Die Corona-Krise dauert an und mit ihr setzt die Fußball-Bundesliga aus. Keine Spiele heißt auch, kein Live-Sport bei Sky. Doch hat man als Abonnent eines Sky-Sport-Pakets ein Sonderkündigungsrecht? Schließlich fordert der Pay-TV-Sender weiterhin Geld für etwas, dass er nicht liefern kann.
Die Situation ist klar: Eigentlich wäre die Bundesliga kurz vor dem 28. Spieltag in vollem Gange. Doch die Stadien bleiben geschlossen, die DFL hat den Spielbetrieb pausiert. Wann es weiter geht? Das kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand sagen. Somit kommt auch Sky in die Bredouille. Schließlich ist Live-Sport und insbesondere die Übertragung der Bundesliga beim Pay-TV-Sender das große Ding. Wer nämlich die Spiele seiner Mannschaft im TV sehen will, kommt an Sky nicht vorbei.
Doch: Wo keine Bundesliga, da auch keine Übertragung im Fernsehen. Viele Abonnenten laufen Sturm und hinterlassen zum Teil äußerst fragwürdige Kommentare in Foren. Trotz kostenloser Film-Pakete geben sich viele Kunden nicht zufrieden. Sie verlangen ihr Geld wieder und wollen sofort kündigen. So zumindest die Drohung gegenüber Sky. Doch hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Pay-TV-Sender wie Sky die versprochenen Inhalte nicht liefert? Auch, wenn es aufgrund einer Pandemie wie dem Corona-Virus ist?
Sonderkündigungsrecht: Sky weicht aus
Wir haben bei Sky nachgefragt. „Sky Sports steht im engen Austausch mit all seinen Partnern, um die Auswirkungen auf den jährlichen Sportkalender besser einschätzen zu können. Wir sind uns bewusst, dass sich die Situation schnell entwickelt und arbeiten mit Hochdruck daran, auch weiterhin unsere Leistungen für alle unsere Kunden erbringen zu können“, sagt uns Jacques Raynaud, Sport- und Media-Chef bei Sky.
„Eine Reihe von Sportveranstaltungen wurde verschoben, aber nicht abgesagt, so dass wir erwarten, diese, wenn sie neu terminiert worden sind, zeigen zu können. Daher wird unser Live-Zeitplan wahrscheinlich für eine gewisse Zeit anders aussehen. Sobald mehr Informationen verfügbar sind, werden wir alle unsere Kunden auch weiterhin mit aktuellen Informationen versorgen“, erklärt Raynaud.
Doch was heißt das nun? Im Moment, so scheint es, will sich Sky zu dem Thema „Sonderkündigungsrecht“ nicht äußern. Da man aber davon ausgeht, dass die Bundesliga und somit auch die Übertragungen der Spiele nur verschoben wurden, deutet alles darauf hin, dass man keine Sonderkündigung akzeptieren werde. Vieles hängt aber wohl auch von der DFL ab. Wird die Bundesliga-Saison 2019/2020 abgesagt, dürfte das Thema neu bewertet werden.
Wird Sky seine Kunden entschädigen?
Wie der Pay-TV-Sender uns weiterhin mitteilt, arbeite man eng mit Vertragspartnern zusammen, um die Auswirkungen zu verstehen. Bis dahin könne man nicht sagen, welche Entschädigung für Sky-Kunden angemessen sein wird. Eine erste Reaktion aber gab es bereits seitens Sky, wie wir hier bereits zusammengefasst haben.
Sonderkündigungsrecht: das sagt der Verbraucherschutz
In Großbritannien hingegen bietet Sky seinen Kunden an, das Kundenkonto während der Coronavirus-Pause einzufrieren. Solange der Pay-TV-Sender also kein Fußball und keine Formel 1 liefern kann, müssen Abonnenten auch nichts bezahlen. Sky Deutschland bietet die Möglichkeit derzeit nicht an. Wie die Stiftung Warentest berichtet, sollte aber rein rechtlich dasselbe gelten wie für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio.
„Der Dienst kann die gebuchten Leistungen nicht erbringen? Dann verliert der Kunde seinen Nutzungsanspruch, der Anbieter verliert sein Recht, Bezahlung verlangen zu dürfen“, so der Verbraucherschutz. „Hat der Kunde schon für das ganze Jahr oder sogar 24 Monate gezahlt, kann er den Teil des Entgelts erstattet verlangen, der auf die Corona-Zeit entfällt“, erklärt man. Monats-Abos wie etwa Sky Ticket lassen sich aber natürlich regulär zum Ende des laufenden Monats kündigen.
