Und mit dieser Konstellation bediene ich die AGB zu 100%,
Nö, tust Du nicht:
1.4 Smartcard / TV-App1.4.1
Für den Programmempfang wird dem Kunden von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber, dem IPTV-Anbieter oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Kunden nur zum Empfang der vereinbarten Programmangebote mittels des von ihm bei Vertragsschluss angegebenen und zugelassenen Empfangsgeräts unter der Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Kunde darf die Smartcards nur zum Program-mempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befind-liches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der Satellitenplattform oder dem IPTV-Anbieter überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.
1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem die-ser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. Falls der Kunde die Seriennummer seines Empfangsgerätsauf Anfrage von Sky nicht innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt, ist Sky berech-tigt seine Leistung zurückzubehalten
Wie schon von @fynnthek festgestellt, nicht nur die Passagen lesen/zitieren, die einem gefallen, sondern auch den Rest....
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