliche Spielerfahrung geben möchte, stimmte man der Vereinbarung mit der FTC zu. So könnten Playstation-Vita-Kunden einen noch höheren Wert aus ihrer Konsole erhalten.
Ob diese Schadensersatz-Regelung auch für Kunden aus Deutschland gilt, ist momentan nicht klar. /ab
Quelle: gulli
Als die Handheld-Konsole Playstation Vita Anfang 2012 in den USA und Europa auf den Markt kam, wurde damit geworben, dass man mit dem Gerät von überall Playstation-3-Spiele weiterspielen und auch pausieren könne. Da dem aber nicht so war, muss das Unternehmen Sony nun Schadensersatz leisten.
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Sony muss wegen irreführender Werbung bezüglich der Playstation Vita Schadensersatz leisten.
Playstation-Vita-Käufer erhalten etwas Geld zurück
Die Federal Trade Commission (FTC) erklärte, dass die Werbung irreführend gewesen sein und den Eindruck entstehen ließ, dass die angepriesene Funktion mit jedem Playstation-3-Spiel funktionieren würde. Das war aber nicht der Fall. Denn das Crossplay-Feature war nur für sehr wenige Spiele verfügbar und funktionierte auch nicht immer einwandfrei. Hinzu kam, dass nirgends in der Werbung erwähnt wurde, dass man eine Playstation 3 und eine Playstation Vita benötigen würde, um das Feature nutzen zu können. Auch die Funktion, mit einer 3G-Netzwerkverbindung jederzeit Multiplayer-Spiele spielen zu können, funktionierte nicht wie angepriesen.
Nun muss Sony allen, die vor dem 1. Juni 2012 eine Playstation Vita gekauft haben, 25 Dollar in bar zurückzahlen oder einen Gutschein in Höhe von 50 Dollar überreichen. Die betroffenen Kunden werden per E-Mail benachrichtigt.
Sony erklärt aber, dass man weiterhin von der Playstation Vita überzeugt sei. Vor allem, wenn man die Handheld-Konsole zusammen mit einer Playstation 4 nutzen würde. Denn gemeinsam mit der Next Gen-Konsole funktioniert das Crossplay-Feature bisher einwandfrei. Da man bei Sony aber immer das Wohl der Kunden im Sinn habe und diesen die bestmögliche Spielerfahrung geben möchte, stimmte man der Vereinbarung mit der FTC zu. So könnten Playstation-Vita-Kunden einen noch höheren Wert aus ihrer Konsole erhalten.
Ob diese Schadensersatz-Regelung auch für Kunden aus Deutschland gilt, ist momentan nicht klar. /ab
Quelle: gulli