Quelle; inside-digital
Die Situation ist klar: Eigentlich wäre die Bundesliga kurz vor dem 28. Spieltag in vollem Gange. Doch die Stadien bleiben geschlossen, die DFL hat den Spielbetrieb pausiert. Wann es weiter geht? Das kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand sagen. Somit kommt auch Sky in die Bredouille. Schließlich ist Live-Sport und insbesondere die Übertragung der Bundesliga beim Pay-TV-Sender das große Ding. Wer nämlich die Spiele seiner Mannschaft im TV sehen will, kommt an Sky nicht vorbei.
Doch: Wo keine Bundesliga, da auch keine Übertragung im Fernsehen. Viele Abonnenten laufen Sturm und hinterlassen zum Teil äußerst fragwürdige Kommentare in Foren. Trotz kostenloser Film-Pakete geben sich viele Kunden nicht zufrieden. Sie verlangen ihr Geld wieder und wollen sofort kündigen. So zumindest die Drohung gegenüber Sky. Doch hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Pay-TV-Sender wie Sky die versprochenen Inhalte nicht liefert? Auch, wenn es aufgrund einer Pandemie wie dem Corona-Virus ist?
Sonderkündigungsrecht: Sky weicht aus
Wir haben bei Sky nachgefragt. „Sky Sports steht im engen Austausch mit all seinen Partnern, um die Auswirkungen auf den jährlichen Sportkalender besser einschätzen zu können. Wir sind uns bewusst, dass sich die Situation schnell entwickelt und arbeiten mit Hochdruck daran, auch weiterhin unsere Leistungen für alle unsere Kunden erbringen zu können“, sagt uns Jacques Raynaud, Sport- und Media-Chef bei Sky.
„Eine Reihe von Sportveranstaltungen wurde verschoben, aber nicht abgesagt, so dass wir erwarten, diese, wenn sie neu terminiert worden sind, zeigen zu können. Daher wird unser Live-Zeitplan wahrscheinlich für eine gewisse Zeit anders aussehen. Sobald mehr Informationen verfügbar sind, werden wir alle unsere Kunden auch weiterhin mit aktuellen Informationen versorgen“, erklärt Raynaud.
Doch was heißt das nun? Im Moment, so scheint es, will sich Sky zu dem Thema „Sonderkündigungsrecht“ nicht äußern. Da man aber davon ausgeht, dass die Bundesliga und somit auch die Übertragungen der Spiele nur verschoben wurden, deutet alles darauf hin, dass man keine Sonderkündigung akzeptieren werde. Vieles hängt aber wohl auch von der DFL ab. Wird die Bundesliga-Saison 2019/2020 abgesagt, dürfte das Thema neu bewertet werden.
Wird Sky seine Kunden entschädigen?
Wie der Pay-TV-Sender uns weiterhin mitteilt, arbeite man eng mit Vertragspartnern zusammen, um die Auswirkungen zu verstehen. Bis dahin könne man nicht sagen, welche Entschädigung für Sky-Kunden angemessen sein wird. Eine erste Reaktion aber gab es bereits seitens Sky, wie wir hier bereits zusammengefasst haben.
Sonderkündigungsrecht: das sagt der Verbraucherschutz
In Großbritannien hingegen bietet Sky seinen Kunden an, das Kundenkonto während der Coronavirus-Pause einzufrieren. Solange der Pay-TV-Sender also kein Fußball und keine Formel 1 liefern kann, müssen Abonnenten auch nichts bezahlen. Sky Deutschland bietet die Möglichkeit derzeit nicht an. Wie die Stiftung Warentest berichtet, sollte aber rein rechtlich dasselbe gelten wie für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio.
„Der Dienst kann die gebuchten Leistungen nicht erbringen? Dann verliert der Kunde seinen Nutzungsanspruch, der Anbieter verliert sein Recht, Bezahlung verlangen zu dürfen“, so der Verbraucherschutz. „Hat der Kunde schon für das ganze Jahr oder sogar 24 Monate gezahlt, kann er den Teil des Entgelts erstattet verlangen, der auf die Corona-Zeit entfällt“, erklärt man. Monats-Abos wie etwa Sky Ticket lassen sich aber natürlich regulär zum Ende des laufenden Monats kündigen.
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Quelle; inside-digital